Von TelDaFax i.I. beantwortete Beschwerde. | 417 Views | 13.08.2010 | 18:05 Uhr
geschrieben von Ingrid Schmid

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Fikive Zählerstände für extrem hohe Jahresabrechnung

am 14.5.2010 hat uns TelDaFax eine Jahresabrechnung für den Zeitraum 1.4.2009 bis 31.3.2010 mit einem völlig falschen (fiktiven) Zählerstand geschickt. Dies hatte zur Folge, dass TelDafax uns am 27.5.2010 1.500,-- € als Nachzahlung sowie neue Jahresabschlagszahlung für 2010 vom Girokonto per Einzugsermächtigung eingezogen hat.

SCHLAGWORTE


Wir haben mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen, dass der Zählerstand aus der Rechnung (25.567,5) nicht dem Stand vom 1.4.2009 (Leistungsbeginn bei TelDafax) entsprach, sondern 28.317,0!

TelDafax berechnete für unseren 2 Personenhaushalt einen Verbrauch von fast 6.000 kw. Aber tatsächlich war es ca. die Hälfte.

Am 6.6.2010 haben wir das erste Mal per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung eingelegt, um Korrektur und Rücküberweisung gebeten.

TelDafax hat am 13.7. per Mail den Eingang unseres Schreibens bestätigt und um Geduld bzgl. langer Bearbeitungsdauer gebeten - (von uns erst Ende Juli gelesen).

Am 20.7.2010 haben wir erneut geschrieben mit Fristsetzung, dass innerhalb von 14 Tagen der überzahlte Betrag überwiesen werden soll. Dies auch mit dem Hinweis, dass, wenn sie nicht innerhalb dieser Zeit tätig werden, wir sie mit diesem Schreiben in Verzug setzen werden.

TelDafax hat auf dieses Schreiben bisher nicht reagiert.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Umgehend Korrektur der Jahresabrechnung und umgehende Rücküberweisung der Überzahlung (Zinsen und Entschuldigung! )


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.08.2010 | 13:17
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Ingrid Schmid,

danke für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Ihnen gerne unsere Unterstützung anbieten. Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Kundenservice unter reklamation spider monkey teldafax.de und denken Sie an die Angabe Ihrer Kundennummer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TelDaFax Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


13.08.2010 | 23:53
von Selbst Betroffen | Regelverstoß melden
Ich kenne das Problem, warum haben Sie die Abbuchung nicht rückgängig gemacht. Ein Anruf/online-Auftrag bei Ihrer Bank und das Geld ist wieder da. Bis zu sechs Wochen nach der Abbuchung lässt sich die Kohle zurückholen. Valuta ist Tag der Abbuchung.

12.09.2010 | 15:39
von Ingrid Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben zwischenzeitlich eine korrigierte Abrechnung erhalten, jedoch ohne Bezug auf die erste und falsche Abrechnung und auch ohne Bezug auf meine beiden Schreiben. Der Hammer war jedoch, dass Teldafax den Einzug des Betrages der neuen Rechnung in den nächsten Tagen ankündigte, jedoch die irrtümlich eingezogenen 1500.- € nicht erwähnten, weder Ankündigung einer Rücküberweisung noch Verrechnung.

Stand ist also Ankündigung, Einzug eines weiteren Betrages, aber keine Rücküberweisung des alten überhöhten. Aus der neuen Abrechnung wurde ich auch nicht schlau, wie sich der neue Abschlag zusammensetzt. Habe deshalb Widerspruch eingelegt. Mein Kreditinstitut hat mir auf meinen Widerspruch hin trotz der versäumten Frist von sechs Wochen den falschen Betrag zurücküberwiesen, jedoch vorbehaltlich, wenn das Kreditinstitut von TeldafAX ZUSTIMMT.


10.10.2010 | 16:35
von Ingrid Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!