FlexStrom AG (Berlin)
Verweigerung Neukundenbonus durch FlexStrom
FlexStrom verweigert nach ordentlicher, fristgerechter Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (zwölf Monate) mit Verweis auf die AGB die Zahlung des Neukundenbonus (übrigens stand zu diesem Zeitpunkt bereits die zweite Preiserhöhung an - Standardprozedere bei FlexStrom! ).
Sachverhalt ähnlich wie bereits durch User "Null schwarz" mit Eintrag vom 02.08.10 geschildert.
Ich bin vor dem wahrscheinlich unausweichlichen Einschalten des Rechtsbeistandes auf der Suche nach bereits bestehenden obergerichtlichen Urteilen zum Thema.
Das Rechtsproblem dürfte auf die Deutung der Klausel 7.3 hinsichtlich Wirksamkeit der Kündigung hinauslaufen. Zumindest in meinem Fall kann auf ein vollständig abgeschlossenes Vertragsjahr schon deshalb geschlossen werden, weil FlexStrom der ordentlichen Kündigung nicht wegen 'Nichterfüllung' der Mindestvertragslaufzeit als unwirksam widersprochen hat. Die Unwirksamkeit meiner Kündigung wäre die logische Folge gewesen - war sie aber eben nicht. Ergo muss das 1. Vertragsjahr vollständig abgelaufen gewesen sein, womit gemäß AGB Anspruch auf Zahlung des Bonus besteht.
Natürlich steht die Erstattung meiner Mahnkosten zusätzlich auf dem Forderungsprogramm.
Für eine Sammelklage stehe ich gern bereit. Gibt es ggf. eine aktuell vorbereitete
(Sammel-) Klage?
Übrigens musste ich FlexStrom selbst (nach vollen vier Monaten) zur Erstellung einer Schlussrechnung mahnen!
23.08.2010 | 11:53
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Neu,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Schicken Sie mir doch bitte eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
An dem sich danach wieder entwickelnden Schriftverkehr seitens Flexstrom ist abzuleiten, dass ich ansonsten bis jetzt keine Bonuszahlung erhalten hätte. Das Chaos tobt weiter!
Mittlerweile habe ich schon die zweite Rechnungsänderung und (dazwischen) eine Mahnung erhalten.
Ich schaue dem Treiben weiter zu!
Später dazu vielleicht mehr.
Was für ein Laden...
Allerdings passt keine der mittlerweile drei FlexStrom-Rechnungen zu dieser Überweisung, da es Flexstrom offenbar nicht schafft, erfolgte Zahlungen binnen sechs Tagen in neu erstellten Rechnungen auszuweisen. Das Chaos hat eben Methode. Ist aber nun auch egal.
Also habe ich als ordentlicher Geschäftspartner den von mir zurückgegebenen Lastschriftbetrag umgehend an FlexStrom zurückgebucht - natürlich abzüglich meiner Mahnkosten.
Also, Herr Breidbach, ich könnte zwar noch einige Seiten schreiben, würde den Fall für mich aber als erledigt betrachten. Erst wenn ich dazu eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Hause erhalte (Mailadresse liegt Ihnen vor), setze ich hier den Beschwerdestatus auf 'gelöst'!
Wenn nicht, geht es weiter ...