FlexStrom AG (Berlin)
Flexstrom unterschlägt Aktionsbonus
Ich wurde vom 1. April 2009 bis 31. März 2010 von Flexstrom beliefert. Nach Anmahnung über das online-Kundencenter wurde mir am 10. Juni 2010 eine Schlussrechnung erstellt.
Der Aktionsbonus (105 €) wurde nicht berücksichtigt, stattdessen soll ich noch 55 € nachzahlen (praktischerweise werden die von meinem Konto abgebucht).
Auf Nachfrage teilte man mir ohne Begründung schlicht mit: "Leider haben Sie die Voraussetzung für den Bonusanspruch gemäß unseren AGB nicht erfüllt. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Die Masche muss ich wohl nicht erklären, hierzu genügt ein Blick in gleich geartete Fälle in diesem oder einem anderen Internetforum.
Auf meine erneute Anfrage mit Androhung von
- Zustellung eines entsprechendes Schreibens per Gerichtsvollzieher an den Vorstandsvorsitzenden und Ausichtsratsvorsitzenden
- Widerruf der Abbuchungsgenehmigung von meinem Konto bzw. Rückbuchung evtl. Abbuchungen
- Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung liegt bereits vor)
- Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug und Unterschlagung
- Antrag auf Überprüfung bei der Bundesnetzagentur
- Beauftragung aller Verbraucherschutzinstitutionen
- Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzsendungen in Fernsehen und Rundfunk
- entsprechende Einträge und Bewertungen in Internetforen
wurde bis jetzt nicht reagiert.
16.06.2010 | 11:43
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte/r ReclaBoxler-8151535,
gerne nehme ich mich Ihrem Anliegen an. Bitte schicken Sie mir hierzu eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG