Von KIENAST Schuhhandels beantwortete Beschwerde. | 2227 Views | 07.05.2010 | 14:46 Uhr
geschrieben von Katherine

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (wedemark)

Reklamation Stiefel abgelehnt

Am 09.11.09 kaufte ich in der Street-Shoes- Filiale Magdeburg ein Paar Stiefel für 79,95€. Diese sind nach nicht mal 6 Monaten völlig zerschlissen, bei normaler Beanspruchung und nur wenigen Wochen wirklichen Tragens, da es sich um ungefütterte Stiefel handelt, die an den kalten Wintertagen ungenutzt blieben. Die Sohlen sind an den Hacken fast vollständig abgerieben, der Hackenaufbau( vermutlich nur aus Pappe ) stark zusammengedrückt und die Zierösen am Schaft fallen eine nach der anderen heraus.

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Meine Reklamation wurde jedoch von der Firma Kienast abgewiesen , mit der Begründung, die Stiefel wären bereits gut genutzt und ich hätte früher reklamieren müssen. Erstens: ja, ich hatte sie wirklich gekauft, um sie zu tragen( Frechheit)und zweitens:die Schnelligkeit des Zerfalls dieser Stiefel war echt beeindruckend .

Diese offensichtlich minderwertige Qualität steht in keinem Verhältnis zum Kaufpreis von fast 80€ !!!

Aber diese Abzocke scheint ja System zu haben, wie schon andere Beschwerden hier vermuten lassen, ebenso wie der 20%- Rabattgutschein für den( niemals stattfindenden) nächsten Einkauf.

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Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: Erstattung von mindestens 75% des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.05.2010 | 16:14
Firmen-Antwort von: KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG
Abteilung: Warenprüfung

Sehr geehrte Frau Katherine…,

gern nehmen wir die Gelegenheit war, Ihnen auf Ihre Anfrage zu Antworten.

Die von Ihnen reklamierten Schuhe haben Sie am 09.11.2009 in unserer Filialen „ABC Schuhmarkt“ Filiale in Tangermünde erworben und diesen unter der Reklamationsnummer 152560 in ebendieser Filiale am 09.04.2010 reklamiert.

Wie Sie an Hand des vorliegenden Lichtbildes zweifelsfrei erkennen können, handelt es sich bei denen von Ihnen reklamierten Stiefeln um ein Modell mit einem so genannten “Nullboden“. Charakteristisch hierfür ist die extrem dünne Sohle. Der Verschleiß im Bereich der Absätze ist auf Grund der Belastung, in Verbindung mit der dünnen Sohle insbesondere in diesem Bereich, zu erwarten gewesen. Hier hätte dem nun vorliegenden Schadensbild durch eine rechtzeitige Neubesohlung entgegengewirkt werden können. Diese ist weder von Ihnen durchgeführt worden noch haben Sie uns mit einer zeitnahen Reklamation die Möglichkeit gegeben diese aus Kulanz durchzuführen.

Die nun vorliegenden Schäden an der Fersenkappe sind darauf zurück zu führen, dass, auf Grund des verschlissenen Absatzes, direkt auf dem Schuhaufbau gelaufen wurde. Hierfür kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden.

Auf Grund des allgemeinen Zustandes der Schuhe müssen wir davon ausgehen, dass die Schuhe nicht mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt wurden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir diese Reklamation nicht annehmen können.

Entgegenkommenderweise bieten wir Ihnen aus Kulanz, und ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht, eine 50 % Gutschrift des Kaufpreises für Ihre Reklamation an, der 20 % Gutschein würde somit selbstverständlich verfallen. Gern können Sie bezüglich dieser Thematik auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen: 05130 – 378 292.

Wir verbleiben daher bis zu Ihrem Anruf,

Mit freundlichen Grüßen

Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG

Sven Wendemuth

Leiter Abt. Warenprüfung

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Kommentare und Trackbacks (13)


07.05.2010 | 19:18
von Katherine | Regelverstoß melden
Was heißt denn bei Ihnen "Nullsohle", dass ich damit nicht laufen darf? Oder nur drei Tage/ Monat? Und wie ist das mit den herausgefallenden Ösen am Schaft? Habe ich die auch falsch behandelt?
Katherine

08.05.2010 | 02:47
von ReclaBoxler-8423933 | Regelverstoß melden
Die Antwort des Händlers finde ich ehrlich eine Frechheit... Da man als Kunde ohne das Produkt beiliegende Hinweise nicht wissen kann, dass diese Schuhe regelmäßig in kurzen Zeitabständen neu besohlt werden müssen, damit sie nicht kaputt gehen, sehe ich da den Händler in der Pflicht.

Zumal die Stiefel so wie so von minderer Qualität zu sein scheinen und möglicherweise eh nicht richtig neu besohlt werden können (von den unverhältnismäßigen Kosten für das Neubesohlen in solch kurzen Zeitintervallen ganz zu schweigen).

08.05.2010 | 03:32
von ReclaBoxler-6312017 | Regelverstoß melden
Ganz ehrlich, jeder weiß doch, dass man Absaetze regelmaessig besohlen lassen muss!

08.05.2010 | 04:55
von ReclaBoxler-1120013 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6312017: Schuhe mit Nullboden haben keine Absätze, komplett neu besohlen im Halbjahresrythmus ist wohl eher unüblich, und bei den meisten Schuhen in dieser Preisklasse auch ga rnicht möglich bzw. hinterher nicht richtig haltbar.

Ich weiß ja nicht, was Sie mit Ihren Schuhen so treiben, aber meine halten auch ohne Neubesohlung mehrere Jahre.

08.05.2010 | 11:35
von Sammy | Regelverstoß melden
Die Firmenantwort ist eine absolut bodenlose Frechheit. Sorry, wenn ich mir für knapp 80 Euro ein paar Stiefel kaufe, die innerhalb von nicht mal sechs Monaten dermaßen abgetragen sind, wie andere Schuhe nach etlichen Jahren, und ich mir dann noch anhören muß, dass dies ja schließlich meine Schuld wäre, und ich die Schuhe hätte neu besohlen müssen... Nach sechs Monaten? Sorry Kienast, aber das ist nicht nur die Dreistigkeit schlechthin, sondern die reine Verarschung von Kunden. Aber das kennt man ja schon von Kienast, beim Preis dafür schön hinlagen und dann die Schuld auf den Kunden abwälzen... Hauptsache, mal irgendetwas aus dem Ärmel geschüttelt. Ne, da lob ich mir den Deichmann.

09.05.2010 | 13:11
von ReclaBoxler-3302281 | Regelverstoß melden
Dem kann ich mich nur anschliessen. Die Firmenantwort ist wirklich unverschämt. Ich hoffe, die Geschäftsführung liest hier mal mit. Wenn man für 80 Euro Schuhe kauft und diese nicht mal sechs Monate halten, soll man selber Schuld sein? Das kann's ja wohl nicht sein.

10.05.2010 | 11:41
von Peter W. C. Bottke | Regelverstoß melden
Spannend, spannend: "Der Verschleiß im Bereich der Absätze ist auf Grund der Belastung, in Verbindung mit der dünnen Sohle insbesondere in diesem Bereich, zu erwarten gewesen." Von der Kundin? Oder von Ihnen als Hersteller? Warum bieten Sie einen Schuh für 80,-EUR an, wenn Sie im Vorfeld wissen, dass es sich um "Schrott" handelt.

Hinzu kommt: Es darf durchaus in der Erwartungshaltung eines Kunden liegen, dass ein neuer Schuh NICHT nach drei (oder vier-fünf?!) Monaten neu besohlt werden muss. Die Kundin hat selbstverständlich einen Gewährleistungsanspruch, da sie gutgläubig davon ausgehen darf, dass ein Schuh (egal ob mit Absatz oder "Nullboden") ein Jahr hält.
Sie schaffen es - erklärter Maßen - nicht, Schuhe zu produzieren, die länger als sechs Monate halten. Dann leben Sie auch bitte mit den Gewährleistungsansprüchen Ihrer Kunden - zahlen Sie das Geld zurück!

10.05.2010 | 12:54
von Reclaboxer 6312017 | Regelverstoß melden
Ok, Ok, es stimmt schon, dass Schuhe länger als fünf Monate halten sollten, keine Frage. Aber,

1. Kann sehr wohl die Ferse ausgebesserrt werden (habe ich bei meinen Lieblingspumas auch gemacht).

2. Die Firma schreibt doch deutlich, dass sie hätte die auch schon früher reklamieren müssen! Wie oft und wie stark hat sie die denn getragen?

3.  spider monkey bottke: Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Verschleiß, sonst könnte ich ja meinen Fernseher reklamieren, wenn die Batterien alle sind. :-)

Alles im allen, ok, Schuhe müssen länger halten, keine Frage, aber wichtig ist doch auch, ob die Schuhe durch irgendwen hätten repariert werden können, wenn sie rechtzeitig gekommen wäre.

10.05.2010 | 13:30
von Peter W. C. Bottke | Regelverstoß melden
Zunächst einmal ist es - rein rechtlich gesehen - völlig unerheblich, wann innerhalb der ersten sechs Monate reklamiert wird. Natürlich darf niemand, den Schaden z. B. durch Tragen kaputter Schuhe vergrößern.

Die Gewährleistung umfasst die Mangelfreiheit bei der Auslieferung (bis sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf Material-/Verarbeitungsfehler etc. zurückgeführt werden muss). Bei der Qualität darf ein Kunde getrost von einer "mittleren Güte" ausgehen. Schuhe, die nicht allzu häufig getragen werden, sollten da ein Jahr durchhalten.

Aufgrund der Schuhkonstruktion, die geringe Lebensdauer zu rechtfertigen, lässt m. E. bereits auf einen "Sachmangel" schließen, der in der Konstruktion begründet ist...

10.05.2010 | 18:02
von Katherine noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat lediglich versucht, mich mit 50% des Kaufpreises abzuspeisen. Da ich aber ein Recht auf einwandfreie Stiefel habe, bzw. den Gegenwert, bin ich mit disem "Kuhhandel" nicht zufrieden, keinesfalls.


18.05.2010 | 09:59
von Katherine noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine zufriedenstellende Antwort. Rechtsgrundlagen werden missachtet.


20.01.2011 | 18:28
von Sas. H. | Regelverstoß melden
Ja, kann man das nicht dem Verbraucherschutz melden? Ich habe einen Stiefel für 49,99€ gekauft, nach drei Stunden zurückbringen müssen, als Reklamation wurde der Schuh zu kienast geschickt. Rekla wurde natürlich nicht anerkannt und nun bekomme ich einen Gutschein über 20% beim nächsten Schuhkauf, wobei ich 100% bezahlt habe. Das kann doch alles nicht wahr sein! Wie können die so was machen und das dürfen die auch nicht, man sollte Sammelklage gegen so eine Dreistigkeit einreichen.

25.10.2011 | 16:10
von ReclaBoxler-2123987 | Regelverstoß melden
Und es passiert immer wieder, auch bei mir!



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