OfficeKing24.de (Hamm)
Officeking24.de verweigert Erstattung der Rücksendekosten
Ich habe mir online ein Lederbuch gekauft. Weil es abfärbte, schickte ich es lt. AGB unfrei (da Warenwert größer EUR 40,-) wieder zurück. Einige Tage später kam die Sendung überraschenderweise wieder zu mir.
Da der Empfänger die unfreie Sendung nicht angenommen hatte, mußte ich nun EUR 12,- zahlen. Damit nicht genug. Darauf angesprochen meinte das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Tim Oliver Isenbeck, ob ich denn jemals schon erlebt hätte, dass online bestellte Ware unfrei zurückgesendet werden kann, und forderte eine frankierte Sendung ein.
Dabei hatte er seine eigenen AGB scheinbar völlig ignoriert. Denn selbstverständlich kann man online bestellte Ware unfrei zurücksenden, wenn das die eigenen AGB genauso vorsehen. Ohnehin ist das die Regel im Internet.
Nachdem ich deshalb beharrlich das verauslagte Geld einforderte, drohte mir officeking24.de, vertreten durch Geschäftsführer Tim Oliver I., mit einer Klage wegen Nötigung. Hier ist der Kunde scheinbar der Dumme und nicht König.
05.08.2010 | 10:22
Abteilung: GF
Sehr geehrte Frau K.,
leider sind in Ihrer Beschwerde so viele sachliche Fehler, dass wir einfach darauf antworten müssen.
1.) Ich bin nicht Geschäftsführer sondern Inhaber der oben genannten Seite OfficeKing24.
2.) Sie haben von uns die Kosten für die Hin & Rücksendung erstattet bekommen.
3.) Ich wurde von Ihnen mehrfach nachweisbar bedroht und beleidigt.
4.) Wir haben lediglich nicht die Kosten für die unfreie Rücksendung erstattet, da Sie uns nicht die Möglichkeit gegeben haben, das an Sie gelieferte Paket wieder abholen zu lassen. Sie haben unnötig Kosten produziert, die Sie dementsprechend auch selbst tragen müssen.
Sämtliche andere Kosten für das Hin & Rückporto + natürlich das von Ihnen bestellte Buch, wurden an Sie zurück erstattet, oder?
Und dann hätte ich das Buch so lange behalten, bis der gute Mann eine gerichtliche Mahnung geschickt hätte. Auf diese hin hätte ich das Buch dann abermals UNFREI zurückgeschickt.
Irgendwann gibt dann auch der Möchtegern-Hartnäckigste auf.
Ach ja, und ich glaube kaum, dass er ein Gericht oder Anwalt mit der "Eintreibung" der Kosten beauftragt hätte, eben weil er weiß, dass er im Unrecht ist. ;-)
Irgendwie haben Sie die Beschwerde nicht richtig gelesen.
1. Der Ledereinband färbte ab. Also muß es zum Umtausch eingeschickt werden. Wenn ich es nicht zurückschicke, muß ich mit dem Defekt leben.
2. Selbst wenn ich das Buch noch 10x unfrei versende, kommt es zurück, und ich bleibe auf den Rücksendekosten sitzen. Also muss ich es wohl oder übel frankiert zurückschicken.
3. Warum sollte der Beschwerdeführer das Buch solange behalten, bis der Verkäufer einsichtig wird? Der wird NIE einsichtig, also sind wir wieder bei Punkt 1.
4. Welche Kosten sollte der VERKÄUFER denn vor Gericht eintreiben wollen? Das Buch ist ja schon bezahlt.
ReclaBoxler-1639695.
Das einzige, was Sie hätten machen müssen, sich VORHER nach der unfreien Rücksendung zu erkundigen. Spätestens dann hätten Sie gemerkt, wie der Verkäufer "tickt".
Das ist ja richtig, dass "kostenfrei" in den AGB's steht, aber da kann man trotzdem vorher nachragen, denn bei vielen Firmen heißt "kostenfrei", dass man einen Rücksendeschein zugeschickt bekommt, mit dem man dann die Ware wieder "kostenfrei" zurückschickt.
Dort würde ich auch nichts bestellen wollen.
Die Firmenantwort ist in meinen Augen Haarspalterei:
zu 1: Ob er nun Geschäftsführer oder Inhaber von officeking24.de ist, ist für den Sachverhalt irrelevant. Fakt bleibt, dass ein verantwortlicher Firmenvertreter hinter dem Vorgang steht, der scheinbar nicht agiert hat.
Zu 2: In Verbindung mit der Nennung der Adressdaten der Beschwerdeführerin scheint mir hier seitens officeking24.de, ein Versuch der öffentlichen Diskreditierung der Beschwerdeführerin vorzuliegen. Ich bezweifele stark, dass sich dieser Vorwurf als berechtigt erweisen würde. Falls nein, wäre der Straftatbestand der Verleumdung als erfüllt anzusehen.
Zu 3: Faktisch hat erst officeking24.de durch die Verweigerung der Annahme der unfreien Sendung die Kosten produziert, weil nur so eine zweite Lieferung notwendig geworden ist. Ich sehe auch nicht das Problem des Unternehmens. Wieviel billiger wäre denn eine Abholung gewesen oder die Erstattung des Porto der frankierten Sendung?
Zu 4: Es ist klar, dass die Kosten für die erste Rücksendung, die das Unternehmen nicht angenommen hat, nicht erstattet wurden.
Dabei ist die Sache an sich ganz einfach. Wenn die AGB sagen, dass der Kunde die Wahl zwischen a) kostenfreier Rücksendung und b) kostenlosem Rückholservice hat und sich für a) entscheidet, darf sich die Firma darüber nicht beschweren. Sie muß die Lieferung annehmen und die Kosten erstatten. Nur durch die Annahmeverweigerung seitens officeking24.de sind Zusatzkosten entstanden, weil eine zweite Lieferung notwendig wurde. Bei officeking24.de sollte man sich besser an die eigene Nase fassen, unschuldige Kunden nicht schikanieren und ihnen ihr Geld zurückerstatten.
Hier würde ich nicht einkaufen.
Ich kann Ihren Unmut über Frau K. verstehen und habe hier auch schon darauf hingewiesen, dass eine vorherige Absprache zur Rücksendeabwicklung ratsam gewesen wäre und mit Sicherheit viel Ärger erspart hätte.
Es ist Ihr gutes Recht, sich gegen die Anschuldigungen von Frau K. zu wehren, aber es hätte gereicht, den Namen zu nennen, denn mit Bekanntgabe der Adressdaten sind Sie übers Ziel hinausgeschossen und haben klar gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Lassen Sie die Adressdaten umgehend vom Board-Team löschen.
Und eine Internetadresse mit der privaten Anschrift zu vergleichen, das ist doch etwas weit hergeholt. Am besten das nächste mal gleich Telefonnummer, Geburtstag etc. mitveröffentlichen. :-) *Sachen gibt´s*
Also, in meinem Verständnis für Gerechtigkeit jedenfalls. :-)
Wieso nimmt der gute O. Isenbeck nicht HIERZU Stellung und erklärt den Widerspruch!
Wie hätte er denn reagieren sollen?
"Vielen Dank, dass Die meinen Laden öffentlich in den Dreck ziehen. Gerne überweise ich Ihnen die zu unrecht zustande gekommenen Versandkosten", oder wie stellen Sie sich das vor?
Ich kann die Reaktion sehr gut nachvollziehen, auch wenn das Veröffentlichen der Adressdaten ein Fehler (wurde korrigiert) war.
Es ist doch wirklich egal, aus welchem Grund die Ware zurück gesandt wird. Das hat nichts mit der Beschwerde zu tun. Fakt ist, daß es zwar in den AGB's steht, dass die Ware kostenlos versandt wird, aber man kann ja vorab mal fragen, ob man einen Rücksendeschein bekommt oder ob man die Ware unfrei zurückschicken soll.
Hätte man das vorher geklärt, dann wäre der Ärger gar nicht erst aufgekommen. Ich habe neulich auch eine Rücksendung gehabt und habe vorher nachgefragt, wie das abgewickelt wird.
Man muss dem Verkäufer schon die Art und Weise der Rückabwicklung überlassen bzw. vorher abklären.
Wenn Sie bei Neckermann Ware einfach unfrei zurückschicken, dann kommt die auch wieder zurück, denn dafür hat Neckermann den Rücksendeschein.
Ja, der Rücksendeschein wird ausgefüllt & in den Karton gelegt, aber Neckermann übernimmt die Kosten für die Retoure. Machen die anderen großen Versandhäuser übrigens auch. :-)
In diesem Fall muss ich dem Verkäufer Recht geben, wenn er die Ware nicht annimmt. Im Normalfall sendet man die Ware frankiert zurück und bekommt die Versandkosten zurückerstattet. Außerdem wäre auch eine kostenlose Abholung möglich gewesen.
Sonst haben Sie aber keine Probleme, oder? Wenn ich mir Ihre Ausdrucksweise hier angucke, dann kommt mir doch der Verdacht, dass Sie schon alleine dafür sorgen, Ihr Unternehmen regelrecht in die Sch... zu ziehen.
leider ist die Beschwerde noch nicht gelöst. Vielmehr wurden vom Unternehmen wiederholt Privatinformationen (Name und Adresse) publiziert (s. Kommentar vom 07.08.10, 22:21 Uhr). Sogar unsere private Tel.nr. wurde von Unbekannten unter "Astrid & Michael Krauß" (s. Kommentar vom 07.08.10, 23:01 Uhr) preisgegeben. Bitte löschen Sie diesen Kommentar und die vorgenannten Privatinformationen. Ggf. können Sie die Firma darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung nicht rechtmäßig ist. Danke.
Es wäre trotzdem interessant, wenn Sie noch klären würden, ob der WARENWERT nun über 40 Euro lag. Oder hat das Buch doch nur 39,90 Euro gekostet und Sie haben die Versandkosten mitgerechnet?
Heikel wird es erst, als die Firma gegen den Datenschutz verstößt und wiederholt persönliche Daten der Beschwerdeführerin veröffentlicht, obwohl es im Punkt 6 der AGB heißt: „Wir garantieren … den Schutz aller persönlichen Daten ... Natürlich steht die Sicherheit Ihrer Daten bei uns an erster Stelle.“ Die Firma sollte die Chance nutzen, durch souveränes Beschwerdemanagement positiv auf sich aufmerksam zu machen. Beschwerden gibt´s doch überall. Wichtig ist, wie man damit umgeht. Die Firma ist aber auf jeden Fall gut beraten, dringend die persönlichen Daten der Kundin aus dem Firmen-Kommentar entfernen zu lassen.
Im Normalfall ist es so, dass die Ware frankiert zurückgeschickt wird und die Versandkosten zurückerstattet werden.
Außerdem steht in den AGB's in keiner Weise, dass die Ware "UNFREI" zurückgesendt werden soll. Ich habe schon oft Ware zurücksenden müssen, aber noch nie "UNFREI".
Ich informiere mich auch grundsätzlich, auf welche Art ich zurücksenden soll.
An die Kundin: Auch wenn man die Bedingungen zu seinen Gunsten interpretieren kann, lieber doch nochmal vorher nachfragen. Nur um ganz sicher zu gehen.
An die Firma: Immer souverän bleiben. Einfach die unfreie Sendung annehmen, die Kosten einer frankierten Sendung erstatten und die Differenz vom Erstattungsbetrag abziehen. Die Annahme zu verweigern und damit noch mehr Kosten zu produzieren, war unpassend. Immerhin ist der Kunde doch der officeking, oder?
Vermutlich hat der Verkäufer sogar einen Rahmenvertrag mit einem Versandunternehmen und kann seine Ware so zu vergünstigten Konditionen verschicken und zurückholen lassen.
Der unfreie Versand hat somit im Vergleich zu den tatsächlich NOTWENDIGEN Kosten vermutlich locker das doppelte bis dreifache an Kosten verursacht.