FlexStrom AG (Berlin)
Trick: Flexstrom unterschlägt Aktionsbonus
Kunde vom 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2009 - Aktionsbonus € 125 (V. Nr. 900000956406)
Unsererseits erfolgte eine form- und fristgerechte Kündigung zum 1. 01. 2010 wegen massiver Preiserhöhung mit der Bitte, uns den Anspruch auf den Aktionsbonus zu bestätigen - Vertragsdauer zwölf Monate.
Zunächst kam keine Reaktion. Auch auf eine erneute schriftliche Anfrage im Februar kam keine Antwort. Auf die heutige telefonische Nachfrage kam begründet mit Paragraph 7.3 der AGB`s die Antwort, dass ein Tag fehlen würde, wir hätten in die Vertragsverlängerung gehen sollen.
Außerdem hätten wir schon während der Vertragslaufzeit gekündigt (29. 10. 2009). Da die Kündigungsfrist zwei Monate beträgt, war dies ordnungsgemäß und stimmt auch mit Paragraph 7.3 überein, denn die Kündigung ist erst nach den zwölf Monaten wirksam.
Es besteht der dringende Verdacht, dass durch diesen Trick, der einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten und eher als ein Abwimmeln am Telefon bezeichnet weden kann, einer Auszahlung des Bonus vorgebeugt werden soll!
Fazit: Nachweislich waren wir ein Jahr (Kalenderjahr) lang Kunde bei Flexstrom und haben ordnungsgemäß nach Ablauf der zwölf Monate gekündigt. Das heißt, der Aktionsbonus steht uns zu!
Wir werden dieses unseriöse Geschäftsverhalten nicht dulden und sollte der Irrtum nicht schleunigst zu unseren Gunsten aufgeklärt werden, weitere Verbraucherportale insbesondere Verifox informieren. Im Moment sind wir nicht abgeneigt, auch weitere Schritte zu unternehmen (z. B. Verbrauchershows im TV zu informieren und rechtliche Schritte einzuleiten), um diesen Machenschaften ein Ende zu bereiten.
28.06.2010 | 11:34
Abteilung: Pressestelle
Hallo Yvi Paszt,
gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Beste Grüße
Online Relations- Team
FlexStrom AG