Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 2384 Views | 23.06.2010 | 17:11 Uhr
geschrieben von Rolf S.

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom - Aktionsbonus verweigert, Tarifwechsel?

Vertragsnummer: 900001027781

SCHLAGWORTE

Schlussrechnungsnummer: 515566

Vertrag: 01. 03. 2009 bis 28. 02. 2010

Tarif: Winteraktion 4500er Family zum Preis von 744, 00 €

Verbrauch: 4472 kWh

Hallo Vertreter der Flexstrom AG,

mein Vertragsbeginn zum 01. 03. 2009 und die Kündigung zum 28. 02. 2010 sind von FlexStrom bestätigt. Die Schlussrechnung wurde am 07. 05. 2010 erstellt. Restforderung von Flexstrom 131,30 €.

Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus und des nicht vereinbarten Tarifwechsels (Preiserhöhung) in der erstellten Schlussrechnung reklamierte ich die gestellte Rechnung und bat um Korrektur.

FlexStrom verweigert seit dem 24. 05. 2010 in zwölfmaliger E-Mailkorrespondenz die Anrechnung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus von 125 € und die Rechnungskorrektur. Die ständige lapidare Antwort lautet:

Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt haben.

Ach ja, zwischenzeitlich erhielt ich am 27. 05. 2010 eine erste Mahnung und am 04. 06. 2010 eine zweite Mahnung. Wie Ihnen bekannt ist, widersprach ich diesen Forderungen zeitnah in allen Punkten.

Grundlage des Vertrags sind die AGB (Stand: 13. 01. 2009):

  • AGB 7. 2:Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag.
  • AGB 7. 3:Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt worden sein. Neukunde ist, wer …

Der Vertrag lief genau zwölf Monate und zwar mit Beginn der Stromlieferung vom 01. 03. 2009 bis zum Ende der Stromlieferung nach zwölf Versorgungsmonaten am 28. 02. 2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags – also am 28. 02. 2010 – rechtsgültig und nicht wie von Ihnen dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Also ist der Aktionsbonus fällig.

Grundlage des Vertrags zwischen mir und der FlexStrom AG war die zum Abschluss gültige Preisliste gem. AGB 7.2. Es handelt sich um ein Vorauskasse-Produkt inklusiv aller Kosten zum Festpreis von 744,00 € für zwölf Monate.

Die Lieferung von 4500 kWh Strom zum Preis von 684,00 € und die Höhe der Grundgebühren von 60,00 € wurden vertraglich fixiert und die Summe von 744,00 € von mir sofort im Voraus beglichen. Ein Mehrverbrauchspreis über die 4500 kWh hinaus wurde mit 0,235 €/kWh fixiert. Nachträgliche Preiserhöhungen oder „neue Konditionen“ sind vertraglich nicht vereinbart. Auch sind diese Möglichkeiten den AGB´s nicht zu entnehmen.

Ihr während der Vertragslaufzeit zugesandter Werbeflyer mit Informationen Ihrer günstigen Flexstrompreise, ein Reisegutschein, eine Darstellung Ihrer vielfachen Auszeichnungen und eine bewusst versteckte Information zu Ihren versuchten durchzusetzenden „neuen Konditionen (Strom plus 21%, Grundgebühr plus 58%)“ ist aufgrund des fehlenden Datums und der AGB 7.2 nichtig. Wie gesagt, wir schlossen vertraglich ein Jahrespaket zum Festpreis in Vorauskasse ab.

Insofern widerspreche ich nochmals Ihrer gestellten Schlussrechnung und Ihrer Forderung von 131,30 €.

Bitte verschonen Sie mich zukünftig mit Ihren Standardtextbausteinantworten. Kein Wischiwaschi mehr. Halten Sie sich an den abgeschlossenen Vertrag, korrigieren Ihre Schlussrechnung und überweisen mir bitte meinen vertraglich vereinbarten Aktionsbonus auf mein Ihnen bekanntes Konto.

So, FlexStrom, ich habe meine Vertragsverpflichtungen erfüllt. FlexStrom, jetzt sind Sie an der Reihe.

Freundliche Grüße

Ein ExFlexer

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Schlussrechnung, Überweisung des Aktionsbonus von 125 €


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Kommentare und Trackbacks (8)


25.06.2010 | 12:47
von ReclaBoxler-4315835 | Regelverstoß melden
Immer das gleiche Schema. Preiserhöhung nach drei Monaten, Aktionsbonus unterschlagen. Bei mir das gleiche Problem - ich wehre mich aber auch.

Ehemaliger Flexer

29.06.2010 | 20:47
von Rolf S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teilerfolg. Erstaunlich, wie schnell FlexStrom nach einem Eintrag hier im Portal reagiert.

Heute erhielt ich mit einem formlosen Schreiben ohne Datum eine korrigierte Schlussrechnung mit Berücksichtigung des Aktionsbonus von 125 €. Den reklamierten Tarifwechsel ignoriert FlexStrom und fordert auch in der korrigierten Schlussrechnung eine Nachzahlung.

Habe dieser vertragswidrigen Forderung wiederholt per E-Mail sofort widersprochen. Ich melde mich wieder.

Gruß
ExFlexer


30.06.2010 | 22:06
von Rolf S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom, dreister geht´s nicht! FlexStrom bezieht sich auf ein Schreiben, das ich nie erhalten habe…

Auf meine gestrige Reklamation erhielt ich heute folgende Antwort per E-Mail:

Sehr geehrter Herr S….,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.06.2010. Gern haben wir die Angelegenheit für Sie geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Wir haben Sie mit Schreiben vom 20.04.2009 über eine Preisanpassung zum 01.06.2009 in Kenntnis gesetzt. Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Die Preisanpassung hat deshalb Bestand, eine Korrektur
der Rechnung kann leider nicht erfolgen.

Gern senden wir Ihnen nochmals unsere Preisanpassung in Kopie zu.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen.

Freundliche Grüße

M…. V….
FlexStrom-Serviceteam

Dateianhang:

Ihr FlexStromvertrag: 900001027781

Abnahmestelle: Herrn Rolf S...
M…
2… E….
Zählernummer: 2….

Sehr geehrter Herr S…,

trotz der rasanten Entwicklung an der Strombörse ist es uns gelungen, Ihnen weiterhin besonders günstige Konditionen zu bieten. Profitieren Sie daher ab dem 01. Juni 2009 von folgendem Strompreis

Ihr gewählter Tarif: FlexStrom 4500er Family Rabatt Nr. 1835
Ihr neuer Arbeitspreis gem. Paket: 18,400 ct/kWh
Ihre neue Grundgebühr : 7,90 Euro
Ihr neuer Mehrverbrauchspreis: 24,90 ct/kWh

Ihr Vorteil als Jahreszahler: Selbstverständlich müssen Sie bei FlexStrom unterjährig keine Nachzahlung auf Ihr bereits bezahltes Strompaket leisten. Die Abrechnung erfolgt ganz bequem und automatisch mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung wird Ihr Abschlag automatisch angepasst.

Die angegebenen Tarife sind für Privatkunden inkl. MwSt, für Gewerbekunden zzgl. USt. Natürlich können Sie wegen der vertraglichen Änderung Ihren bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen. Eine Kündigung hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu erfolgen und ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: FlexStrom AG, Einemstr. 22 - 24, 10785 Berlin. Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen FlexStrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen.

Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen 7 Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Übrigens: Besonders schnell und kostengünstig erreichen Sie uns über den exklusiven Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de

Freundliche Grüße

Anna B. und Alexander B.

Daraufhin sandte ich soeben folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr V…,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.06.2010.

Ihr in Kopie angefügtes Schreiben habe ich definitiv nicht erhalten. Bitte prüfen Sie diesen Missstand in Ihrem Hause.

Unabhängig davon wurde vertraglich kein Tarifwechsel vereinbart.

Insofern verweise ich auf die AGB 7.2 und bestehe weiterhin auf eine Korrekturrechnung.

Das Restguthaben aus meinem Bonus für Neukunden überweisen Sie bitte auf mein Konto
Rolf S…, Kontonummer xxxxxxx, BLZ xxxxxx, Sparkasse xxxxxx.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß


01.07.2010 | 20:58
von Rolf S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom, offensichtliches Chaos…

FlexStrom bezieht sich mit dem exakt gleichen Textbaustein auf meine E-Mail von vorgestern. Meine gestrige E-Mail wurde nicht beantwortet.

Daraufhin sandte ich soeben folgende E-Mail:

Sehr geehrte Frau R…,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre heutige E-Mail.

Sie beziehen sich auf meine E-Mail vom 29.06.10, die bereits gestern von Herrn M… V… mit dem gleichen Textbaustein beantwortet wurde. Bitte klären Sie Ihre Unstimmigkeiten in Ihrem Hause und beziehen sich bitte auf meine unbeantwortete E-Mail von gestern, 30.06.10.

Gern füge ich Ihnen meine gestrige E-Mail in Kopie an.

Das Restguthaben aus meinem Bonus für Neukunden überweisen Sie bitte auf mein Konto
Rolf S…., Kontonummer xxxxxx, BLZ xxxxxx, Sparkasse xxxxxx.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß


02.07.2010 | 23:34
von Rolf S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStom ist heue stumm. Zur Prüfung wurde mein Anliegen an die entsprechende Abteilung weitergeleitet.

Ich melde mich wieder.


05.07.2010 | 22:30
von Rolf S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexi ist immer noch stumm. Keine Antwort auf meine E-Mail vom 29.06.2010. Ich melde mich wieder.


11.07.2010 | 15:57
von Rolf S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

es tut sich was. Freitag erhielt ich die zweite korrigierte Rechnung von Flex - nun ohne Tarifwechsel und mit Anrechnung des Aktionsbonus. Jetzt fehlt nur noch die Kohle.
Abwarten - soll ja unverständlicherweise bis zu drei Wochen dauern. Ich melde mich wieder.

Gruß
ExFlexer


18.07.2010 | 21:51
von Rolf S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun ging es aber wirklich schnell - die 125 € waren knapp eine Woche nach Zugang der dritten und nun korrekten Schlussrechnung am 15.07.10 auf meinem Konto.

Wer sich nicht alles gefallen lässt, bekommt sein Recht - danke ReclaBox.




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