Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 678 Views | 02.06.2010 | 09:53 Uhr
geschrieben von Roland Fisch

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom - Aktionsbonus nicht verrechnet

Am 30.04.2010 habe ich nach Aufforderung die Schlußrechnung für das erste Vertragsjahr (01.02.2009 bis zum 31.01.2010) erhalten.

Ich hatte den Stromliefervertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, nach einer zwölf monatigen Belieferungszeit aufgrund einer massiven Preiserhöhung gekündigt. Auf die Nachfrage, warum der versprochene Bonus von 135 EUR (Winteraktion 5600er Big Family) nicht verrechnet wurde, wurde einfach auf die Nichterfüllung der AGB's verwiesen.

Den genauen Grund erfuhr ich erst in einem Telefonanruf, hier wurde mir gesagt, ich hätte länger als 1 Jahr in meinem Vertrag bleiben müssen. Auf ein Gespräch wollte man nicht eingehen, man wolle die Begründung den Kunden telefonisch mitteilen. Hierfür hätte eine Mail auch gereicht und man hätte die Begründung schriftlich.

Trotz Widerruf der Einzugsermächtigung, wurde am Tag der Bestätigung, nicht mehr abzubuchen, der Betrag von 138,22 EUR abgebucht.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Auszahlung der Aktionsbonus von 135 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.06.2010 | 12:08
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Fisch,

gerne werde ich Ihr Anliegen prüfen. Bitte schicken Sie mir dazu eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Vielen Dank!

Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (5)


11.06.2010 | 12:34
von Mann Im WM-Fieber | Regelverstoß melden
Hallo Herr Fisch,
ich habe ein ähnliches Problem mit Flexstrom und zudem die falsche Abrechnung nach dem Standardlastprofil. Nach persönlicher Beschwerde wurde mir lapidar gesagt, es gibt keine Änderung und keine Anrechnung des Neukundenbonus. Diesen noch nicht einmal anteilig auf die Vertragslaufzeit. AGB's sind ja geduldig, aber durchaus juristisch angreifbar!
Wie ist der Stand bei Ihnen?
Beste Grüße!

21.06.2010 | 11:14
von Roland Fisch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einer Mail an Herrn Breidbach kam recht schnell die richtige Rechnung.


01.07.2010 | 00:16
von Gottfried S. | Regelverstoß melden
Hallo,

wenn ich mir die verschiedenen Foren ansehe, die über FlexStrom berichten, dann kann man sehen, daß ca.

95% von FlexStrom sich betrogen fühlen

Herr Breidbach von FlexStrom muß einen 24 Stunden Tag haben, um alle Beschwerden bearbeiten zu können. Mein Eindruck: Herr Breidbach ist nur vorgeschoben, um öffentlich darstellen zu können:
Wir wollen unseren Kunden helfen. Herr Breidbach hilft auch dann 3% der Kunden, die FlexStrom abzockt. 97% sind die Dummen und werden zur Kasse gebeten.

An FlexStrom: Sparen Sie die Stelle von Herrn Breidbach ein und rechnen Sie richtig ab.

Gottfried S.

19.02.2011 | 22:10
von Reinhold Der Reine | Regelverstoß melden
Den B. Marc gibt es wohl nicht mehr oder er hat nun auch keine Lust mehr. Zumindest ist sein E-Mail Postfach voll und die Mails kommen zurück. Auch andere Mails werden nicht mehr beantwortet. delivery to mailboxgenerated by marc. breidbach (AT) flexstrom. demailbox is full

20.01.2013 | 21:36
von Hans Wurst | Regelverstoß melden
Gute Nachrichten! Bitte ebenfalls verbreiten!

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/NewsDetail__13273/

Landgericht Berlin: Flexstrom muss Bonus zahlen

(18. Januar 2013) Die Verbraucherzentrale Berlin hat in ihrer Klage gegen Flexstrom vor dem Landgericht Berlin recht bekommen und eine von Flexstrom verwendete Klausel bei Bonuszahlungen als missverständlich und damit ungültig erklärt.

Der Stromanbieter verspricht Neukunden einen "Aktionsbonus", der nach zwölf Monaten erstattet werden soll. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, verweigert Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift und beruft sich dabei auf die Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung bis zum 29. Juni 2011: Diese Klausel ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin intransparent und benachteiligt dadurch die Endkunden entgegen Treu und Glauben (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11). Der Bonus ist daher zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In einem anderen Urteil warf das Landgericht Heidelberg Flexstrom versuchte Bauernfängerei vor.

Stromkunden, denen Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift verwehrt sollten Flexstrom per Einschreiben eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen setzen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf dem Konto verstreichen, rät der Bund der Energieverbraucher e. V. zu einem Mahnbescheid gegen Flexstrom.

Der Bund der Energieverbraucher e. V. hatte Flexstrom die "Trübe Funzel" für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten verliehen und rät von einem Wechsel zu Flexstrom ab.



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