KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (wedemark)
Reklamation Stiefel abgelehnt
Am 09.11.09 kaufte ich in der Street-Shoes- Filiale Magdeburg ein Paar Stiefel für 79,95€. Diese sind nach nicht mal 6 Monaten völlig zerschlissen, bei normaler Beanspruchung und nur wenigen Wochen wirklichen Tragens, da es sich um ungefütterte Stiefel handelt, die an den kalten Wintertagen ungenutzt blieben. Die Sohlen sind an den Hacken fast vollständig abgerieben, der Hackenaufbau( vermutlich nur aus Pappe ) stark zusammengedrückt und die Zierösen am Schaft fallen eine nach der anderen heraus.
Meine Reklamation wurde jedoch von der Firma Kienast abgewiesen , mit der Begründung, die Stiefel wären bereits gut genutzt und ich hätte früher reklamieren müssen. Erstens: ja, ich hatte sie wirklich gekauft, um sie zu tragen( Frechheit)und zweitens:die Schnelligkeit des Zerfalls dieser Stiefel war echt beeindruckend .
Diese offensichtlich minderwertige Qualität steht in keinem Verhältnis zum Kaufpreis von fast 80€ !!!
Aber diese Abzocke scheint ja System zu haben, wie schon andere Beschwerden hier vermuten lassen, ebenso wie der 20%- Rabattgutschein für den( niemals stattfindenden) nächsten Einkauf.
07.05.2010 | 16:14
Abteilung: Warenprüfung
Sehr geehrte Frau Katherine…,
gern nehmen wir die Gelegenheit war, Ihnen auf Ihre Anfrage zu Antworten.
Die von Ihnen reklamierten Schuhe haben Sie am 09.11.2009 in unserer Filialen „ABC Schuhmarkt“ Filiale in Tangermünde erworben und diesen unter der Reklamationsnummer 152560 in ebendieser Filiale am 09.04.2010 reklamiert.
Wie Sie an Hand des vorliegenden Lichtbildes zweifelsfrei erkennen können, handelt es sich bei denen von Ihnen reklamierten Stiefeln um ein Modell mit einem so genannten “Nullboden“. Charakteristisch hierfür ist die extrem dünne Sohle. Der Verschleiß im Bereich der Absätze ist auf Grund der Belastung, in Verbindung mit der dünnen Sohle insbesondere in diesem Bereich, zu erwarten gewesen. Hier hätte dem nun vorliegenden Schadensbild durch eine rechtzeitige Neubesohlung entgegengewirkt werden können. Diese ist weder von Ihnen durchgeführt worden noch haben Sie uns mit einer zeitnahen Reklamation die Möglichkeit gegeben diese aus Kulanz durchzuführen.
Die nun vorliegenden Schäden an der Fersenkappe sind darauf zurück zu führen, dass, auf Grund des verschlissenen Absatzes, direkt auf dem Schuhaufbau gelaufen wurde. Hierfür kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden.
Auf Grund des allgemeinen Zustandes der Schuhe müssen wir davon ausgehen, dass die Schuhe nicht mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt wurden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir diese Reklamation nicht annehmen können.
Entgegenkommenderweise bieten wir Ihnen aus Kulanz, und ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht, eine 50 % Gutschrift des Kaufpreises für Ihre Reklamation an, der 20 % Gutschein würde somit selbstverständlich verfallen. Gern können Sie bezüglich dieser Thematik auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen: 05130 – 378 292.
Wir verbleiben daher bis zu Ihrem Anruf,
Mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
Sven Wendemuth
Leiter Abt. Warenprüfung
Katherine
Zumal die Stiefel so wie so von minderer Qualität zu sein scheinen und möglicherweise eh nicht richtig neu besohlt werden können (von den unverhältnismäßigen Kosten für das Neubesohlen in solch kurzen Zeitintervallen ganz zu schweigen).
Ich weiß ja nicht, was Sie mit Ihren Schuhen so treiben, aber meine halten auch ohne Neubesohlung mehrere Jahre.
Hinzu kommt: Es darf durchaus in der Erwartungshaltung eines Kunden liegen, dass ein neuer Schuh NICHT nach drei (oder vier-fünf?!) Monaten neu besohlt werden muss. Die Kundin hat selbstverständlich einen Gewährleistungsanspruch, da sie gutgläubig davon ausgehen darf, dass ein Schuh (egal ob mit Absatz oder "Nullboden") ein Jahr hält.
Sie schaffen es - erklärter Maßen - nicht, Schuhe zu produzieren, die länger als sechs Monate halten. Dann leben Sie auch bitte mit den Gewährleistungsansprüchen Ihrer Kunden - zahlen Sie das Geld zurück!
1. Kann sehr wohl die Ferse ausgebesserrt werden (habe ich bei meinen Lieblingspumas auch gemacht).
2. Die Firma schreibt doch deutlich, dass sie hätte die auch schon früher reklamieren müssen! Wie oft und wie stark hat sie die denn getragen?
3. bottke: Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Verschleiß, sonst könnte ich ja meinen Fernseher reklamieren, wenn die Batterien alle sind. :-)
Alles im allen, ok, Schuhe müssen länger halten, keine Frage, aber wichtig ist doch auch, ob die Schuhe durch irgendwen hätten repariert werden können, wenn sie rechtzeitig gekommen wäre.
Die Gewährleistung umfasst die Mangelfreiheit bei der Auslieferung (bis sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf Material-/Verarbeitungsfehler etc. zurückgeführt werden muss). Bei der Qualität darf ein Kunde getrost von einer "mittleren Güte" ausgehen. Schuhe, die nicht allzu häufig getragen werden, sollten da ein Jahr durchhalten.
Aufgrund der Schuhkonstruktion, die geringe Lebensdauer zu rechtfertigen, lässt m. E. bereits auf einen "Sachmangel" schließen, der in der Konstruktion begründet ist...