Von OfficeKing24.de beantwortete Beschwerde. | 2275 Views | 04.08.2010 | 14:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1639695

OfficeKing24.de (Hamm)

Officeking24.de verweigert Erstattung der Rücksendekosten

Ich habe mir online ein Lederbuch gekauft. Weil es abfärbte, schickte ich es lt. AGB unfrei (da Warenwert größer EUR 40,-) wieder zurück. Einige Tage später kam die Sendung überraschenderweise wieder zu mir.

SCHLAGWORTE

Da der Empfänger die unfreie Sendung nicht angenommen hatte, mußte ich nun EUR 12,- zahlen. Damit nicht genug. Darauf angesprochen meinte das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Tim Oliver Isenbeck, ob ich denn jemals schon erlebt hätte, dass online bestellte Ware unfrei zurückgesendet werden kann, und forderte eine frankierte Sendung ein.

Dabei hatte er seine eigenen AGB scheinbar völlig ignoriert. Denn selbstverständlich kann man online bestellte Ware unfrei zurücksenden, wenn das die eigenen AGB genauso vorsehen. Ohnehin ist das die Regel im Internet.

Nachdem ich deshalb beharrlich das verauslagte Geld einforderte, drohte mir officeking24.de, vertreten durch Geschäftsführer Tim Oliver I., mit einer Klage wegen Nötigung. Hier ist der Kunde scheinbar der Dumme und nicht König.

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Meine Forderung an OfficeKing24.de: Erstattung der Rücksendekosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2010 | 10:22
Firmen-Antwort von: OfficeKing24.de
Abteilung: GF

Sehr geehrte Frau K.,

leider sind in Ihrer Beschwerde so viele sachliche Fehler, dass wir einfach darauf antworten müssen.

1.) Ich bin nicht Geschäftsführer sondern Inhaber der oben genannten Seite OfficeKing24.

2.) Sie haben von uns die Kosten für die Hin & Rücksendung erstattet bekommen.

3.) Ich wurde von Ihnen mehrfach nachweisbar bedroht und beleidigt.

4.) Wir haben lediglich nicht die Kosten für die unfreie Rücksendung erstattet, da Sie uns nicht die Möglichkeit gegeben haben, das an Sie gelieferte Paket wieder abholen zu lassen. Sie haben unnötig Kosten produziert, die Sie dementsprechend auch selbst tragen müssen.

Sämtliche andere Kosten für das Hin & Rückporto + natürlich das von Ihnen bestellte Buch, wurden an Sie zurück erstattet, oder?

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Kommentare und Trackbacks (33)


04.08.2010 | 15:55
von ReclaBoxler-6987143 | Regelverstoß melden
Warum haben Sie eigentlich das Buch FRANKIERT zurückgeschickt? Abermaliger Hinweis per Mail auf die AGB ("4e) Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Sie können für die Rücksendung auch gern unseren kostenlosen Rückholservice nutzen") an den Betreiber hätte genügt.
Und dann hätte ich das Buch so lange behalten, bis der gute Mann eine gerichtliche Mahnung geschickt hätte. Auf diese hin hätte ich das Buch dann abermals UNFREI zurückgeschickt.
Irgendwann gibt dann auch der Möchtegern-Hartnäckigste auf.
Ach ja, und ich glaube kaum, dass er ein Gericht oder Anwalt mit der "Eintreibung" der Kosten beauftragt hätte, eben weil er weiß, dass er im Unrecht ist. ;-)

05.08.2010 | 08:29
von ReclaBoxler-4710416 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6987143.
Irgendwie haben Sie die Beschwerde nicht richtig gelesen.
1. Der Ledereinband färbte ab. Also muß es zum Umtausch eingeschickt werden. Wenn ich es nicht zurückschicke, muß ich mit dem Defekt leben.
2. Selbst wenn ich das Buch noch 10x unfrei versende, kommt es zurück, und ich bleibe auf den Rücksendekosten sitzen. Also muss ich es wohl oder übel frankiert zurückschicken.
3. Warum sollte der Beschwerdeführer das Buch solange behalten, bis der Verkäufer einsichtig wird? Der wird NIE einsichtig, also sind wir wieder bei Punkt 1.
4. Welche Kosten sollte der VERKÄUFER denn vor Gericht eintreiben wollen? Das Buch ist ja schon bezahlt.

 spider monkey ReclaBoxler-1639695.
Das einzige, was Sie hätten machen müssen, sich VORHER nach der unfreien Rücksendung zu erkundigen. Spätestens dann hätten Sie gemerkt, wie der Verkäufer "tickt".

05.08.2010 | 09:28
von ReclaBoxler-7418565 | Regelverstoß melden
Wenn lt. AGB die Rücksendung für den Kunden kostenfrei ist und eine unfreie Lieferung darin nicht ausgeschlossen wird, so ist für mich die Sache klar: Das Ding geht ohne Umschweife wieder unfrei zurück. Will der Lieferant das vermeiden, so muß er seine AGB entsprechend genauer spezifizieren. Der Kunde sollte nicht die Nachlässigkeiten des Lieferanten ausbügeln müssen.

05.08.2010 | 09:52
von ReclaBoxler-4710416 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7418565.
Das ist ja richtig, dass "kostenfrei" in den AGB's steht, aber da kann man trotzdem vorher nachragen, denn bei vielen Firmen heißt "kostenfrei", dass man einen Rücksendeschein zugeschickt bekommt, mit dem man dann die Ware wieder "kostenfrei" zurückschickt.

05.08.2010 | 16:51
von ReclaBoxler-4710416 | Regelverstoß melden
Nach der Firmenantwort steht die gute Frau aber ganz schön blöd da. Das ist genau das, was ich meinte. Erst mal nachfragen, wie die Rücksendung abgewickelt wird, und nicht einfach unfrei abschicken.

05.08.2010 | 19:02
von ReclaBoxler-6224933 | Regelverstoß melden
Die Veröffentlichung der Adressdaten der Beschwerdeführerin durch die Firma könnte datenschutzrechtliche Konsequenzen haben.

Dort würde ich auch nichts bestellen wollen.

05.08.2010 | 23:07
von ReclaBoxler-1029918 | Regelverstoß melden
In der Tat wird zu prüfen sein, inwiefern die Veröffentlichung der Adressdaten der Beschwerdeführerin durch officeking24.de datenschutzrechtliche Konsequenzen haben wird.

Die Firmenantwort ist in meinen Augen Haarspalterei:

zu 1: Ob er nun Geschäftsführer oder Inhaber von officeking24.de ist, ist für den Sachverhalt irrelevant. Fakt bleibt, dass ein verantwortlicher Firmenvertreter hinter dem Vorgang steht, der scheinbar nicht agiert hat.
Zu 2: In Verbindung mit der Nennung der Adressdaten der Beschwerdeführerin scheint mir hier seitens officeking24.de, ein Versuch der öffentlichen Diskreditierung der Beschwerdeführerin vorzuliegen. Ich bezweifele stark, dass sich dieser Vorwurf als berechtigt erweisen würde. Falls nein, wäre der Straftatbestand der Verleumdung als erfüllt anzusehen.
Zu 3: Faktisch hat erst officeking24.de durch die Verweigerung der Annahme der unfreien Sendung die Kosten produziert, weil nur so eine zweite Lieferung notwendig geworden ist. Ich sehe auch nicht das Problem des Unternehmens. Wieviel billiger wäre denn eine Abholung gewesen oder die Erstattung des Porto der frankierten Sendung?
Zu 4: Es ist klar, dass die Kosten für die erste Rücksendung, die das Unternehmen nicht angenommen hat, nicht erstattet wurden.

06.08.2010 | 10:03
von ReclaBoxler-7418565 | Regelverstoß melden
Dass officeking24.de die Adressdaten der Beschwerdeführerin publik macht und dabei schwere Beschuldigungen ausspricht, ist mehr als unseriös. Es scheint, als versuchte officeking24.de einen mündigen Kunden durch öffentliche Diffamierung mundtot zu machen.

Dabei ist die Sache an sich ganz einfach. Wenn die AGB sagen, dass der Kunde die Wahl zwischen a) kostenfreier Rücksendung und b) kostenlosem Rückholservice hat und sich für a) entscheidet, darf sich die Firma darüber nicht beschweren. Sie muß die Lieferung annehmen und die Kosten erstatten. Nur durch die Annahmeverweigerung seitens officeking24.de sind Zusatzkosten entstanden, weil eine zweite Lieferung notwendig wurde. Bei officeking24.de sollte man sich besser an die eigene Nase fassen, unschuldige Kunden nicht schikanieren und ihnen ihr Geld zurückerstatten.

Hier würde ich nicht einkaufen.

06.08.2010 | 10:45
von ReclaBoxler-6313125 | Regelverstoß melden
Ich würde dort auch nichts kaufen, schon alleine der Firmenantwort wegen.

06.08.2010 | 13:55
von OfficeKing24.de
Wo ist denn der Unterschied, ob Frau K. mich und mein Unternehmen diffamiert und hier sachlich nachweisbare Fakten falsch darlegt. oder ich Ihren Namen hier nenne? Ich habe ja dieses Unternehmen geschaffen um schöne und ausgewählte Proukte an Menschen zu verkaufen die Spaß und Freude daran habenund nicht um jemanden wegen 12 Euro angeblich zu betrügen. Frau K. hat einen Fehler gemacht. Sie hat ohne jegliche Absprache einen Artikel der Ihr nicht gefallen hat "unfrei" wieder zurück geschickt. Dadurch sind Kosten entstanden, die nicht hätten sein müssen. Selbst wenn einige Menschen hier anderer Meinung sind, bis zu welchem Betrag sollte denn ein Unternehmen die Kosten für die Rücksendung tragen? Wäre es auch ok - eine Rücksendung für 29,90 als Express wieder zurück zu senden? Wäre auch ein Taxi-Kurier für 250 Euro ok? Wir haben 2x den Betrag von 6,90 Euro übernommen. Bedeutet, wir haben aus eigener Tasche insgesamt 13,80 Euro an Frau Krauß bezahlt. Was wäre dann nach Ihrer Meinung ok und in diesem Fall gerechtfertigt?


06.08.2010 | 14:27
von ReclaBoxler-7713013 | Regelverstoß melden
Sie sind als Unternehmen öffentlich, die Beschwerdeführerin nicht, und die Ihnen übermittelten Adressdaten unterliegen dem Datenschutz.

06.08.2010 | 15:56
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
 spider monkey Oliver Isenbeck.
Ich kann Ihren Unmut über Frau K. verstehen und habe hier auch schon darauf hingewiesen, dass eine vorherige Absprache zur Rücksendeabwicklung ratsam gewesen wäre und mit Sicherheit viel Ärger erspart hätte.
Es ist Ihr gutes Recht, sich gegen die Anschuldigungen von Frau K. zu wehren, aber es hätte gereicht, den Namen zu nennen, denn mit Bekanntgabe der Adressdaten sind Sie übers Ziel hinausgeschossen und haben klar gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Lassen Sie die Adressdaten umgehend vom Board-Team löschen.

06.08.2010 | 20:58
von Ronny Red | Regelverstoß melden
Also, ich kann den Unternehmer verstehen. Er hat doch Recht! Die Kundin beleidigt ihn und er wehrt sich nur. Würde ich auch machen. Gleich die Anschrift zu nennen, ist vielleicht etwas krass. ;-) Aber im Grunde ist eine Internetadresse ja auch eine Anschrift. Mein Opa sagt immer: "Wer die Musik bestellt - muß auch die Musik bezahlen". Wenn also jemand ein Paket ohne Absprache unfrei zurück sendet, ist er doch selbst schuld. Die Chance ist ja eher gering, dass der Betrag erstattet wird. Denke, Officeking24.de hat da schon richtig gehandelt.

06.08.2010 | 21:13
von ReclaBoxler-1845253 | Regelverstoß melden
Na ja, ich weiß ja nicht. Ich kenne das auch so, wenn ich irgendetwas irendwo bestellt habe und das einen Warenwert von 40 Euro übersteigt, dann übernimmt der Händler das Rücksendeporto. Und ob die Kundin den Herrn Isenbeck nun beleidigt hat oder nicht, wer weiß das schon!

Und eine Internetadresse mit der privaten Anschrift zu vergleichen, das ist doch etwas weit hergeholt. Am besten das nächste mal gleich Telefonnummer, Geburtstag etc. mitveröffentlichen. :-) *Sachen gibt´s*

06.08.2010 | 21:27
von Ronny Red | Regelverstoß melden
Der Händler hat wohl auch die Rücksendekosten bezahlt. Mit der Adresse sehe ich es nicht so. Finde die Beschwerde von der Frau K. schon sehr aggressiv geschrieben. So ein Unternehmen investiert doch auch viele tausende Euros in so einen Internetauftritt und in Suchmaschinen Optimierung. Wenn dann der Name und und die Firma genannt ist, macht´s doch auch keinen Unterschied zum Kunden.
Also, in meinem Verständnis für Gerechtigkeit jedenfalls. :-)

07.08.2010 | 07:54
von ReclaBoxler-4287431 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8716407: Genauso sehe ich das auch. Erstens steht es in den eigenen AGBs und zweitens ist ein Fehler in der Ware, kein "mir gefällt das nicht"!
Wieso nimmt der gute O. Isenbeck nicht HIERZU Stellung und erklärt den Widerspruch!

07.08.2010 | 15:45
von ReclaBoxler-3858222 | Regelverstoß melden
 spider monkey Bernd:
Wie hätte er denn reagieren sollen?
"Vielen Dank, dass Die meinen Laden öffentlich in den Dreck ziehen. Gerne überweise ich Ihnen die zu unrecht zustande gekommenen Versandkosten", oder wie stellen Sie sich das vor?
Ich kann die Reaktion sehr gut nachvollziehen, auch wenn das Veröffentlichen der Adressdaten ein Fehler (wurde korrigiert) war.

07.08.2010 | 19:01
von ReclaBoxler-9828722 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6743290.
Es ist doch wirklich egal, aus welchem Grund die Ware zurück gesandt wird. Das hat nichts mit der Beschwerde zu tun. Fakt ist, daß es zwar in den AGB's steht, dass die Ware kostenlos versandt wird, aber man kann ja vorab mal fragen, ob man einen Rücksendeschein bekommt oder ob man die Ware unfrei zurückschicken soll.
Hätte man das vorher geklärt, dann wäre der Ärger gar nicht erst aufgekommen. Ich habe neulich auch eine Rücksendung gehabt und habe vorher nachgefragt, wie das abgewickelt wird.
Man muss dem Verkäufer schon die Art und Weise der Rückabwicklung überlassen bzw. vorher abklären.

07.08.2010 | 20:51
von ReclaBoxler-9828722 | Regelverstoß melden
Ich kann es hier noch 1000x wiederholen: Wo wäre das Problem gewesen, vorab zu erfragen, ob die Ware abgeholt oder ein Rücksendeschein angefordert oder unfrei zurück geschickt wird?

Wenn Sie bei Neckermann Ware einfach unfrei zurückschicken, dann kommt die auch wieder zurück, denn dafür hat Neckermann den Rücksendeschein.

07.08.2010 | 21:12
von ReclaBoxler-7255253 | Regelverstoß melden
LoL spider monkey das Neckermann Beispiel
Ja, der Rücksendeschein wird ausgefüllt & in den Karton gelegt, aber Neckermann übernimmt die Kosten für die Retoure. Machen die anderen großen Versandhäuser übrigens auch. :-)

07.08.2010 | 23:09
von ReclaBoxler-4691722 | Regelverstoß melden
Jetzt wird es aber interessant. War der Warenwert nun über 40 Euro oder hat die gute Dame die Versandkosten mitgerechnet?

07.08.2010 | 23:26
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
Ich habe mir gerade nochmal die AGB's durchgelesen. Dort steht zwar klar unter 4c >>> Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Sie können für die Rücksendung auch gern unseren kostenlosen Rückholservice nutzen.
In diesem Fall muss ich dem Verkäufer Recht geben, wenn er die Ware nicht annimmt. Im Normalfall sendet man die Ware frankiert zurück und bekommt die Versandkosten zurückerstattet. Außerdem wäre auch eine kostenlose Abholung möglich gewesen.

08.08.2010 | 00:01
von Sascha Schallbruch | Regelverstoß melden
Da Herr und Frau Krauß hier so öffentlich Ihre Telefonnummer preisgeben, liegt zumindest der Anfangsverdacht nahe, dass dieses Paar unerlaubte Telefondienstleistungen anbietet. Warum leitet die zuständige Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren ein?

08.08.2010 | 00:31
von ReclaBoxler-7255253 | Regelverstoß melden
 spider monkey DerO Von Officeking24.com
Sonst haben Sie aber keine Probleme, oder? Wenn ich mir Ihre Ausdrucksweise hier angucke, dann kommt mir doch der Verdacht, dass Sie schon alleine dafür sorgen, Ihr Unternehmen regelrecht in die Sch... zu ziehen.

09.08.2010 | 09:38
von ReclaBoxler-3517769 | Regelverstoß melden
Bin ich hier auf dem Flohmarkt?

09.08.2010 | 10:00
von ReclaBoxler-1639695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebes Reclabox-Team,

leider ist die Beschwerde noch nicht gelöst. Vielmehr wurden vom Unternehmen wiederholt Privatinformationen (Name und Adresse) publiziert (s. Kommentar vom 07.08.10, 22:21 Uhr). Sogar unsere private Tel.nr. wurde von Unbekannten unter "Astrid & Michael Krauß" (s. Kommentar vom 07.08.10, 23:01 Uhr) preisgegeben. Bitte löschen Sie diesen Kommentar und die vorgenannten Privatinformationen. Ggf. können Sie die Firma darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung nicht rechtmäßig ist. Danke.


09.08.2010 | 10:45
von ReclaBoxler-3313782 | Regelverstoß melden
 spider monkey A&M Krauß.
Es wäre trotzdem interessant, wenn Sie noch klären würden, ob der WARENWERT nun über 40 Euro lag. Oder hat das Buch doch nur 39,90 Euro gekostet und Sie haben die Versandkosten mitgerechnet?

09.08.2010 | 11:40
von A&M | Regelverstoß melden
Es handelte sich um einLuxus Lederbuch, handgeschöpftes Papier, Leder Braun-Rot, graviert, Celtic-Design, Bestellnummer LBCD000904 zum Warenwert von 49,90 EUR zzgl. Versandkosten.

09.08.2010 | 13:36
von Fair geht vor | Regelverstoß melden
Eine vorherige Rücksprache mit der Firma ist lt. AGB keine Voraussetzung für eine Rücksendung, stattdessen lassen die AGB die Wahl zwischen Rücksendung und Abholung. Wenn die Firma das nicht will, AGB ändern. Harmlose Beschwerde, aber gerechtfertigt.
Heikel wird es erst, als die Firma gegen den Datenschutz verstößt und wiederholt persönliche Daten der Beschwerdeführerin veröffentlicht, obwohl es im Punkt 6 der AGB heißt: „Wir garantieren … den Schutz aller persönlichen Daten ... Natürlich steht die Sicherheit Ihrer Daten bei uns an erster Stelle.“ Die Firma sollte die Chance nutzen, durch souveränes Beschwerdemanagement positiv auf sich aufmerksam zu machen. Beschwerden gibt´s doch überall. Wichtig ist, wie man damit umgeht. Die Firma ist aber auf jeden Fall gut beraten, dringend die persönlichen Daten der Kundin aus dem Firmen-Kommentar entfernen zu lassen.

09.08.2010 | 13:52
von Fair geht vor | Regelverstoß melden
An alle Kommentatoren: Bitte, wenn überhaupt, dann nur sachlich zum Thema äußern, keine Beleidigungen!

09.08.2010 | 14:26
von ReclaBoxler-8712882 | Regelverstoß melden
 spider monkey Fair geht vor. Es ist ja nun schon oft genug auf die AGB's eingegangen worden und es ändert sich auch nichts an der Tatsache, dass die Rücksendung zu Lasten des Verkäufers geht. Aber Sie werden im Internet so gut wie keine Firma finden, bei der Sie die Ware "UNFREI" zurücksenden können.
Im Normalfall ist es so, dass die Ware frankiert zurückgeschickt wird und die Versandkosten zurückerstattet werden.
Außerdem steht in den AGB's in keiner Weise, dass die Ware "UNFREI" zurückgesendt werden soll. Ich habe schon oft Ware zurücksenden müssen, aber noch nie "UNFREI".
Ich informiere mich auch grundsätzlich, auf welche Art ich zurücksenden soll.

09.08.2010 | 15:59
von Fair geht vor | Regelverstoß melden
Sicherlich können beide Seiten aus dem Vorgang lernen.
An die Kundin: Auch wenn man die Bedingungen zu seinen Gunsten interpretieren kann, lieber doch nochmal vorher nachfragen. Nur um ganz sicher zu gehen.
An die Firma: Immer souverän bleiben. Einfach die unfreie Sendung annehmen, die Kosten einer frankierten Sendung erstatten und die Differenz vom Erstattungsbetrag abziehen. Die Annahme zu verweigern und damit noch mehr Kosten zu produzieren, war unpassend. Immerhin ist der Kunde doch der officeking, oder?

10.11.2010 | 13:08
von Prudence Juris | Regelverstoß melden
Fakt ist doch: Auch wenn der Kunde ein Anspruch auf Austausch/Rückgabe der Ware hat - es jeder Kunde aber auch tunlichst zu vermeiden hat, einer anderen juristischen Person unnötige Mehrkosten aufzuerlegen. Durch den unfreien Versand ist dies nun einmal geschehen.

Vermutlich hat der Verkäufer sogar einen Rahmenvertrag mit einem Versandunternehmen und kann seine Ware so zu vergünstigten Konditionen verschicken und zurückholen lassen.

Der unfreie Versand hat somit im Vergleich zu den tatsächlich NOTWENDIGEN Kosten vermutlich locker das doppelte bis dreifache an Kosten verursacht.



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