FlexStrom AG (Berlin)
Flex Strom - Aktionsbonus nicht verrechnet
Am 26.05.2010 geht mir nach mehrfacher Einforderung die Schlussrechnung der Fa. Flex Strom AG zu. Ich kündigte den Stromliefervertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, nach einer 12-monatigen Belieferungszeit, aufgrund einer massiven Preiserhöhung. Bei Vertragsabschluss wurde mir ein Aktionsbonus von 125 € zugesichert. Dieser ist in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt. Statt dessen möchte die Flex Strom AG noch 134,47 € von mir haben!
Jetzt habe ich erst einmal der Einzugsermächtigung widersprochen!
Ich möchte zumindest den Aktionsbonus verrechnet haben.
Auch die rechnerisch ermittelten Verbräuche sind ein Hohn! Diese sind in keinster Weise realitätsnah. Flex Strom hat natürlich nach der 3-monatigen Preisgarantie eine hohrende Preiserhöhung durchgeführt, die schon an Wucher erinnert und dann die Verbräuche vor und nach der neuen Preisgestaltung gem. Lastprofilkurve rechnerisch ermittelt. Echt ein Witz.
Sollte Flex Strom nicht einlenken, werde ich einen Rechtsanwalt einschalten!
D. Kühne-S.
28.05.2010 | 10:12
Abteilung: Pressestelle
Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
ich habe den gleichen Fall und die gleichen Argumente gegen Flexstrom (anteilige Bonusgewährung und andere Abrechnungsmodalitäten nach tatsächlichem Verbrauch) vorgetragen und neben einer ersten Mahnung eine telefonische Ablehnung bzw. Verweis auf die AGB's erhalten. Ich habe bereits angekündigt, die Angelegenheit bis zum Mahnbescheid kommen zu lassen, da ich ja der Beklagte sein muss, weil Flexstrom mir gegenüber eine Forderung hat. Bin schon in Vorfreude auf die weitere Vorgehensweise von Flexstrom.
Mir gegenüber hatte FlexStrom im Zuge der Schlußrechnung anfangs auch den Aktionsbonus in Höhe von 125,00 € verweigert. Nach einem begründeten Widerspruch gegen die Schlußrechnung mit Ankündigung der Durchsetzung auf dem Gerichtsweg entschied sich Flexstrom dann zu einer korrigierten Schlußrechnung, in welcher der Aktionsbonus berücksichtigt wurde.
Überlegt mal, wieviel Tausend Kunden sich nicht wehren. Ein erträglicher Zuverdienst für FlexStrom. Oder?