FlexStrom AG (Berlin)
Irreguläre Preiserhöhung/Falsche Abschlussrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vertragsbeginn zum 01. 04. 2009 und die Kündigung zum 31. 03. 2010 sind von FlexStrom schriftlich bestätigt. Die Schlussrechnung wurde am 14. 06. 2010 erstellt. Die Restforderung von FlexStrom beträgt 97,89 €. Meine Vertragsnummer lautet: 900000978981.
Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus und des nicht vereinbarten Tarifwechsels (Preiserhöhung) in der erstellten Schlussrechnung reklamierte ich die gestellte Rechnung telefonisch und bat um Korrektur.
Hierauf erfolgte jedoch bis dato keinerlei Reaktion. Bis auf die Abbuchung des o. g. Betrages von meinem Bankkonto (die Rückbuchung desselben habe ich am 01. 07. 2010 veranlasst).
Die Kündigung lautet: "Kündigung fristgerecht zum 01. 04. 2010", also NACH Ablauf des ersten Vertragsjahres. Somit wurde die Kündigung – wie auch das Kündigungsschreiben betont – erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Belieferungszeit bzw. nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Was wiederum den FlexStrom AGB´s entspricht, die in Punkt 7.3 zum Bonus lauten: “[…] Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. […] Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. “
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich bitte nun erneut um Berücksichtigung des Neukundenbonusses und Erstellung einer korrekten Schlussrechnung ohne die in ihren eigenen AGB´s nicht vorgesehene und nicht ordnungsgemäß bekanntgegebene (undatiertes, als Werbeflyer aufgemachtes Schreiben) Preiserhöhung.
Die bei Vertragsabschluss erteilte Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto bei der Mainzer Volksbank entziehe ich ihnen hiermit. Dieses Schreiben geht ihnen ebenfalls in Briefform zu. Da meine Vertragskonditionen sowie ihre bei Vertragsabschluss gültigen AGB bei ihnen ebenfalls vorliegen dürften, erspare ich mir und ihnen weitere Ausführungen.
Eine Vielzahl von Kunden mit unterschiedlichen Vertragsbeginnen berichtet, daß von der FlexStrom nach drei bis sechs Monaten eine Preiserhöhung gefordert wird. Es handelt sich also nicht einmal um eine Preiserhöhung am Strommarkt, die an den Kunden weitergegeben werden soll, sondern um Veräppelung der Kunden. Wieso auch wird die extreme Erhöhung der Grundgebühr durch eine Entwicklung am Strommarkt begründet?
Eine Anzeigenerstattung bei der Polizei/Staatsanwaltschaft wegen Betruges behalte ich mir vor, sollte mein Anliegen nicht in den nächsten Tagen zu meiner Zufriedenheit bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Schäfer
07.07.2010 | 16:10
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Schäfer,
gern werden wir uns zur Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße
Team Online Realtions
FlexStrom AG
bis zum heutigen Tage erfolgte keine Kontaktaufnahme seitens FlexStrom. Erreichen können Sie mich per Mail unter rettetdiewaalegmx.de oder an der bei Ihnen hinterlegten postalischen Anschrift.
MfG J. Schäfer
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Solange der ausstehende Betrag nicht auf meinem Konto verbucht wurde, sehe ich das Problem als noch nicht gelöst an.