565 Views | 16.06.2010 | 20:50 Uhr
geschrieben von Thomas Gunzl

Yagma GmbH (Großbeeren)

Falschlieferung

Die schlechten Erfahrungen mit dem Onlineshop Yagma.com kann ich leider nur bestätigen:

SCHLAGWORTE

Nach einem Preisalarm bei preissuchmaschine.de habe ich am 13. 05. 10 bei yagma.com ein LG NAS Storage mit der Bezeichnung N2B1NB2 NAS 2TB 2XHDD SLOT bestellt, was mir prompt per E-Mail bestätigt wurde.

Nach gut einer Woche wurde dann aber nicht das von mir gekaufte und von Yagma sowohl in der Bestellbestätigung als auf dem Lieferschein ausgewiesene LG N2B1 (mit Blue Ray - Brenner), sondern das geringwertigere LG N2R1 (mit DVD-Brenner) geliefert.

Als Beweis habe ich Yagma per Telefax und E-Mail ein Foto der Geräteverpackung zugesendet, auf dem sich neben der Produktbeschreibung LG N2R1 auch ein UPS-Aufkleber mit der Anschrift von Yagma befindet. Außerdem habe ich den Sachmangel fristgerecht sowohl per Telefax und auch über das Kontaktformular der Yagma Homepage angezeigt. Anders ist der Laden leider nicht zu erreichen.

Besonders fatal: Yagma legt der Sendung standardmäßig keinen Retourenschein zu. Man muss diesen erst bestellen, bekommt aber weder eine Antwort noch ein Rücksendeformular und kann somit auch seine Rechte nach dem Fernabsatzgesetz nicht wahrnehmen.

In meinem Fall hat sich Yagma bis heute nicht zum Sachverhalt geäußert. Nachdem ein rechtswirksamer Kaufvertrag (Auftrag X-0006428 | Kd. -Nr. D1326777 | RG00011370) vorliegt, von Yagma aber der falsche Artikel geliefert wurde, somit ein Sachmangel gem. § 434 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt, steht mir aufgrund des sich aus § 437 Ziff. 1 BGB ergebenden Nacherfüllungsanspruchs die Nachlieferung des bestellten Gerätes LG N2B1 (mit Blue Ray - Brenner) zu.

Daneben stehen mir evtl. auch Schadenersatzforderungen aus § 437 Ziff. 3 BGB sowie ein Wahlrecht für Rücktritt und Kaufpreisminderung zu. Ich bestehe aber auf Lieferung des bestellten Gerätes.

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Meine Forderung an Yagma GmbH: Nachlieferung des bestellten Artikels und Tausch nach Falschlieferung


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.07.2010 | 13:38
von Thomas Gunzl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Yagma stellt sich leider tot. Ich bin tagsüber via Mobiltel. oder Festnetz erreichbar, ansonsten auch per Fax und E-Mail. Per Post sowieso. Yagma habe ich diese Kommunikationswege mehrfach mitgeteilt, allerdings ohne Erfolg.

Ich gehe davon aus, dass Yagma regelmäßig keine Retourenscheine beilegt, um Kunden die Rücksendemöglichkeit zu erschweren bzw. diese unmöglich zu machen. Anderen Beschwerden auf ReclaBox ist zu entnehmen, dass Kunden die Rücksendung auf ihre Kosten und Gefahr vorgenommen haben. Dies werde ich nicht tun.

P.S.: Noch ein redaktioneller Hinweis zu meiner Beschwerde. Vielleicht könnten Sie im ersten Satz meiner Beschwerde das doppelt genannte Wort "bestätigen" ändern. Inhaltlich ändert sich nichts.

Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihr Bemühen.

Thomas Gunzl


31.07.2010 | 06:58
von Thomas Gunzl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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