309 Views | 26.04.2010 | 22:07 Uhr
geschrieben von Dana

Mode&Preis Versandhandels GmbH (Lörrach)

Zweite Mahnung erhalten

Im Januar erhielt ich von dem Versandhandel die erste Mahnung, angeblich hätte ich etwas am 18.11.09 bestellt und die Versandkosten von 5,95 € nicht bezahlt.

Zuerst einmal habe ich doch überlegt, ob ich es vergessen hätte, aber laut meines Kontos habe ich überhaupt nie etwas an das Versandhaus bezahlt und ich hätte mich auch errinnert, wenn ich dort etwas bestellt hätte.

Heute kam die zweite Mahnung in Höhe von 20, 95 €. Mir kommt das alles sehr suspekt vor, denn ich kann mich nicht einmal mit dem Versandhaus in Verbindung setzen. Es gibt weder eine E-Mail Adresse noch Telefonnummern.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich mich verhalten soll, denn wenn ich etwas bestellt hätte, dann ist es für mich selbstverständlich, dass ich auch die Versankosten zahle.

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.04.2010 | 22:19
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
Hallo Dana.
Wenn Sie mal auf den Link hier klicken, dann sehen Sie, dass Sie nicht die einzige sind, die diese Mahnung erhalten hat.
de.reclabox.com/beschwerden/Mode-und-Preis-Versandhandels

Nicht bezahlen und nicht darauf reagieren dürfte somit das Beste sein. Auf keinen Fall bezahlen.

26.04.2010 | 22:30
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Dana: Sie können sich beruhigt in den Sessel zurücklehnen. Nach meinen Informationen wird M&P zum 30.06.2010 aufgelöst. Die Einforderung von solchen Kleinstbeträgen dient allenfalls dazu, noch etwas Geld in die Kasse zu bekommen. Offenbar spekuliert man damit, dass es genug Doofe gibt, die das auch noch zahlen.

Vermutlich kommen da noch ein paar Euro an Mahngebühren zu, aber das braucht Sie auch nicht zu kratzen, denn die sind eh nicht einklagbar. Bleibt also ein Streitwert von 5,95 EUR, deswegen wird bestimmt kein gerichtliches Mahnverfahren in Gang gesetzt.

Es kann natürlich sein, dass nach der Betriebsschließung die gesamten noch offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Aber auch da brauchen Sie nur reagieren, wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird (was ich mir allerdings kaum vorstellen kann).



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