Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH Leinefelde (Leinefelde-Worbis)
Keine Wohnung für Alleinstehende mit Kind?
Vor drei Monaten trennte ich mich von meinem Partner und wohne seitdem auf engstem Raum mit meiner Mutter und meinem kleinen Sohn (sieben Monate). Da dies nur eine Notlösung ist, bin ich seit geraraumer Zeit auf der Suche nach einer kleinen 3-Raumwohnung und wandte mich mit meinem Anliegen an die Wohnungsverwaltung in Leinefelde.
Nachdem ich eine sogenannte "Mieterauskunft" ausgefüllt habe, auf der ich unter anderen berichten sollte, von wem die Miete getragen wird (in meinem Fall vom Grundsicherungsamt, da ich mich in einer Berufsausbildung befinde), wurde ich bei jeder Anfrage mit knappen, unglaubwürdigen Ausreden abgespeißt. Es gäbe in der ganzen Stadt keine 3-Raumwohnung mehr.
Komischerweise wurde einer Bekannten von mir von der besagten Wohnungsverwaltung gesagt (sie befindet sich auf der Suche nach einer 4-Raumwohnung, alleinstehend mit zwei Kindern), es gäbe so viele freistehende 3-Raumwohungen, aber leider keine vier Raumwohnungen.
Heute rief ich zuletzt an und mir wurde wieder einmal gesagt, es sei keine Wohnung frei, obwohl ich bei mir gegenüber in mindestens zwei leerstehende 3-Raumwohnung schaue. Und ich sollte mich in drei Monaten oder später noch einmal melden.
Ist das gerecht? Vor allem, da die von meiner Notsituation wissen, und das Wohnen bei meiner Mutter keine Dauerlösung sein kann.
In manchen Regionen ist es einfach sehr schwer, eine geeignete Wohnung als Alleinerziehende/r mit Kind zu bekommen. Ich kenne das selbst, und habe einige Bekannte, denen es auch schon so erging. Da können Sie noch so viel Eigeninitiative an den Tag legen. Haustiere und bzw. oder Kinder sind vielen ein Dorn im Auge.
Alice
Ich würde Ihnen raten, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine soziale Einrichtung wie z.B. Caritas.
Ebenso gibt es keine steuerlichen Anreize mehr (degressive Abschreibung). Ich jedenfalls baue nie wieder. Die Bauwirtschaft ist nahezu am Ende.
Liebe Wohnungssuchende, wo sind denn Ihre Sicherheiten? Noch zum letzen Mietmessie: alles verdreckt, in Müllereimer geschissen, ein Zimmer voller leere Bierflaschen (brachte € 950,-- Pfandgeld), Centstücke (gesamt 18 kg) lagen verstreut auf dem Fussboden. Und wer bezahlt die Desinfektion der Wohnung?
Nie wieder Vermietung. Nie wieder Mietwohnungen bauen. Ich verkaufe nach und nach alles und verlebe dann lieber das Geld.
Wenn Sie mit so einem Voll-Assi einen Mietvertrag aushandeln, ist das doch ihre eigene Schuld! Es gibt noch genug Leute, die sich benehmen können!
Ich würde mich in diesem Fall an keine Wohnungsbaugesellschaft wenden, denn die meisten sind doch nur dem Geld hinterher. Da wird sich um nichts gekümmert, Hauptsache die Miete kommt jeden Monat pünktlich rein.
Der Voll-Assi war ein Bundeswehroffizier. Woran erkennt man, dass ein Vermieter selbst Schuld hat, an einen Vertreter des deutschen Staates vermietet zu haben. Wenn jemand Lehrer ist, kann ich die Mitschuld des Vermieters verstehen.
Die Frau mit Kind hat keine Chancen auf eine Wohnung. Sie wird dem Vermieter nicht garantieren können, dass sie die Miete regelmäßig bezahlen kann. Die Frau bekommt man nicht so schnell aus der Wohnung, wenn sie nicht zahlt.
Der Vermieter ist kein Sozialamt.
Grundsätzlich können Sie von niemanden eine Garantie erwarten. Egal ob Hartz 4 Empfänger oder Spitzenverdienst, es kommt immer auf die Person an, und nicht auf den sozialen Status. Abgesehen davon, kann die Frau J. sehr wohl garantieren, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird. -Das kann man sich von der zuständigen Behörde entweder bescheinigen lassen oder der zuständige Träger tätigt die Überweisungen selbst. -Damit wäre der Vermieter dann am besten abgesichert. Was soll übrigens die Aussage "Der Vermieter ist kein Sozialamt"?
Zwar kann ich teilweise Ihre Verbitterung verstehen, aber bitte scheren Sie deswegen nicht gleich jeden über einen Kamm. Ich habe auch schon die übelsten Erfahrungen mit dem Vermieter gemacht, deswegen ist für mich aber auch nicht jeder Vermieter schlecht.
Meine Schwester hat fünf Jahre lang mit zwei Kindern in einer zwei Zimmer-Wohnung problemlos gelebt. In der Zeit wird sich wohl auch irgendwann eine passende Wohnung finden lassen.
Also, sorry, aber das dürfen Sie doch jedem selbst überlassen. Ob zwei oder drei Zimmer Wohnung, das muß Sie doch gar nicht interessieren. Abgesehen davon, sind in manchen Regionen die Preisunterschiede zwischen einer 2- bzw. 3 Zimmer Whg. so gering, dass man auch gleich die größere Wohnung anmieten kann.
Vielleicht gibt es aber mehr zwei Zimmer als drei Zimmer Wohnungen?
Außerdem sollte man in einer solchen Lage, wie die Beschwerdeführerin, auch flexibler sein, eventuell weiter weg oder anderer Wohnort etc.
Kann schon sein, dass es mehr zwei Zimmer als drei Zimmer Wohnungen gibt, aber manchmal sollte man auch weiter denken. Mit kleinem Baby ist man meistens nicht so flexibel, da muß man an alles denken. Ein Arzt sollte in der Nähe sein, Einkaufsmöglichkeiten, günstige Verkehrsverbindung (falls man kein Auto hat) etc. Somit beschränkt sich dann auch das Wohnungsangebot. Und irgendwann wird auch eine zwei Zimmer Wohnung zu eng, da muß man dann wieder umziehen. Das ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Vielleicht sucht die Beschwerdeführerin auch dehalb in diesem Umkreis eine passende Wohnung, weil ihre Eltern in der Nähe wären, und man als Alleinerziehende jede Hilfe gebrauchen kann.
Normalerweise kenne ich es vom Amt, dass gerade jungen Müttern schnellstmöglich geholfen wird. Von Wohnung über Erstausstattung und auch Mietsicherheit dem Vermieter gegenüber. Die Miete wird direkt an den Vermieter pünktlich gezahlt, und wenn bei Auszug die Wohnung nicht ordentlich übergeben wird, zahlt das Amt und klärt dies auch mit der Mutter, so daß der Vermieter keinen Schaden hat.
Ich würde raten, dass du dich an das Wohnungsamt wendest. Diese helfen auch bei den Siedlungsgesellschaften oder den Maklern, um schnellsmöglichst ein eigenes Heim für die Mutter und ihr Baby zu besorgen.
Schließlich darf die Wohnung nicht zu viel kosten und auch nicht zu groß sein.