vistream GmbH (Dortmund)
Kündigung - keine Rückzahlung des Restbetrages
Mein Handy ist ein reines Notfallhandy. Bei meinem letzten Notfall erhielt ich die Nachricht, dass ich nicht mehr mit meinem Notfallhandy telefonieren könne und mich an den Kundendienst wenden solle, obwohl reichlich Guthaben vorhanden war.
Nachdem ich mir unter größten Schwierigkeiten ohne Handy aus diesem Notfall helfen musste, rief ich am nächsten Tag den Kundendienst an, der mich vertröstete und wiederum am nächsten Tag zurückrufen wollte. Erwartungsgemäß erfolgte der Rückruf nicht, so dass ich nochmals anrufen musste, woraufhin man mir erklärte, dass man mir gekündigt habe, weil ich keine Buchung vorgenommen habe. Dass ich keine Mitteilung über diese Kündigung erhalten habe, sei mein persönliches Pech.
Ein anständiges Unternehmen informiert Kunden klar und deutlich über das Angebot und mutet ihnen nicht zu, nach einem winzigen Satz in einem Wust an Kleingedrucktem zu suchen. Tatsächlich gibt es Prepaid-Anbieter, die vor der Kündigung ihren Kunden eine kurze Info gönnen, dass der Vertrag ausläuft, wenn sie ihr Guthaben nicht aufladen. Wenn avantaje sich schon nicht dazu herablässt, sollten sie zumindest ihre Kunden informieren, dass ihr Vertrag nicht mehr besteht, damit sie zu einem Wettbewerber wechseln können und nicht im Notfall - wie bei mir - von einem nicht funktionieren Mobiltelefon überrascht werden!
Damit avantaje mir mein Restguthaben auszahlt, fordert das Unternehmen zusätzlich zu der Sim-Karte unbegründet eine Kopie meines Personalausweises an. Schon aus datenschutzrechtlichen Gründen werde ich auf keinen Fall eine Kopie meines Ausweises beifügen. Ich erwarte, dass avantaje die Rückbuchung ohne dieses Dokument vornimmt.
Ein ähnlich lautendes Schreiben habe ich am 25. 06. an vistream bzw. avantaje gesendet und bis heute keine Antwort erhalten. Da die 21tägige Frist (Geschäftsbedingungen avantaje) verstrichen ist, ohne dass ich eine Rücküberweisung verzeichnen konnte, wird meine Vermutung bestätigt, dass avantaje mein Restguthaben i. H. v. 20,74 EUR (minus 5,00 EUR ungerechtfertigter Bearbeitungsgebühr, die eigentlich dem Kunden zustehen sollten, da er ja die ganze Arbeit hat) gerne behalten möchte, was gesetzlich unzulässig ist. Hier verweise ich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes München (Az. : 29 U 2294/06).
Hiermit gebe ich dem Unternehmen eine letzte Frist bis zum 13. 08. 2010. Sollte ich bis dahin immer noch keine Rückbuchung erhalten haben, sehe ich mich gezwungen, meine Rechtschutzversicherung gegen dieses Unternehmen in Anspruch nehmen.
30.07.2010 | 17:37
Abteilung: Service
Wir sind verwundert, dass Sie nicht direkt mit uns in Kontakt treten.
Da wir ohne Angabe Ihres Namens / Rufnummer zu dem Vorgang keine Stellung nehmen können, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme unter servicevistream. de, um die Angelegenheit zu klären.
Freundliche Grüße
service-Abteilung
vistream GmbH
Aus diesem Grund benötigen Sie auch zur Kündigung Ihren Ausweis.
Wenn Sie außerdem den obigen Text aufmerksam durchlesen, stellen Sie fest, dass der Kunde nicht kündigen will, sondern ihm bereits gekündigt wurde. Hier geht es darum, dass der Kunde sein Geld für nicht erbrachte Leistung zurückfordert.
Also, wenn ich im Internet Prepaidkarten von Vofafone oder O2 bestelle, verlangt niemand meinen Personalausweis.
Also, ich lese, dass der Kunde zweimal angerufen und einen Brief geschrieben hat. Was soll das für eine Antwort sein?
Bemerkenswert ist, dass sie davon abgesehen haben, 5 EUR Bearbeitungsgebühr abzuziehen, wie es die Geschäftsbedingungen vorsehen.
Außerdem ist Vistream bemüht, den Fall intern zu klären. Das finde ich sehr sympathisch und ich bedanke mich für diesen abschließenden guten Kundenservice.
ReclaBox danke ich für die Vermittlung und die Bereitstellung dieses Tools.