ElitePartner (Hamburg)
Ignorantes Verhalten von Elitepartner
Leider habe ich mir dummerweise das Kleingedruckte nicht durchgelesen und nun nach langem hin und her will Elitepartner von mir 350 Euro. Wofür? Ach ja, für die Nutzung der Seite...
Ich habe in drei Mails um eine Ratenzahlung (bin Alleinerziehend von einem drei Wochen alten Baby) gebeten, aber nein, da ich mir nicht das Kleingedruckte durchgelesen habe, habe ich auch nicht mitbekommen, dass wenn man zwei Mal die Rate nicht zahlt, alles sofort überwiesen werden soll.
Aber ich habe das Geld nicht, das ist denen egal. Die wollen es und nun sind wir so weit, dass sie mir immer mehr Ged aufbrummen wollen - 12 Euro Mahngebühr.
Allerdings komme ich nicht drum herum, darauf hinzuweisen, dass Sie durch Ihre eigene Schusseligkeit in diese Situation geraten sind. Außerdem haben Sie doch wohl nicht allen Ernstes erwartet, dass da plötzlich der golfspielende Flugkapitän oder der Chefarzt mit seinem Porsche vor Ihrer Tür steht?
Vielleicht hilft dir das ja weiter. In den Antworten hat Josefin auch ihre Emailadresse genannt. Vielleicht kann sie dir noch Tipps geben. Ansonsten stimme ich dem Moralapostel zu. Auf keinen Fall bezahlen und abwarten. Schlimmsten Falls werden sie mit Drohbriefen bombadiert, aber die sollten sie nicht beunruhigen.
"Die kostenpflichtigen Services sind in ihrer jeweils aktuellen Form unter der Rubrik "Preise und Leistungen" aufgeführt. Der Nutzer wird vor dem Auswählen eines kostenpflichtigen Services von EMN darüber informiert, dass dieser Service kostenpflichtig ist. Ebenso informiert EMN den Nutzer über den jeweils zu entrichtenden Preis, sowie den Zeitraum des bezahlten Services. Der Nutzer akzeptiert den Preis durch Ausführen der von EMN vorgegebenen Handlungsaufforderung z. B. bei Bezahlung über das Internet nach Eingabe seiner Zahlungsdaten auf der Bezahlseite, durch das Abschicken der Zahlungsdaten an EMN oder an den von EMN beauftragten E-Payment-Provider. Bei anderen Angeboten akzeptiert der Nutzer den Preis durch das Ausführen der von EMN zur Annahme des Angebots vorgegebenen Handlung."
Für den eigenen Fehler kann man nicht andere verantwortlich machen, sondern muss dafür grade stehen!
Wenn das alles sooo seriös ist, warum werden dann die fälligen Kosten nicht schon in den AGB's erwähnt? Oder noch besser, gleich beim Anklicken der Seite? Das hat schon seinen Grund, nämlich den, die Leute über den Tisch zu ziehen.
Viel Spass vor Gericht Elite Partner. Das zerreißt denen jeder Amtrichter!
Es wird zwar auf die kostenpflichtigen Dienste hingewiesen, aber es wird bewusst verschwiegen, wie viel es kostet. >Das wäre das Gleiche, wenn ich im Supermarkt ein Schild sehe, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die Äpfel etwas kosten, und erst wenn die Äpfel an der Kasse über den Scanner laufen, erscheit der Preis.
Für mich sieht es nun mal nach Abzocke aus, wenn nicht gleich auf der Startseite der Preis ersichtlich ist. Und wenn nicht mal in den AGB's darauf hingewiesen wird, wie viel ich bezahlen muss, dann stinkt die Sache gewaltig.
da ich auch gerade Ärger mit EP habe, kann ich Dir nur folgendes Raten: Solltest Du noch in der Frist sein, reiche schriftlich einen nachweisbaren Widerruf ein, ansonsten fristlos nach § 627 BGB kündigen. Mehr unter google.
EP scheint, den Fall häufiger zu haben, und wimmelt die fristlose Kündigung unter dem genannten § ab, da dieser angeblich nicht zutrift. Doch dies haben die Gerichte bereits mehrfach bestätigt. Einer Zahlungsaufforderung darfst Du dann nicht mehr nachkommen.
Sie werden wohl weiter drohen, aber notfalls müssen sie vor Gericht klagen. Den Prozess werden sie, wenn Du die Kündigung nachweisen kannst, verlieren. Da ich inzwischen viel im Internet recherchiert habe, solltest Du die Kündigung und jeglichen Mailverkehr aufheben ggf. ausdrucken, da wohl auch nach Monaten und Jahren noch Schreiben kommen könnten.
Meine fristlose Kündigung nach § 627 BGB wird derzeit auch nicht akzeptiert, doch ich werde nicht bezahlen. (Hatte die automatische Verlängerung übersehen.)
Laut Gerichturteilen musst Du ab dem Zeitpunkt der fristlosen Kündigung nicht mehr zahlen, soweit Du den Account auch nicht nutzt! Ggf. könnte EP das Geld für die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse verlangen, aber das wäre immer noch weit weniger, als sie derzeit verlangen.
Ich bin auch kurz davor, an die Presse zu gehen, besonders, nachdem ich im Internet so viele negative Erfahrungen gelesen und viel über die drohenden Maßnahmen gelesen habe.
Klagen wurden aber seitens EP sicherlich wenige oder keine eingereicht. Hier ist also Durchhalten angesagt. Egal, was geschrieben wird, einfach nicht zahlen und notfalls zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Also: Fristlos nach § 627 BGB kündigen (oder, falls möglich Widerruf innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung einlegen), schriftlich, per Einschreiben, Account nicht mehr nutzen und löschen (lassen). Nicht zahlen oder Geld zurückbuchen und Mahnungen ignorieren. Mahnbescheid fristgerecht widersprechen.
Und dann ist der Fall hoffentlich erledigt. Auch wenn Du hier die Ratenzahlung durchsetzten möchtest, übersteigen die Kosten ja anscheinend Dein Budget, so dass ich Dir nur zur Kündigung rate.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
In der Werbung bei dieser Webseite und beim Zahlung stand nichts über die Abmeldung und automatischen Verlängerung der Mitgliedschaft. Weitere Instruktionen habe ich LEIDER nicht genau gelesen. Nach drei Monate wurde die Mitgliedschaft gesperrt und ich dachte, dass es einfach zu Ende ist. Und später habe ich eine Mail bekommen, dass meine Mitgliedschaft gesperrt ist. Und falls ich möchte, soll wieder zahlen und so weiter. Na ja, dachte ich, brauche ich nicht mehr und habe so alles gelassen. Nach einiger Zeit habe ich die Mahnungen bekommen, dass ich für diese Webseite schuldig bin. Obwohl in de E-Mail stand, falls Sie möchten.
Und Ergebnis: Ich "unterhalte" mich jetzt mit Inkassobüro. Aber werde das nicht so lassen.
Vielleicht hilft dieses weiter:
'Nach § 627 BGB können Dienstverträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Verträge mit Partnervermittlungsinstituten.'
www.frag-einen-anwalt.de/Vertrag-mit-Partnerb%C3%B6rse--K%C3%BCndigungsmodalit%C3%A4ten-__f105896.html