Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1122 Views | 27.05.2010 | 22:07 Uhr
geschrieben von D. Kühne-S.

FlexStrom AG (Berlin)

Flex Strom - Aktionsbonus nicht verrechnet

Am 26.05.2010 geht mir nach mehrfacher Einforderung die Schlussrechnung der Fa. Flex Strom AG zu. Ich kündigte den Stromliefervertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, nach einer 12-monatigen Belieferungszeit, aufgrund einer massiven Preiserhöhung. Bei Vertragsabschluss wurde mir ein Aktionsbonus von 125 € zugesichert. Dieser ist in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt. Statt dessen möchte die Flex Strom AG noch 134,47 € von mir haben!

SCHLAGWORTE

Jetzt habe ich erst einmal der Einzugsermächtigung widersprochen!

Ich möchte zumindest den Aktionsbonus verrechnet haben.

Auch die rechnerisch ermittelten Verbräuche sind ein Hohn! Diese sind in keinster Weise realitätsnah. Flex Strom hat natürlich nach der 3-monatigen Preisgarantie eine hohrende Preiserhöhung durchgeführt, die schon an Wucher erinnert und dann die Verbräuche vor und nach der neuen Preisgestaltung gem. Lastprofilkurve rechnerisch ermittelt. Echt ein Witz.

Sollte Flex Strom nicht einlenken, werde ich einen Rechtsanwalt einschalten!

D. Kühne-S.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Anrechnung des Aktionsbonus von 125 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.05.2010 | 10:12
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.05.2010 | 23:18
von Teldafax Opfer | Regelverstoß melden
Wozu einen Anwalt einschalten, wenn Sie 134,47 € - 125,00 € = 9,47 € überweisen, dann haben Sie das Ziel erreicht. Falls Flex Strom vom Konto abbucht, einfach die Lastschrift von der Bank zurückbuchen lassen. Dieses Spielchen läuft bei mir mit Teldafax schon seit fast einem Jahr, aber ich muss meinem Geld nicht hinterherlaufen. Wenn Sie wirklich im Recht sind, wird Flex Strom sicherlich irgendwann Ruhe geben.

28.05.2010 | 15:30
von Stan Meier | Regelverstoß melden
Hallo,
ich habe den gleichen Fall und die gleichen Argumente gegen Flexstrom (anteilige Bonusgewährung und andere Abrechnungsmodalitäten nach tatsächlichem Verbrauch) vorgetragen und neben einer ersten Mahnung eine telefonische Ablehnung bzw. Verweis auf die AGB's erhalten. Ich habe bereits angekündigt, die Angelegenheit bis zum Mahnbescheid kommen zu lassen, da ich ja der Beklagte sein muss, weil Flexstrom mir gegenüber eine Forderung hat. Bin schon in Vorfreude auf die weitere Vorgehensweise von Flexstrom.

31.05.2010 | 12:56
von D. Kühne-S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat den Aktionsbonus mittlerweile gutgeschrieben.


28.06.2010 | 11:05
von Kai M aus M an der E. | Regelverstoß melden
Hallo an alle. Lasst Euch bitte nicht von Flexstrom wegen der Verweigerung des Aktionsbonus ins Boxhorn jagen. Die Fakten hierzu liegen eindeutig auf der Hand. Hat der Vertrag min. ein Jahr bestanden (und das sind immernoch 365 Tage), ist der Aktionsbonus zu zahlen!

Mir gegenüber hatte FlexStrom im Zuge der Schlußrechnung anfangs auch den Aktionsbonus in Höhe von 125,00 € verweigert. Nach einem begründeten Widerspruch gegen die Schlußrechnung mit Ankündigung der Durchsetzung auf dem Gerichtsweg entschied sich Flexstrom dann zu einer korrigierten Schlußrechnung, in welcher der Aktionsbonus berücksichtigt wurde.

Überlegt mal, wieviel Tausend Kunden sich nicht wehren. Ein erträglicher Zuverdienst für FlexStrom. Oder?



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