Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 507 Views | 28.05.2010 | 11:20 Uhr
geschrieben von VolkerR.

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Neukundenbonus

Fakt: Strompaket-Abschluß für ein Jahr abgeschlossen und Vorauszahlung geleistet. Aufgrund massiver Preiserhöhung (35 Prozent!!!) wurde der Vertrag von mir zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt zum 30.6.2010. Nun schrieb mir die FlexAG:

"Vertragsnummer: 900001115113

Sehr geehrter Herr.....,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.04.2010. Bitte beachten Sie, daß bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres der Aktionsbonuns entfällt. Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 7.3. ..........

Freundliche Grüsse, FlexStrom-Serviceteam"

Sehr geehrter Herr Breidbach von der Pressestelle:

es wäre sehr lieb, wenn Sie HIER Stellung zu diesem Vorfall nehmen und mir eine schriftliche Bestätigung schicken. Nochmals die Vertragsnummer:

900001115113

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Auszahlung des Bonus und schriftliche Bestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.05.2010 | 08:36
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Hallo VolkerR,

bitte schicken Sie mir doch eine kurze Mail an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de mit Anliegen und Vertragsnummer. Ich prüfe das gerne für Sie!

Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.05.2010 | 15:49
von Stan Schmidt | Regelverstoß melden
Ich denke, aufgrund der vielen ähnlichen Anliegen sollte es zu einer Musterklage kommen! Solidarisch könnten sich alle Betroffenen die Streitkosten, sofern sie nicht von einer Rechtsschutzvers. übernommen werden, teilen. Aufgrund der niedrigen Gegenstandswerte sollte das Prozesskostenrisiko gering sein.

31.05.2010 | 21:11
von VolkerR. | Regelverstoß melden
Ich habe heute eine Email erhalten, wonach mir der Neukundenbonus kulanzhalber gewährt wird.

07.06.2010 | 23:57
von VolkerR. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe am 31.5.2010 eine Email erhalten, wonach mir der Neukundenbonus kulanzhalber gewährt wird. Insofern ist meine Beschwerde - vorbehaltlich der ZAHLUNG - gelöst.




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