2136 Views | 26.03.2010 | 12:34 Uhr
geschrieben von Thomas S.

easyCar Autovermietung (Weltweit)

Kreditkartenabzocke durch Easycar Autovermietung?

Ich habe schlechte Erfahrung mit der Autoanmietung bei der Fa. Easycar gemacht. Das vermeintlich billige Angebot kann sehr schnell zu einer nervigen und teuren Angelegenheit werden.

SCHLAGWORTE

Im Sommer habe ich bei o.g. Firma ein Auto angemietet. Nun wurde schon zum zweiten mal innerhalb von drei Wochen meine Kreditkarte mit 50.- € belastet. Angeblich für "administrative Kosten" wie mir in miserablem Englisch drei Wochen(!) später per Einschreiben/Rückschein mitgeteilt wurde.

Ich poste hier meinen Widerspruch gegen die erste Belastung meiner Karte. Während der Widerspruch noch bearbeitet wird, hat Easy Car meine Karte ein weiteres Mal belastet. Mit einer Stellungnahme rechne ich in einigen Wochen.

Ich vermute, dass die Firma Easy Car Palermo S.p.A. hier in betrügerischer Absicht ihre Einnahmen etwas aufhübschen möchte.

18.März 2010

Mit Fax und einfacher Post

CardProcess GMBH

Wachhausstr.4

76227 Karlsruhe

Ihr Schreiben vom 15.03.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der rechtswidrigen Belastung meiner Kreditkarte durch die Fa. Easycar S.p.A., Palermo,

nehme ich wie folgt Stellung:

Die Easycar S.p.A., belastete meine Kreditkarte am 2.Feb. dieses Jahres mit einem Betrag von 50.-€. Der Grund hierfür wurde mir mithin drei Wochen später, mit Einschreiben vom 23.Feb. mitgeteilt.

Während der Mietzeit des Autos, hatte ich in Bologna nach einer Ordnungswidrigkeit ein Strafmandat erhalten. Dieses wird von mir nicht bestritten und nach Erhalt werde ich es selbstverständlich umgehend begleichen. Easycar möchte nun daran partizipieren und behauptet „administrative Kosten“, die durch mein Fehlverhalten entstanden seien.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Diese Kosten werden durch nichts belegt. In dem anliegenden Schreiben von Easycar, können Sie sich selbst davon überzeugen.

Tatsächlich dürfte die eigentliche Arbeit von Easycar darin bestanden haben, der Polizei in Bologna meine Adresse mitgeteilt zu haben. Dieser „Service“ gehört meines Wissens bei jeder Autovermietung zum Standard und ist mit keinerlei Kosten für den Vermieter verbunden. Hier möchte man sich mit einer Pauschale bereichern die sich weder mit italienischem noch mit deutschem und schon gar nicht mit europäischem Recht deckt.

Ich habe auch nirgendwo unterschrieben, dass sich Easycar nach Gutdünken an meinem Konto vergreifen darf, sondern dieses lediglich mit tatsächlich entstandenen Kosten belastet.

Dass diese begründet werden müssen, sollte für ein seriöses Unternehmen selbstverständlich sein.

Das Klein gedruckte in dem Mietvertrag wurde von mir nicht gelesen, da mir keine ausreichend starke Lupe zur Verfügung gestellt werden konnte. Dem Vertragspartner auf diese Weise untergejubelte Klauseln, sind ohnehin nicht von rechtlicher Relevanz.

Hierzu gibt es etliche rechtskräftige Urteile.

Eine direkte Klärung mit Easycar halte ich für zwecklos, schließlich wurde ich hier vor vollendete Tatsachen gestellt. Ohnehin sollte man den Kontakt mit Leuten die ein solches Geschäfts gebaren pflegen, auf ein unvermeidliches Minimum beschränken.

Da ich weiß, dass die Berliner Volksbank das Vorgehen von Easycar nicht gutheißen wird, bitte ich um Gutschrift des Betrages mit der nächsten Abrechnung.

Sollte man bei der Easycar S.p.A. meinen ich sei dem Unternehmen irgendetwas schuldig, so möge man den Rechtsweg beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (10)


26.03.2010 | 20:28
von ReclaBoxler-5077517 | Regelverstoß melden
Warum lassen Sie die "möglicherweise" ungechtfertigte Abbuchung von der KK nicht einfach stornieren? Meine Bank macht das auf Wunsch umgehend.

27.03.2010 | 11:27
von Thomas S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Stornierung von abgebuchten Beträgen über die Kreditkarte ist nicht möglich. Jedenfalls nicht bei VISA. Das Kreditkartenunternehmen ist verpflichtet, abgerufene Beträge bis zur Höhe der Kreditsumme auszuzahlen. Der Nachweis, dass der Einzug nicht rechtens war, obliegt alleine mir. Ob mir das gelingt, ist allerdings fraglich. Wenn ich im kleinst Gedruckten womöglich irgendeine schwammige Formulierung übersehen habe, bleiben mir nur noch zivilrechtliche Schritte. Ich freue mich schon wahnsinnig darauf, vor einem Gericht in Palermo 100.-€ einzuklagen.
Wer mit Kreditkarte bezahlt, sollte wissen, dass das nicht ohne Risiko ist. Deshalb zahle ich am liebsten per Lastschrift. Hier ist eine Stornierung tatsächlich bis sechs Wochen nach Abbuchung möglich.
Bei Easycar ist die Zahlung mit der Kreditkarte jadoch obligatorisch. Ich empfehle daher die strikte Meidung!

Gruß
Thomas S.


27.03.2010 | 13:32
von ReclaBoxler-4417611 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5077517
"Meine Bank macht das auf Wunsch umgehend". Das glauben Sie doch selbst nicht, dass Ihre Bank das auf Wunsch umgehend macht. Die Bank kann das nämlich nicht, weil dies eine Sache des KK-Unternehmens ist, und dieses kann die Buchung auch nicht rückgängig machen. Was manche Leute mit Überzeugung hier schreiben?

27.03.2010 | 14:31
von ReclaBoxler-2578751 | Regelverstoß melden
Warum soll man den Betrag nicht zurückbuchen können?

www.cardscout.de/rat/Kreditkarten-Unberechtigte-Abbuchungen-bei-Kreditkarten_206918.html

Deshalb empfiehlt Herr XXXX die Kreditkartenabrechnung sofort zu reklamieren. Die Beweislast in solchen Fällen liegt immer bei dem jeweiligen Kreditkarten-Anbieter. Er muss den unterschriebenen Beleg oder die akzeptierte Rechnung vorweisen.

28.03.2010 | 20:31
von ReclaBoxler-6210155 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-2578751
Dass man nicht reklamieren kann, habe ich nicht geschrieben. Dann muss das KK-Unternehmen den Betrag ersetzen, wenn nichts anderes nachgewiesen werden kann. Aber einfach zurückbuchen geht nicht. Habe ich schon mit Mastercard und Visa gehabt. Gut o.k, muss man halt evtl. einen Anwalt einschalten.

04.04.2010 | 12:52
von Thomas S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.04.2010 | 00:11
von Thomas S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


11.04.2010 | 11:45
von Thomas S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


28.04.2010 | 10:24
von Thomas S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.05.2010 | 13:33
von Thomas S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die CardProcess GmbH, das ist die Ausputzerfirma der DG-Banken für die Kreditkartenabwicklung, hat mein Anliegen nach zehn wöchiger Bearbeitungszeit lapidar abgelehnt. Ich solle mich zur Klärung doch an Easycar Palermo wenden. Offensichtlich baut man darauf, dass ich mir die Kohle inzwischen abgeschminkt habe. Sind ja schließlich nur zweimal 50.-€. Ich habe der CardProcess Frist bis zum 31.5. gesetzt, die Angelegenheit entweder positiv zu bescheiden, oder die Ablehnung, getrennt für beide Belastungen, juristisch stichhaltig zu begründen. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass alleine der Berliner Volksbank die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Belastungen obliegt. Die CardProcess hätte die Beweislast wohl ganz gerne umgekehrt. Mit Ablauf der Frist ist die CardProcess kein Ansprechpartner mehr für mich, sondern nur noch die Berliner Volksbank.
Sollte auch die sich quer stellen, muß ich klagen.




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