2987 Views | 11.06.2010 | 21:50 Uhr
geschrieben von Gamon Kati

ElitePartner (Hamburg)

Ignorantes Verhalten von Elitepartner

Leider habe ich mir dummerweise das Kleingedruckte nicht durchgelesen und nun nach langem hin und her will Elitepartner von mir 350 Euro. Wofür? Ach ja, für die Nutzung der Seite...

Ich habe in drei Mails um eine Ratenzahlung (bin Alleinerziehend von einem drei Wochen alten Baby) gebeten, aber nein, da ich mir nicht das Kleingedruckte durchgelesen habe, habe ich auch nicht mitbekommen, dass wenn man zwei Mal die Rate nicht zahlt, alles sofort überwiesen werden soll.

Aber ich habe das Geld nicht, das ist denen egal. Die wollen es und nun sind wir so weit, dass sie mir immer mehr Ged aufbrummen wollen - 12 Euro Mahngebühr.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ElitePartner: Ratenzahlung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (19)


11.06.2010 | 22:32
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
Hallo Kati, Sie machen überhaupt nichts! Lassen Sie die ihre Mahnungen solange schreiben, bis sie glücklich sind. Sie brauchen erst tätig werden, wenn Ihnen ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dann legen Sie Widerspruch ein.

Allerdings komme ich nicht drum herum, darauf hinzuweisen, dass Sie durch Ihre eigene Schusseligkeit in diese Situation geraten sind. Außerdem haben Sie doch wohl nicht allen Ernstes erwartet, dass da plötzlich der golfspielende Flugkapitän oder der Chefarzt mit seinem Porsche vor Ihrer Tür steht?

11.06.2010 | 22:43
von ReclaBoxler-9712262 | Regelverstoß melden
Hallo Kati. Werf mal einen Blick auf diese Beschwerde: de.reclabox.com/beschwerde/31032-elitemedianet-hamburg-persoenlichkeitsanalyse#comments
Vielleicht hilft dir das ja weiter. In den Antworten hat Josefin auch ihre Emailadresse genannt. Vielleicht kann sie dir noch Tipps geben. Ansonsten stimme ich dem Moralapostel zu. Auf keinen Fall bezahlen und abwarten. Schlimmsten Falls werden sie mit Drohbriefen bombadiert, aber die sollten sie nicht beunruhigen.

11.06.2010 | 22:55
von ReclaBoxler-9712262 | Regelverstoß melden
Habe vergessen, zu erwähnen, wenn du nach Beschwerden suchst, dann solltest du es richtig schreiben. Das heißt nämlich "Elite Partner" oder "Elitepartner". ; -)

12.06.2010 | 07:41
von ReclaBoxler-4295613 | Regelverstoß melden
Wenn Sie mit Ihrem Auto (Benziner) an die Tankstelle fahren und tanken, weil Sie nicht aufgepasst haben, Diesel, zahlen Sie dann auch nicht?

12.06.2010 | 07:55
von Aschenputtel | Regelverstoß melden
Wer einen Elitepartner haben möchte, muss auch den Preis für einen Elitepartner zahlen. So einfach ist das!

12.06.2010 | 08:24
von Mar | Regelverstoß melden
Um überhaupt auf die Seite zu kommen, muss man erstens seine eMail-Adresse angeben und das Kästchen "AGB gelesen" ankreuzen. Aber so ein Kästchen kreuzt man eben mal schnell so an, weil - der Text ist so lang und man hat keine Zeit, ihn zu lesen. Ansonsten wäre Ihnen folgender Absatz aufgefallen:

"Die kostenpflichtigen Services sind in ihrer jeweils aktuellen Form unter der Rubrik "Preise und Leistungen" aufgeführt. Der Nutzer wird vor dem Auswählen eines kostenpflichtigen Services von EMN darüber informiert, dass dieser Service kostenpflichtig ist. Ebenso informiert EMN den Nutzer über den jeweils zu entrichtenden Preis, sowie den Zeitraum des bezahlten Services. Der Nutzer akzeptiert den Preis durch Ausführen der von EMN vorgegebenen Handlungsaufforderung z. B. bei Bezahlung über das Internet nach Eingabe seiner Zahlungsdaten auf der Bezahlseite, durch das Abschicken der Zahlungsdaten an EMN oder an den von EMN beauftragten E-Payment-Provider. Bei anderen Angeboten akzeptiert der Nutzer den Preis durch das Ausführen der von EMN zur Annahme des Angebots vorgegebenen Handlung."

Für den eigenen Fehler kann man nicht andere verantwortlich machen, sondern muss dafür grade stehen!

12.06.2010 | 17:34
von ReclaBoxler-6254293 | Regelverstoß melden
Ich finde es schon ein dolles Ding, dass hier geraten wird, Forderungen nicht zu bezahlen, die offenbar gerechtfertigt sind. Wenn man sich das Kleingedruckte nicht durchliest, was nun mal Vertagsbestandteil ist, darf man sich hinterher nicht beschweren.

12.06.2010 | 18:31
von ReclaBoxler-1423326 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6254293.
Wenn das alles sooo seriös ist, warum werden dann die fälligen Kosten nicht schon in den AGB's erwähnt? Oder noch besser, gleich beim Anklicken der Seite? Das hat schon seinen Grund, nämlich den, die Leute über den Tisch zu ziehen.

12.06.2010 | 23:12
von ReclaBoxler-3019353 | Regelverstoß melden
In den AGB's wird deutlichst auf kostenpflichtige Dienste hingewiesen. Abzocke ist hier nicht erkennbar.

12.06.2010 | 23:59
von ReclaBoxler-1318923 | Regelverstoß melden
Kosten, die nur in den AGB erwähnt werden?
Viel Spass vor Gericht Elite Partner. Das zerreißt denen jeder Amtrichter!

13.06.2010 | 01:32
von ReclaBoxler-1216115 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3019353.
Es wird zwar auf die kostenpflichtigen Dienste hingewiesen, aber es wird bewusst verschwiegen, wie viel es kostet. >Das wäre das Gleiche, wenn ich im Supermarkt ein Schild sehe, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die Äpfel etwas kosten, und erst wenn die Äpfel an der Kasse über den Scanner laufen, erscheit der Preis.

Für mich sieht es nun mal nach Abzocke aus, wenn nicht gleich auf der Startseite der Preis ersichtlich ist. Und wenn nicht mal in den AGB's darauf hingewiesen wird, wie viel ich bezahlen muss, dann stinkt die Sache gewaltig.

15.06.2010 | 11:31
von K. B. | Regelverstoß melden
Hallo Kati,

da ich auch gerade Ärger mit EP habe, kann ich Dir nur folgendes Raten: Solltest Du noch in der Frist sein, reiche schriftlich einen nachweisbaren Widerruf ein, ansonsten fristlos nach § 627 BGB kündigen. Mehr unter google.

EP scheint, den Fall häufiger zu haben, und wimmelt die fristlose Kündigung unter dem genannten § ab, da dieser angeblich nicht zutrift. Doch dies haben die Gerichte bereits mehrfach bestätigt. Einer Zahlungsaufforderung darfst Du dann nicht mehr nachkommen.
Sie werden wohl weiter drohen, aber notfalls müssen sie vor Gericht klagen. Den Prozess werden sie, wenn Du die Kündigung nachweisen kannst, verlieren. Da ich inzwischen viel im Internet recherchiert habe, solltest Du die Kündigung und jeglichen Mailverkehr aufheben ggf. ausdrucken, da wohl auch nach Monaten und Jahren noch Schreiben kommen könnten.

Meine fristlose Kündigung nach § 627 BGB wird derzeit auch nicht akzeptiert, doch ich werde nicht bezahlen. (Hatte die automatische Verlängerung übersehen.)
Laut Gerichturteilen musst Du ab dem Zeitpunkt der fristlosen Kündigung nicht mehr zahlen, soweit Du den Account auch nicht nutzt! Ggf. könnte EP das Geld für die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse verlangen, aber das wäre immer noch weit weniger, als sie derzeit verlangen.

Ich bin auch kurz davor, an die Presse zu gehen, besonders, nachdem ich im Internet so viele negative Erfahrungen gelesen und viel über die drohenden Maßnahmen gelesen habe.
Klagen wurden aber seitens EP sicherlich wenige oder keine eingereicht. Hier ist also Durchhalten angesagt. Egal, was geschrieben wird, einfach nicht zahlen und notfalls zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.

Also: Fristlos nach § 627 BGB kündigen (oder, falls möglich Widerruf innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung einlegen), schriftlich, per Einschreiben, Account nicht mehr nutzen und löschen (lassen). Nicht zahlen oder Geld zurückbuchen und Mahnungen ignorieren. Mahnbescheid fristgerecht widersprechen.

Und dann ist der Fall hoffentlich erledigt. Auch wenn Du hier die Ratenzahlung durchsetzten möchtest, übersteigen die Kosten ja anscheinend Dein Budget, so dass ich Dir nur zur Kündigung rate.

17.06.2010 | 10:57
von Thilo Meissner | Regelverstoß melden
"Leider habe ich mir dummerweise das Kleingedruckte nicht durchgelesen" - damit hast du doch eigentlich alles gesagt.

20.06.2010 | 12:40
von Gamon Kati noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.07.2010 | 17:40
von Josephin | Regelverstoß melden
Und falls Du noch Unterstützung brauchst, ich habe bei facebook eine Seite eingerichtet, die gegen die Machenschaften von EP vorgeht: http:// www.facebook.com/#!/pages/Elite-Force-99/113735355343965

27.05.2011 | 18:30
von Arija | Regelverstoß melden
Ich stimme 100% zu. Ich erlebe gerade DAS mit dieser Webseite Elitepartner. Ich habe bei Elitepartner.de ein dreimonatliches Paket bestellt und natürlich dafür bezahlt.
In der Werbung bei dieser Webseite und beim Zahlung stand nichts über die Abmeldung und automatischen Verlängerung der Mitgliedschaft. Weitere Instruktionen habe ich LEIDER nicht genau gelesen. Nach drei Monate wurde die Mitgliedschaft gesperrt und ich dachte, dass es einfach zu Ende ist. Und später habe ich eine Mail bekommen, dass meine Mitgliedschaft gesperrt ist. Und falls ich möchte, soll wieder zahlen und so weiter. Na ja, dachte ich, brauche ich nicht mehr und habe so alles gelassen. Nach einiger Zeit habe ich die Mahnungen bekommen, dass ich für diese Webseite schuldig bin. Obwohl in de E-Mail stand, falls Sie möchten.
Und Ergebnis: Ich "unterhalte" mich jetzt mit Inkassobüro. Aber werde das nicht so lassen.

27.07.2011 | 14:25
von Martina Müller | Regelverstoß melden
Hallo! Auch ich habe das Problem mit EP. Hatte zwei Wochen zu spät die automatische Verlängerung des Vertrages gekündigt und nun wird die Gesamtsumme von Euro 320 erlangt. Wie stehen meine Chancen? Was noch zu sagen wäre, die ersten fünf Monate, die ich bei EP war, hat mir wirklich nichts gebracht, da selbst die Akademiker gerne wissen wollen, wie Frau aussieht und die Profilbilder alle sehr verschwommen sind, somit sind das alles Karteileichen. Die zocken hier wirklich ab! Viele Grüße Martina

27.07.2011 | 14:42
von Ein Leser | Regelverstoß melden
 spider monkey Martina Müller, Arija
Vielleicht hilft dieses weiter:

'Nach § 627 BGB können Dienstverträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Verträge mit Partnervermittlungsinstituten.'

www.frag-einen-anwalt.de/Vertrag-mit-Partnerb%C3%B6rse--K%C3%BCndigungsmodalit%C3%A4ten-__f105896.html

27.09.2011 | 15:27
von Doris Matze | Regelverstoß melden
Ich bin auch in die automatische Vertragsverlängerung nach drei Monaten um weitere 12 Monate (!) gerutscht. Es erfolgte/erfolgt keinerlei Nutzung über die drei Monate Vertragslaufzeit hinaus - das nur nebenbei. Die Kosten werden derzeit über das Inkassobüro in Bad Schwartau eingefordert. Toll ist, dass ich tatsächlich fristgerecht per Mail gekündigt habe (Schriftverkehr liegt vor und ist ausgedruckt). Elite will die Kündigung aber nicht anerkennen, da eine eigenhändige Unterschrift fehlt. Erstens stand das damals so in den AGB nicht drin (wurden offenbar geändert) und weiter steht dort auch nicht drin, für welche Laufzeit sich das Ganze überhaupt und zu welchem Preis automatisch verlängert. Ich denke, eine Verlängerung könnte wenn überhaupt nur für die vormals eingegangene Vertragslaufzeit (hier also weitere drei Monate) rechtens sein. Hier aber zu 100% schon mal gar nicht - da ja wie gesagt fristgerecht gekündigt wurde. Beschwerden und Nichtzahlung verlangt E-Partner immer noch die Zahlung für nunmehr fast 500 Euro!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!