Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 3704 Views | 26.05.2010 | 11:52 Uhr
geschrieben von Kremer

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Neukundenbonus

Vertragsnummer: 900001210766

Ich habe im November 2009 einen Flexstrom-Vertrag mit einem Neukunden Bonus von 100 EUR abgeschlossen. Laut AGB wird dieser Bonus ausgezahlt, wenn man 1 Jahr Flexstrom-Kunde ist.

Gerade habe ich diesen Vertrag zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt und um Bestätigung gebeten, dass mir dieser Bonus mit der Endabrechnung verrechnet wird.

Heute hat Flexstrom mich angerufen und mir mitgeteilt, dass der Neukundenbonus gemäß der AGB NICHT ausgezahlt wird!

Ich erwarte eine Korrektur und eine entsprechende Bestätigung, dass der Neukundenbonus in voller Höhe ausgezahlt wird.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Auszahlung des Neukundenbonus & schriftliche Bestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.05.2010 | 12:33
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Frau o. sehr geehrter Herr Kremer,

bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer am marc.breidbach(AT)FlexStrom.de. Ich werde Ihr Anliegen gerne für Sie prüfen.

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (9)


26.05.2010 | 14:57
von ReclaBoxler-8327892 | Regelverstoß melden
Wer zu Flexstrom geht, ist nicht ganz dicht.

28.05.2010 | 15:24
von ReclaBoxler-8214323 | Regelverstoß melden
Die Flexstrom AG hat zwar gem. ihrer AGB's die Auszahlung des Neukundenbonus an eine einjährige Vertragslaufzeit geknüpft, aber es existiert noch keine juristische bzw. richterliche Prüfung dieser AGB's im Rahmen vorzeitiger Vertragsbeendigung (z.B. Anspruch auf eine anteilige Neukundenbonuszahlung). Zudem ist die Bonusgewährung in großer Schrift auf der Homepage beworben und nur ein Mini-Hinweis auf die AGB's. Hier ist auch das Größenverhältnis der Kundeninfos aus Verbraucherschutzgründen zu prüfen. Die Verbraucherzentralen freuen sich bestimmt auf einen Musterfall, welcher im positiven Fall viele weitere Nachforderungen nach sich ziehen würde und den Schaden für das Unternehmen in die Höhe treibt. Aus Risikomanagementgründen ist das Unternehmen gut beraten, den Kunden zufriedenzustellen und auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Bonuszahlung zu gewähren.

11.06.2010 | 12:35
von Mann Im WM-Fieber | Regelverstoß melden
Hallo Herr Kremer,
ich habe ein ähnliches Problem mit Flexstrom und zudem die falsche Abrechnung nach dem Standardlastprofil. Nach persönlicher Beschwerde wurde mir lapidar gesagt, es gibt keine Änderung und keine Anrechnung des Neukundenbonus. Diesen noch nicht einmal anteilig auf die Vertragslaufzeit. AGB's sind ja geduldig, aber durchaus juristisch angreifbar! Wie ist der Stand bei Ihnen?
Beste Grüße!

07.07.2010 | 11:46
von Kremer | Regelverstoß melden
Hallo,

Herr Breidbach hat sich zwar per Email gemeldet und bestätigt, dass der Neukundenbonus ausgezahlt wird, jedoch habe ich immer noch kein korrigiertes offizielles Anschreiben von Flexstrom erhalten, welches mir dies besätigt.

31.07.2010 | 13:15
von M. S. | Regelverstoß melden
Hallo,

auch mir will Flexstrom den Neukundenbonus i. H. v. € 125 nicht anerkennen, da ich ordentlich zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt habe (Preiserhöhung der Grundgebühr um ca. 60%).

Auf eine geänderte Schlussrechnung warte ich nun schon seit Monaten. Nach der zweiten Mahnung habe ich den Schlussrechnungsbetrag abzgl. des Bonus überwiesen.

Nun habe ich ein Inkassoschreiben der Firma Syllego Inkasso GmbH, Berlin, die im Auftrag von Flexstrom den Neukundenbonus zzgl. Zinsen, Auslagen, Kontoführungsgebühren und Inkassokosten eintreiben soll.

Auch wird darauf hingewiesen, dass meine Daten in einer Wirtschaftsauskunftsdatei gespeichert werden, so dass zukünftige Schaden bei mir entstehen kann. Ist das alles nocht rechts- und sittenkonform?

Aus gleichartigen Beispielfällen (Internet) weiß ich, dass mir der Bonus zusteht. Wie sollte ich reagieren?

Freundliche Grüße

M. S.

(Flexstrom Vertragsnummer 900000969229)

16.02.2011 | 18:15
von R. B. | Regelverstoß melden
Hallo,
die von Flexstrom sind ja ganz schön dreist. Mit mir wollen sie das Gleiche abziehen.

Ich hatte für den 1.11.2009 über Verivox einen Flexstrom Vertrag 3600 kwh mit einem Neukundenbonus über110 € abgeschlossen.
Im daraufhin gesendeten Vertrag wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Bonus erst nach Einhaltung einer 12monatigen Laufzeit gewährt werden kann.
Zum Ablauf von zwölf Monaten hatte ich den Vertrag gekündigt, weil der Folgevertrag mit einem unverschämt hohen Betrag (ca. das doppelter Preis) angesetzt wurde.
Die Kündigung wurde ohne murren akzeptiert, die Rechnung kam erst auf Anfrage nach ca. drei Monaten. Aber der Bonus wurde nicht berücksichtigt, sondern eine Nachzahlung von über 90 € gefordert, wegen einer Preiserhöhung nach vier Monaten Laufzeit.
Auf meine Forderung, den Bonus bei der Abrechnung zu berücksichtigen, kam die Frage von Flexstrom, auf welcher Grundlage sich die Forderung bezieht, nach ihrer Prüfung wurde bei der Abrechnung nichts übersehen.
Daraufhin dachte ich, ich sende ihnen den Vertrag mit dem deutlich erkennbaren Satz: „Bitte beachten Sie, dass Ihr Bonus vereinbarungsgemäß nach zwölf Monaten erstattet wird.“
Dann können sie nicht anders als auszubezahlen. Denkste, die erneute Antwort lautete, dass sie keinen Anspruch erkennen können und keinen Fehler bei der Abrechnung gemacht haben.

Vielleicht sollte man sich zusammentun und eine Sammelklage anstreben.

14.08.2011 | 13:54
von O. Gs | Regelverstoß melden
Mein "Fall" ist nahezu identisch. Aber zum Glück hatte ich meinen Verbrauch so knapp kalkuliert, dass (auch ohne Berücksichtigung des Neukundenbonus) eine geringfüge Nachzahlung meinerseits erfolgen musste. Die Abrechnung von Flexstrom beinhaltete natürlich eine größere Summe, da der Neukundenbonus nicht in Abzug gebracht war. Nachdem ich nur die kleine Nachzahlung getätigt hatte und meine Rechtsaufassung (mehrfach) gemailt hatte, griff Flexstrom ohne Einzugsermächtigung dreist auf mein Konto zu und buchte den Bonus ab. Nachdem ich der Abbuchung widersprochen hatte und das Geld zurück gebucht war, kam eine Mahnung. Ich habe wiederholt begründet, warum mir laut AGB der Bonus zusteht, dass etwaige Unklarheiten in den AGB zu Lasten von Flexstrom gehen und sie mich gerne verklagen können. Jetzt habe ich seit dem 8.7.11 nichts mehr gehört.
Mein Tipp: Wenn überhaupt Flexstrom, dann einen geringeren Verbrauch angeben, damit man den Neukundenbonus nicht einfordern muss, sondern am Ende des Rechnungsjahres einfach von der Nachforderungssumme abziehen kann und: haaaaaaartnäckig sein!

10.10.2011 | 13:32
von Julia Blumenhagen | Regelverstoß melden
Ich habe genau das gleiche Problem mit FlexStrom. Ich habe bereits mit meinem Anwalt gedroht.
Wie soll ich weiter fortfahren? Ich wollte mich nun auch an Presse und Fernsehen wenden, es geht ja nicht, dass FlexStrom immer wieder die Leute über den Tisch zieht.
Gibt es noch weitere Tipps, wie ich jetzt an mein Geld komme?
LG

17.11.2012 | 17:43
von U. Stöcker | Regelverstoß melden
Ich wurde ebenfalls von Flexstrom um meinen mir zustehenden Bonus gebracht. Als die mir vertraglich zustehenden 200 Euro nach Ablauf meines Vertrages nicht überwiesen wurden, habe ich mich telefonisch sowie schriftlich an die Firma gewandt. Man teilte mir mit, dass ich das Geld nicht bekommen könnte, da ich nicht lange genug bei der Firma Kunde gewesen wäre. Die Wirksamkeit der Bonusklausel wurde einfach geleugnet! Ich kann von diesem Unternehmen leider nur auf das Schärfste abraten.
U. Stöcker



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