653 Views | 25.06.2010 | 09:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1018245

KanAm International GmbH (München)

Zieht KanAM seine Investoren bei "THE MILLS" über den Tisch?

Die Verkaufsabrechnung stimmt nicht. Feststellungsbescheide werden nicht an das Finanzamt weitergeleitet.

KanAM läßt sich Empfanmgsvollmacht geben, gibt die Bescheide aber nicht weiter.

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Meine Forderung an KanAm International GmbH: Berichtigung der Verkaufsabrechnung und Weitergabe der Feststellungsnescheide


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


30.06.2010 | 18:57
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zweite Beschwerde über das FA Körperschaften Mchn wurde nicht bearbeitet.
Ich bitte um Antwort, warum? Angst? Ich sende Ihnen gerne die Unterlagen zu!


30.06.2010 | 19:45
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Haben Sie KanAM angeschrieben? Was muß ich in diesem Fall tun?


08.07.2010 | 21:14
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KanAM hat sich nicht gemeldet. Bitte Nachfassen.


12.07.2010 | 18:44
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KanAm hat die Verpfliichtung zur Verwaltung der Mills units mit Schreiben vom 4.09.2008 negiert. Somit hat sie auch kein Recht, die Festtstellungsbescheide herauszugeben. Ich muss diese dringend prüfen
können.
MfG RGM


14.07.2010 | 09:30
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Empfangsvollmacht für KanAm in Sachen "THE MILLS" bestand - nach Angaben KanAM - nie. Da mir für 2006 die Bilanzen vorliegen und bei Verkaufserlösen und Steuerrückzahlungen keine Minus-Feststellungserklärung ausgestellt werden darf - bei gleichzeitiger cash-Ausschüttung auch an Leute, die nie investiert haben, spricht Bände.


14.07.2010 | 09:30
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Empfangsvollmacht für KanAm in Sachen
"THE MILLS" bestand - nach Angaben KanAM -
nie. Da mir für 2006 die Bilanzen vorliegen
und bei Verkaufserlösen und Steuer-rückzahlungen keine Minus-Feststellungserklärung ausgestellt werden
darf - bei gleichzeitiger cash-Ausschüttung
auch an Leute, die nie investiert haben,
spricht Bände.


28.07.2010 | 15:34
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KanAM antwortet auch mir nicht. Die müssen andere Saiten aufziehen.


02.08.2010 | 13:04
von ReclaBoxler-3426495 | Regelverstoß melden
Wann begreifen Sie eigentlich, dass die Reclabox Ihre Beschwerde nur weiterleitet und keinesfall weiter bearbeitet? Da müssen Sie oder Ihr Anwalt sich bemühen.

02.08.2010 | 13:29
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe verstanden. Sie reklamieren nur!


23.08.2010 | 21:15
von ReclaBoxler-1018245 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KanAM USA lügt zwischenzeitlich wie gedruckt. Ich erhalte nur Aufforderungen zu verkaufen. Schlechtes Gewissen?




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