Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1137 Views | 20.03.2010 | 22:12 Uhr
geschrieben von Rudolf Kerschl

FlexStrom AG (Berlin)

Tariferhöhung ohne zugegangenem Schreiben

Also, der Vertrag begann ganz normal mit Zahlung einer Jahresgebühr, die aufgrund eines zuvor eingerechneten Bonis, dann doch höher ausfiel, als in der schön gerechneten Rechung (Vorauskasse für das Jahr)!

SCHLAGWORTE

Am Ende der ersten Periode kam dann ein Angebot für die Vertragsverlängerung, die wesentlich teurer war, als für Neukunden. Daraufhin kündigte ich den Vertrag zum Ende des ersten Jahres. Mit der Jahresrechnung wurde mir dann ein Tarifwechsel während des Vertragsjahres eingerechnet, von der ich gar nicht informiert war, und in der Jahresendabrechnung war keine Bonusrückzahlung enthalten.

Ich erhob Widerspruch gegen die Abrechnung, da ich von keinem Tarifwechsel in Kenntnis gesetzt wurde und da der Bonus nicht zurückbezahlt wurde. Die Antwort: Der Brief ging Ihnen zu. Da nicht gekündigt, ist das eine Zustimmung. Also Nachforderung anstatt eine Rückzahlung.

Habe nun Einspruch gegen die Erhöhung eingelegt, obwohl diese ja schon acht Monate zurückliegt, und die Einzugsermächtigung widerrufen. Nun wollen die von mir 115 € und ich von denen 125 € Bonus. Die 115 € werden die nicht bekommen, da die ja gar keinen Beweis antreten können, dass die Tariferhöhung bekannt gegeben wurde. Aber meine 125 € müsste ich wohl auch eher gerichtlich einklagen.

Hat jemand noch die AGB`s vom Dezember 2008 oder Januar 2009? Habe mir diese natürlich nicht abgespeichert. Jetzt ist die Formulierung ja so, dass der Bonus verfällt, wenn innerhalb des ersten Jahres gekündigt wurde - aber nicht, wenn die Kündigung zwar im ersten Jahr ausgesprochen, aber erst nach der Jahresfrist wirksam wird.

Kann mir jemand helfen, wie ich mich richtig verhalten könnte. Meine Rechtsschutzversicherung hat auch eine Selbstbeteiligung von 200 €, so dass das Risiko auf Geld sitzen zu bleiben, leider immer gegeben ist.

Das Schlimmste - habe vor dem Disaster meine Mutter auch zu Flexstrom wechseln lassen! Interessant wäre natürlich, ob der nicht zugegange Brief der Tariferhöhung "zufälligerweise" bei anderen auch auftritt, oder ob das eine Masche der Firma Flexstrom ist und häufig auftritt. Hier könnten dann auch strafrechtliche Belange berührt sein.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: 125 € Bonusrückzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2010 | 08:42
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Kerschl,

ich werde Ihr Anliegen gerne prüfen. Bitte schicken Sie mir Ihre Vertragsnummer per Mail an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (5)


24.03.2010 | 00:17
von ReclaBoxler-6917127 | Regelverstoß melden
Wie immer, irgend einer von denen wird sich angeblich der Sache annehmen und herauskommt dabei nichts. Bei ciao.de und gutefrage.net gibt es mittlerweile hunderte von Erfahrungen über diese Vorgehensweise der Fa.

27.03.2010 | 13:24
von Rudolf Kerschl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, nun habe ich tatsächlich sehr schnell eine Antwort erhalten: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird auf die Nachforderung aufgrund einer Vertragsumstellung verzichtet.

Den Bonus bekomme ich nicht zurück, da der Vertrag nur ein Jahr gelaufen ist. Wäre er nur ein Jahr und einen Tag gelaufen, hätte ich den Bonus - nach jetziger Aussage - erhalten. Will aber deswegen nicht streiten.

Also ggf. vorher immer schriftlich geben lassen.

Danke, dass ich diese Plattform nutzen konnte.

Euch allen viel Glück!


08.04.2010 | 16:59
von Kurt Eggstein | Regelverstoß melden
Hallo, ich habe diese Tariferhöhung auch bekommen, wollte ich eigentlich gleich wegwerfen, weil dies so wie eine Werbung aufgemacht war.

21.05.2010 | 00:13
von ReclaBoxler-2147505 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Kerschl,
weshalb wollen Sie auf den Ihnen laut AGB zustehenden Aktionsbonus verzichten? Nach Absatz 7.3 heißt es dort: "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."
Daraus geht klar hervor, dass der Bonus gezahlt werden muss, wenn man ein Jahr Kunde war (z.B. 01.04. 2009 - 31.03.2010) und die Kündigung erst wirksam wurde, als das Jahr beendet wurde. Auch mir wurde mit haarsträubenden Erklärungen der Aktionsbonus zuerst verweigert (Flexstrom erklärte mir, dass ein Jahr: zwölf Monate + ein Tag bedeuten würde = haarsträubende Argumentation).
Bleiben Sie dran. Denn es scheint System von Flexstrom zu sein, zuerst allen den Bonus rechtswidrig zu verweigern. Machen Sie es öffentlich, wie hier bei ReclaBox oder im forum.toptarif.de/strom/341-flexstrom-aktionsbonus. Herr Breidbach ist der Ansprechpartner.
Dies ist keine Rechtberatung, aber ein Tipp von einer, der ebenfalls zuerst rechtswidrig den Bonus verweigert wurde (habe inzwischen die korrigierte Rechnung mit Bonusgutschrift erhalten). Grüße und für das zustehende Recht kämpfen!

10.11.2010 | 13:48
von Jörn G. | Regelverstoß melden
Hallo!

Habe erst jetzt bemerkt, dass Flexstrom seit rund einem halben Jahr, also direkt nach Ablauf der dreimonatigen Preisgarantie, monatlich mehr vom Konto abbucht, als vereinbart war - sprich eine Vertragsänderung vorgenommen hat.

Wie kommt das wohl zu Stande? Ja, auch bei mir ist keine Vertragsänderung angekommen - auch nicht in Form einer Werbung o. ä!

So oder so kann ich nur nachdrücklich von Flexstrom abraten! Allein schon die Art und Weise wie kostenpflichtige Preisgarantien untergejubelt werden sollen - obgleich diesen bereits bei Vertragsschluss widersprochen wurden, tauchen sie beim Schreiben zur Vertragsverlängerung wieder auf.

Meine Kündigung wird heute noch rausgehen, terminiert auf den Tag nach dem Ende des aktuellen Bezugszeitraums, so dass die EUR 70,- Prämie zum Tragen kommen.



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