666 Views | 07.04.2008 | 00:42 Uhr
geschrieben von Dietrich Raatz
Aktenzeichen: 406103-040/07
Am 11.05.2007 haber ich Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid über eine Bauvoranfrage gestellt und bis heute noch keinen Bescheid erhalten, obwohl ich zwischendurch angerufen habe.
Meine Forderung an Landkreis Nordvorpommern:
Schnelle Erledigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
typischer Fall von Behördenignoranz. Leider kann man die Staatsbediensteten (im Gegensatz zur Privatwirtschaft) nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn Sie keine Leistung bringen. Im Gegenteil, wenn sich die Beschwerden häufen, werden die Nichtleister am Ende durch Frühverrentung abgeschoben, was den Steuerzahler dann noch mehr Kohle kostet.
Ich würde mal in der Sprechstunden (bei meinem Amt 3+4 Stunden in der Woche) vorbeifahren und mit den (Damen) persönlich reden.
War dreimal da und die waren ganz nett. Beim letzten Mal durfte ich den Aktenordner wieder mitnehmen, weil denen der Platz zu knapp wird.
Bei so langen Fristen sollte man vielleicht das neue Baurecht ausnutzen und einen Bauantrag stellen, den müssen die m.W. innerhalb von 4 Wochen beantworten (vollständige Unterlagen vorausgesetzt und Antrag auf Benachrichtigung bei Genehmigung gestellt).