Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 724 Views | 04.06.2010 | 12:52 Uhr
geschrieben von Herr Ch. He.

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Aktionsbonus

Im November 2008 habe ich bei FlexStrom (Vertragsnummer lautet 900000978343) ein Strompaket eingekauft, dessen Laufzeit am 01.02.2009 begann.

SCHLAGWORTE

Dieses Paket habe ich voll bezahlt und auch Strom bis zum 31.01.2010 von FlexStrom bezogen (also genau die zwölf Monate, die für den Kautionsbonus notwendig sind).

Jetzt habe ich per Mail um die Auszahlung des Aktionsbonus gebeten, woraufhin ich erfahren habe, dass dieser nicht ausgezahlt wird, da ich ja die Kündigungsfrist eingehalten habe und FlexStrom vor Ablauf der zwölf Monate die Kündigung per Brief für die Kündigung nach zwölf Monaten übermittelt habe. Offenbar wird hier verwechselt, dass nicht das Schreiben bzw. der Eingang eines Kündigungsschreibens eine Kündigung darstellt sondern erst das Kündigen zu einem Zeitpunkt x (hier nach Ablauf der zwölf Monate wirklich eine Kündigung) ist.

Dies stellt wohl den Versuch dar, den Kunden mehr als zwölf Monate an das Unternehmen zu binden und entspricht wohl nicht dem allgemeinen Verständnis des Werbeversprechens.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Auszahlung des Aktionsbonus in Höhe von 125 Eur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.06.2010 | 13:47
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Ch. He.,

ich werde dies gerne für Sie prüfen. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Vertragsnummer an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de

Vielen Dank!

Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.06.2010 | 18:47
von Herr Ch. He. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion auf die am 04.06.2010 versendete Mail.


13.07.2010 | 19:09
von Roland B. | Regelverstoß melden
Hi, genau gleich ging es mir, warte bis heute auf Auszahlung des Aktionsbonus. Haben ebenfalls vom 01. 02. 2009 bis 31. 01. 2010 Strom von Flexstrom bezogen und meine zwölf Monate vorausgezahlt. Durch den geringen Mehrverbrauch und Aktionsbonus müsste noch ein Restguthaben vorhanden sein, auf das ich warte, bis es ausbezahlt wird.

Werde mich nun auch mal an das Unternehmen wenden!

14.07.2010 | 19:43
von K. M. M. | Regelverstoß melden
Mir ging es ähnlich: Hatte bei FlexStrom den Aufpreis für eine zwölf-Monate-Preisgarantie bezahlt; prompt kam nach Ablauf der Garantie eine 70 prozentige Preiserhöhung. Der versprochene Aktionsbonus von 80 € diente offenbar nur dazu, diese sittenwidrige Erhöhung weniger schlimm aussehen zu lassen, denn den hatte man natürlich gleich "verrechnet". Habe dann gekündigt und nun will man den Bonus nicht auszahlen, weil ich angeblich gegen die AGB verstoßen hätte. Auf Nachfrage, inwiefern, kam keine Antwort.
Offenbar läuft es darauf hinaus, dass ich die Kündigung natürlich vor Ablauf des zwölf-Monats-Zeitraumes abschicken musste, um die Preisexplosion zu umgehen. Ich werde nun einen Mahnbescheid erwirken und hoffe, dass im zu erwartenden Falle eines Widerspruchs des Unternehmens der Trick vor Gericht keinen Bestand hat.



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