Durch Agentur für Arbeit Gera gelöste Beschwerde. | 1433 Views | 02.06.2010 | 16:10 Uhr
geschrieben von Kathrin Hofmann

Agentur für Arbeit Gera (Gera)

Schlamperei bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II

Ich bekam heute einen Anruf von der Leistungsabteilung der ARGE Gera. Da wurde mir gesagt, dass ich wahrscheinlich vom 01.01.2010 bis jetzt, kurz vor Ablauf der Leistung am 30.06.2010, pro Kind 20,00 € pro Monat zurückzahlen soll.

Nur weil die versäumt haben, das bundesweite erhöhte Kindergeld (20,00 € je Kind) anzurechnen, obwohl die schon im letzten Bescheid für die Zeit vom 01.01.2010 - 30.06.2010, 55,51 € weniger ausgezahlt haben.

Und ich soll für den ihren Fehler das jetzt ausbaden, aber nicht mit mir!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Gera: Die sollen vorher besser rechnen und nicht hinterher alles zurückverlangen, was die verschlampt haben!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (20)


02.06.2010 | 17:39
von ReclaBoxler-2627332 | Regelverstoß melden
Ist doch völlig normal, dass man zu viel bezogene Leistungen zurückzahlen muss.

Ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie einen Fehler machen, dadurch zu viel bezahlen und Ihnen das Gegenüber nur eine lange Nase zeigt.

02.06.2010 | 18:24
von ReclaBoxler-6530269 | Regelverstoß melden
Ich bitte Sie, den zu viel gezahlten Betrag zurück zu überweisen. Das Geld stammt von der arbeitenden Gesellschaft und ist für die, die es dringend benötigen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass Sie diese Leistung, die Ihnen versehentlich gezahlt wurde, einfach für sich beanspruchen.

02.06.2010 | 19:18
von ReclaBoxler-5880125 | Regelverstoß melden
Kann meinen Vorrednern nur beipflichten: Wäre es umgekehrt gewesen und sie hätten versehentlich zu wenig bekommen, würden sie schließlich auch wollen, dass die ARGE dies ausgleicht.

02.06.2010 | 20:59
von ReclaBoxler-5513225 | Regelverstoß melden
Ich kann meinen Vorrednern nicht zustimmen.
Ich denke doch, dass die Beschwerdeverfasserin das Geld genauso dringend benötigt wie andere auch. Abgesehen davon dient die Kindergelderhöhung nur der arbeitenden Bevölkerung. Das Kindergeld wurde von 164,- auf 184 Euro erhöht, jedoch wird diese Erhöhung den Hartz 4 Empfängern auf die Regelleistungen angerechnet = die 20 Euro Erhöhung werden sofort wieder abgezogen. Wahrscheinlich wurde hier bereits die Kindergelderhöhung angerechnet (siehe "obwohl die schon im letzten Bescheid für die Zeit vom 01.01.2010 - 30.06.2010, 55,51€ weniger ausgezahlt haben!").

02.06.2010 | 22:54
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola  spider monkey ReclaBoxler-5513225: Das bestreitet ja auch niemand. Fakt ist aber, und das hat Frau Hofmann ja selbst so geschrieben, dass bei der Berechnung ein Fehler aufgetreten ist.

Ich denke, dass es auch bei der Arge Mitarbeiter gibt, die Fehler machen. Das ist überall dort so, wo Menschen arbeiten. Nobody's perfect!

Und da muß ich schon ReclaBoxler-6530269 Recht geben, wenn er/sie schreibt, dass es sich hierbei um das Geld handelt, dass die arbeitende Bevölkerung erwirtschaftet hat. Es ist natürlich bedauerlich, dass diese ganzen Sparmaßnahmen die Menschen auf der untersten Sprosse der Leiter treffen. Aber vielleicht sollte man auch mal den Blick außerhalb von Deutschland richten. Glaubt irgendjemand, dass es in Burkina Faso oder auf den Philippinen so etwas wie Hartz IV gibt? Da muß nämlich jeder selber zusehen, wie er über die Runden kommt.


02.06.2010 | 23:23
von C.B | Regelverstoß melden
Das ist ja alles schön und gut, werter Herr Gorgonzola, nur leben wir aber nicht auf den Philippinen, sondern in Deutschland. Und natürlich kann einem ARGE Mitarbeiter "auch mal" ein Fehler unterlaufen, wie z.B. dass jährlich tausende Hartz 4 Empfänger bei den Berechnungen über den Tisch gezogen werden und um Geld, das ihnen rechtlich zusteht, gebracht werden. Natürlich unbeabsichtigt versteht sich (is klar). Mich würde mal interessieren, wofür Ihnen (Frau Hofmann) bereits 55,- Euro abgezogen wurden/werden.

03.06.2010 | 05:26
von Heiko Schönefeld | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Heiko Schönefeld Falsch berechnete Beträge müssen zurückgezahlt werden. Allerdings, da Sie ja Hartz 4 beziehen, geht die Rückzahlung auch in Kleinstraten (5-10 Euro), sofern Sie sich auch in der Zahlungsfrist an den Sachbearbeiter wenden.

Wenn Sie sich allerdings "dumms tellen", ist die ARGE auch berechtigt, es einfach in einer Summe abzuziehen (Ratenvereinbarung ist KEINE PFLICHT der ARGE) oder/und die Leistung komplett zu verweigern.


03.06.2010 | 13:32
von M. Zwerg | Regelverstoß melden
"Und natürlich kann einem ARGE Mitarbeiter "auch mal" ein Fehler unterlaufen, wie z.B. dass jährlich tausende Hartz 4 Empfänger bei den Berechnungen über den Tisch gezogen und um Geld, das ihnen rechtlich zusteht, gebracht werden."
- Das ist erstens eine Behauptung, die hier keiner prüfen kann.
- Zweitens: Wenn das passiert und ein Hartz 4 Empfänger bemerkt dies, möchte er schließlich auch, dass er sein Geld nachbezahlt bekommt. Und NICHT, dass dann der ARGE Mitarbeiter sagt: Pech gehabt, gibts nicht mehr!

03.06.2010 | 20:56
von ReclaBoxler-4216915 | Regelverstoß melden
 spider monkey M. Zwerg

1. Da Sie dies scheinbar zum ersten Mal vernommen haben, frage ich mich, wo Sie leben? Behauptung? Das sind leider Tatsachen, wenn Sie sich mit dem Thema etwas beschäftigen würden, wäre Ihnen diese Aussage auch nicht völlig unbekannt.
2. Meistens werden diese Machenschaften eben nicht bemerkt, da kaum ein Hilfeempfänger versteht, wie die ARGE ihre Berechnungen zusammenstellt. Und das ist durchaus gewollt.

08.06.2010 | 12:52
von M. Zwerg. | Regelverstoß melden
Zu 1) Da ich kein Hartz 4 beziehe, sind mir derartige "Machenschaften" tatsächlich nicht bekannt. Außerdem ist das nach wie vor eine Behauptung. Es sei denn, Sie können dazu eine klare Statistik oder eine offizielle Feststellung benennen, die belegt, dass die Arge "besch...". Wohl kaum!
zu 2) Ich glaube schon, dass ein Hilfeempfänger recht schnell merkt, wenn er zu wenig Geld bekommt. Ich bin mir sicher, dass die meisten das prüfen.

Unabhängig davon ist es (wie schon mehrfach erwähnt) das Geld der arbeitenden Bevölkerung, das die Beschwerdeführerin hier gerne für sich behalten möchte. Das ist und bleibt nicht korrekt!

11.06.2010 | 16:55
von Heidrun Grams | Regelverstoß melden
Bei einer Kürzung oder wie auch immer erhalten Sie einen Bescheid, dagegen können Sie innerhalb einer Frist gegen angehen. Natürlich müssen Sie warten, bis Sie einen rechtsgültigen Bescheid in der Hand haben, ein blosses Telefongespräch hat keine Rechtsverbindlichkeit. Dazu gehen Sie zu ihrem örtlichen Amtsgericht und holen sich dort einen Schein für den Anwalt (Beratungshilfeschein). Der steht Ihnen zu (falls sie noch arbeitslos sind) - ihren letzten ARGE-Bescheid mitnehmen u. ihren Ausweis (evtl. Unterlagen in der Angelegenheit). Mit dem Schein bekommen Sie einen Anwalt (fast) kostenlos, nur 10 Euro müssen Sie dem Anwalt bezahlen. Der Anwalt muss ein Fachanwalt für Sozialrecht sein. Besorgen Sie sich einen Termin und lassen Sie den die ganze Sache überprüfen.

11.06.2010 | 20:46
von ReclaBoxler-8116225 | Regelverstoß melden
 spider monkey M. Zwerg
Vielleicht sollten Sie mal Hartz 4 beziehen, um sich mal ein Bild davon machen zu können, wie da bei der ARGE wirklich abläuft. Und da Sie ohne Feststellungen wohl weiter in Ihrer Scheinwelt leben (man könnte sich ja auch mal die Mühe machen, wenn man schon seinen Senf dazu geben muß, selbst mal nach zu googlen), habe ich hier ein paar Links. Aber lesen können Sie noch alleine, oder!
hartz-nordhausen.blog.de/2009/09/01/hartz-iv-haeufigsten-fehler-argen-6871153/
www.sozialleistungen.info/news/18.01.2010-arge-mitarbeiter-soll-mehr-als-100-000-euro-veruntreut-haben/

Weitere Fakten können Sie sich im www selbst googeln.

14.06.2010 | 19:17
von M. Zwerg | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8116225

"Vielleicht sollten Sie mal Hartz 4 beziehen." Wirklich eine gute Idee. Ich lasse mich kündigen, beziehe Hartz 4 und google dann nach, wie oft die Arge schon jemanden besch. hat. Aber sonst geht´s Ihnen gut, oder?

Und nochmal: Egal, ob die Arge besch. oder nicht, wenn fehlerhaft Gelder bezahlt worden sind, bitte ich jeden Hilfeempfänger, ehrlich zu sein und das Geld zurück zu bezahlen. Schließlich ist die ARGE ja keine private Hilfeagentur, sondern eine staatliche Institution, die sich alleine von den Steuergeldern der arbeitenden Bevölkerung finanziert. Und da ich generell davon ausgehe, dass jeder Hilfeempfänger gerne arbeiten MÖCHTE und (hoffentlich) auch mal wieder etwas finden wird, wird DAS wohl in unser aller Interesse liegen, oder nicht!

15.06.2010 | 23:54
von ReclaBoxler-1025915 | Regelverstoß melden
 spider monkey Zwerg

Man kann heutzutage schon Hartz 4 beziehen, ohne selbst kündigen zu müssen. :-) Sachen gibt's.

16.06.2010 | 11:27
von M. Zwerg | Regelverstoß melden
"Man" vielleicht schon, ich aber im Moment wohl nicht, da ich einen Job habe und nicht weiß, wie ich den ohne mein eigenes Zutun verlieren sollte. Ha ha, Schlauberger!
Ansonsten beende ich diese Diskussion mit Ihnen jetzt, da Sie ja ohnehin keine sachlichen Argumenten zum Thema stellen, sondern sich lediglich mit Wortspielchen beschäftigen. Dafür ist MIR meine Zeit zu schade!

25.06.2010 | 17:09
von Kathrin Hofmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich sogar in Wohlgefallen aufgelöst und das Amt hat mir sogar noch was auszahlen müssen, weil mein Mann drei Monate Kurzarbeit hatte und weniger Geld bekam!


20.07.2010 | 01:55
von ReclaBoxler-6810120 | Regelverstoß melden
Da haben Sie aber Glück, dass Sie nicht noch mit einer Sanktion rechnen durften. Schließlich ist Ihnen sicherlich schon vor der Arge dieser Irrtum aufgefallen und sind Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen. Sie haben das Geld stillschweigend angenommen und das kann auch von der Arge als Betrug ausgelegt werden.

15.11.2012 | 22:54
von ReclaBoxler-4914579 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-6810120: So ein Schwachsinn! Sie sind wohl ein Wichtigtuer aus der Arbeitsagentur.

03.02.2013 | 17:09
von Robin of Loxley | Regelverstoß melden
Normalerweise haften für die Schlampereien der Beamten immer die Kunden der Arbeitsagentur:

de.reclabox.com/beschwerde/59116-arbeitsagentur-finanzgericht-nuernberg-hannover-kundenprovokation-durch-beamte-und-richter

03.02.2013 | 17:23
von Genervt | Regelverstoß melden
 spider monkey Robin of Loxley
Ja ist ja gut Du S*inner, hat ja jetzt jeder gesehen, dass Du Annas Vater bist.
Und man kann sich auch noch ganz gut an Deine anderen egoz. Beschwerden erinnern.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!