666 Views | 07.04.2008 | 00:42 Uhr
geschrieben von Dietrich Raatz

Landkreis Nordvorpommern (18507 Grimmen)

Nichtbeantwortung eines Widerspruchs

Aktenzeichen: 406103-040/07

Am 11.05.2007 haber ich Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid über eine Bauvoranfrage gestellt und bis heute noch keinen Bescheid erhalten, obwohl ich zwischendurch angerufen habe.

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.04.2008 | 18:12
von Benno Kurtz | Regelverstoß melden

typischer Fall von Behördenignoranz. Leider kann man die Staatsbediensteten (im Gegensatz zur Privatwirtschaft) nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn Sie keine Leistung bringen. Im Gegenteil, wenn sich die Beschwerden häufen, werden die Nichtleister am Ende durch Frühverrentung abgeschoben, was den Steuerzahler dann noch mehr Kohle kostet.



09.04.2008 | 01:05
von M. D. | Regelverstoß melden

Ich würde mal in der Sprechstunden (bei meinem Amt 3+4 Stunden in der Woche) vorbeifahren und mit den (Damen) persönlich reden.

War dreimal da und die waren ganz nett. Beim letzten Mal durfte ich den Aktenordner wieder mitnehmen, weil denen der Platz zu knapp wird.

Bei so langen Fristen sollte man vielleicht das neue Baurecht ausnutzen und einen Bauantrag stellen, den müssen die m.W. innerhalb von 4 Wochen beantworten (vollständige Unterlagen vorausgesetzt und Antrag auf Benachrichtigung bei Genehmigung gestellt).





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