Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 791 Views | 22.08.2010 | 15:17 Uhr
geschrieben von Konstantin Mertin

FlexStrom AG (Berlin)

Nachzahlung trotz weniger Stromverbrauch als im Paket enthalten

Flexstrom AG bietet als Produkt "Jahrespakete" mit Strom an.

So ein Paket habe ich vor einiger Zeit erworben. Mein Verbrauch ist auch unter der Größe des Paketes geblieben. Um so überraschender war die Tatsache, dass ich nach der Jahresabrechnung trotzdem nachzahlen sollte. Mit der Begründung, dass der Preis im Laufe des Jahres ja erhöht wurde.

Ich finde unter solchen Umständen die Bezeichnung als "Paket" extrem irreführend und damit auch unehrlich. Diese Bezeichnung weckt beim Verbraucher völlig falsche Erwartungen, die am Ende nicht erfüllt werden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Erstattung der Nachzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2010 | 11:53
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Mertin,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


26.08.2010 | 13:44
von Konstantin Mertin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom hat angeboten, die Nachzahlung zurückzunehmen, wenn ich den Betrag für die Preisgarantie für 2009 "im Nachinnein" überweise. Finde ich an sich ein faires Angebot, das ich auch annehmen werde.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!