12543 Views | 09.04.2008 | 15:33 Uhr
geschrieben von Marcus Thielen

Prebyte Media GmbH (81673 München)

Bist Du nicht (flirt)willig, so brauch ich Gewalt!

Bereits seit einigen Jahren nervt die Firma Prebyte Media GmbH mich mit Ihrem Internetangebot "Flirtfever". Zunächst nur selber und kurz darauf auch noch mit der Anwaltskanzlei "AUER WITTE THIEL". Aber alles der Reihe nach, damit man es auch als außenstehender "Nicht-Flirter" versteht:

SCHLAGWORTE

Eines schönen Tages und völlig nichtsahnend, erhielt ich in meinem Postfach eine nette und wirklich süße eMail einer geheimnisvollen Unbekannten. Nett, wie ich ja ebenfalls bin, schrieb ich der Dame ebenso freundlich zurück und nach ein paar Mails hin und her, war klar, wie ich zu dem netten aber fragwürdigen Kontakt kam: Über das Internetangebot "Flirtfever", das mir bis dato gänzlich unbekannt war.

Ich besuchte das Portal des Angebots, hinterließ auf der Email-Adresse des Support-Centers meine Nachricht mit der Information, dass ich mich weder bewusst dort angemeldet habe, noch daran interessiert bin, diesen Dienst zu nutzen. Man teilte mir umgehend Anmeldetag und auch meine korrekten Daten mit und ich stellte fest, dass ich mit meinem Email-Schreiben zumindest innerhalb der angegeben Widerrufsfrist reagiert habe. Somit war die Angelegenheit für mich erledigt.

Nicht aber für den Anbieter Prebyte Media GmbH aus München, der mir prompt, nach Ablauf der anscheinend kostenlosen Testphase von 14 Tagen, eine Rechnung zusandte und auch tatsächlich und frecherweise Geld von meinem Konto abbuchte. Nochmals den Kontakt gesucht via Mail, wies ich erneut auf die ungewollte Mitgliedschaft und den rechtzeitigen Widerruf hin. Das scheint die Firma Prebyte Media GmbH aber nicht zu interessieren, versucht sie nämlich seit dem regelmäßig und jedes Jahr wieder aufs Neue, den Mitgliedsbeitrag für den ungewollten Dienst von meinem Konto abzubuchen, den ich natürlich jedes Mal wieder zurückbuchen lasse, während parallel dazu die o. a. Anwaltskanzlei, mit bislang leeren Drohungen, mir in regelmäßigen Abständen immer wieder meine "allerallerallerallerletzte Chance" anbietet, den geforderten Betrag zzgl. deren Anwaltskosten zu begleichen, bevor sie das 65 Mal mit einem Vollstreckungsbescheid drohen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich finde die Angelegenheit mittlerweile nur noch lächerlich und eine Pharse, denn weder habe ich den Dienst bestellt, noch gewollt. Was allerdings eigentlich auch völlig unergeblich ist, denn selbst wenn er, wie behauptet, von meiner Rechner-ID aus (von einem Dritten oder auch von mir in geistiger Umnachtung) bestellt wurde, ist die Vereinbarung dennoch fristgerecht widerrufen worden, was ich natürlich glücklicherweise auch schriftlich und mit Daten ausgedruckt vorliegen habe. Daher sehe ich auch den Drohungen von "AUER WITTE THIEL" ganz gemächlich entgegen und frage mich nur, ob diese Sozietät nichts wichtiges zu tun hat, ausser mich zu nerven. Offenbar nicht.... Leider!

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Meine Forderung an Prebyte Media GmbH: Prebyte Media GmbH soll ihre Unterlagen durchschauen und mich endlich in Ruhe lassen, inkl. "AUER WITTE THIEL". Es nervt!!!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (25)


09.04.2008 | 16:02
von Martin Kenter | Regelverstoß melden

diese Betrugsmaschen im Internet (siehe auch Wertexperten) scheinen ja überhand zu nehmen. Wie wird das erst werden, wenn irgendwann einmal noch mehr ältere Menschen im Netz sind? Schon jetzt versuchen vermeintlich seriöse Firmen wie z.B. Premiere mit höchst fragwürdigen Methoden die Leute zu "Zwangsmitgliedern" zu machen. Das Internet ist voller Beschwerden und Reklamationen darüber. Werde demnächst (habe leider gerade zu wenig Zeit) auch mal lang und ausführlich über meine Erfahrungen mit Premiere posten.



09.04.2008 | 23:13
von Em De | Regelverstoß melden

Versuch mal eines der Musterschreiben der Verbraucherzentralen, die in diesem Artikel erwähnt werden:

Suche nach "Musterschreiben bei Internetabzocke" in einer Suchmaschine und nimm den Link zum lawblog.



10.04.2008 | 11:35
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden

Nachtrag:

Habe übrigens gestern noch was nettes zu dem Thema gefunden. Guckst Du hier: www.pc-special.net/index.php?option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&t=17323&postdays=0&postorder=asc&start=0&sid=054f0a39fafd36aebceded891828b88f



30.05.2008 | 09:07
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Sie geben nicht auf...

Eigentlich darf ich nach nunmehr über drei Jahren Erfahrung mit dem o. a. "Verein", seinen Rechtsanwälten "AUER WITTE THIEL" und den Treads auf diversen Foren, gar nicht mehr erstaunt sein, als ich gestern bei meiner Bank die Kontoauszüge gezogen habe. FLIRT-FEVER hat trotz fehlender Einzugsermächtigung und trotz fehlendem Vertrag (man erinnere sich, dass ich weder bewusst dort eine Anmeldung tätigte, noch die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist, nach Bemerken meiner offensichtlichen Teilnahme an dem Schnäppchenmarkt der einsamen Herzen, versäumte) auch in diesem Jahr, zum wiederholten Male, "Beiträge" von meinem Konto abgebucht, die ich heute Morgen natürlich ebenfalls zum wiederholten Male zurückbuchen lasse.

Danach wird der Vorgang den gewohnten Weg nehmen und ich werde wieder über einige Monate von den "Geldeintreibern", "AUER WITTE THIEL", bedroht und ermahnt.

Dieses lächerliche Geschäftsgebaren lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Entweder ist die Prebyte Media GmbH aus München und deren Anwaltskanzlei AUER WITTE THIEL total dreist oder aber unverschämt dumm. Vielleicht sogar beides, wer weiss...

25.07.2008 | 13:09
von Unknown User | Regelverstoß melden
Flirt-fever schönt die eigene statistik bezüglich der userzahlen, indem sie alte kunden nicht aus dem system löscht. da kann jeder sagen er 2 mio user.

27.08.2008 | 07:45
von Holger Müller | Regelverstoß melden
Ich hab leider auch schon diese Erfahrung bei diesem Anbieter gemacht,ich finde es ja okay mit dem Beitrag,aber eben nicht auf diese Art!Durch solche Aktionen geraten auch kleine und gute Communitys wie kissme-cafe oder elcuban in Verruf. Finde ich nicht gut!

07.09.2008 | 20:51
von Carlos Frentzen | Regelverstoß melden
Da bin ich ja froh, dass ich nicht der Einzige mit diesem Problem bin.
Mache gerade die gleiche Erfahrung mit flirtcafe.de, gesponsert by Medusa United Media.
Werde von denen auch dauernd angemahnt, obwohl ich ordnungsgemäß gekündigt habe.
Habe auch keine Lust mehr, denen zu antworten.
Sollen die mich doch verklagen, wenn die sich trauen...

08.09.2008 | 10:48
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Mich würde mal interessieren, wie viele von den 2 Mio. Usern (kenne die Zahl nicht und übernehme daher einfach mal von "Unknown User"), "zwangsrekrutierte Flirter" sind, so wie ich, die diese Homepage noch nie betreten haben und dies auch im Leben nie tun??? :-))

Sollte das vielleicht auch die Werbepartner dieses Betreibers mal interessieren, aus wie vielen "Karteileichen", abgemeldeten Flirtern und "zwangsrekrutierten Teilnehmern" sich die Userzahlen zusammensetzen, damit man auch genau weiß, WIEVIEL Geld sie bei dem Anbieter zum Fenster rausschmeissen. :-)))

18.02.2009 | 14:10
von Marco K. | Regelverstoß melden
Hier die Schritte:

[b]1. Die Mitgliedschaft auf der Seite sofort kündigen und danach nicht mehr einloggen. Noch einmal per Mail kündigen, dazu schreiben: “Wegen arglistiger Täuschung erkenne ich etwaige finanzielle Forderungen nicht an.” Weitere Mails von Prebyte zur Beweissicherung aufbewahren - antworten bringt nichts.

2. Ein Einschreiben mit Rückschein (4,40 Euro) senden an:
Prebyte Media GmbH
Baumkirchner Strasse 4
81673 München

Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit wiederrufe ich mit sofortiger Wirkung alle jemals erteilten
Einzugs- und Abbuchungsermächtigungen für mein Konto Nr. XXXX bei der Bank XXXX. Ihre Forderungen sind illegal. Das Fernabsatzgesetz verpflichtet sie - deutlich und an prominenter Stelle auf den Endbetrag und eventuelle automatische Vertragsverlängerungen aufmerksam zu machen.

Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Hilfsweise widerrufe ich den (vermeintlichen) Vertrag vom XXXX (Datum der Registrierung für die Testphase) nach den maßgeblichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.

Wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, wird verlangt, dass gem. § 355 II 1 BGB dem Verbraucher die Belehrung in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt werden muss, wobei eine gewisse Perpetuierung verlangt wird, also beispielsweise als speicherbare e-Mail o.ä. Dieses ist nicht geschehen. Das Widerrufsrecht ist daher zeitlich unbefristet.

Höchsthilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

3. Abwarten, bis der Betrag auf dem Bankkonto abgebucht wird. DANACH (vorher bringt es nichts) sofort mit der Bank Kontakt aufnehmen (geht meist per Mail) - die sofortige Rückholung veranlassen und dazu eine Lastschriftsperre beantragen. Danach ist das Konto erst einmal gesichert.

4. Wahrscheinlich wird Prebyte die Forderung einem Abzocker-Anwalt oder einem Abzocker-Inkasso-Büro übergeben. Cool bleiben und einen fast identischen Brief (wieder per Einschreiben mit Rückschein) schicken:

Sehr geehrter Herr …

Ihr Schreiben entbehrt jeder Grundlage.

Das angebliche Zustandekommen eines Vertrages fußt auf einer intransparenten und bewusst in die Irre führenden Internetpräsenz, die eine arglistige Täuschung darstellt. Daher fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Hilfsweise widerrufe ich den (vermeintlichen) Vertrag vom XXXX (Datum der Registrierung für die Testphase) nach den maßgeblichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist ist bisweilen auch nicht abgelaufen, da eine Belehrung gänzlich unterblieben ist. Beweispflichtig für die (ordnungsgemäße) Belehrung ist der Unternehmer, § 355 II 4 BGB.

Wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, wird verlangt, dass gem. § 355 II 1 BGB dem Verbraucher die Belehrung in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt werden muss, wobei eine gewisse Perpetuierung verlangt wird, also beispielsweise als speicherbare e-Mail o.ä. Dieses ist nicht geschehen. Das Widerrufsrecht ist daher zeitlich unbefristet.

Höchsthilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Außerdem bitte ich Sie, mir Ihre Aktivlegitimation vorzulegen.

5. Dann habr ihr es geschafft - sie zucken noch ein bißchen, aber mir ist kein Fall bekannt, wo Prebyte gekagt hätte. Sie wissen schließlich selbst am besten, was sie für Scheiße bauen. Wenn Ihr Sie (kostenlos) zusätzlich fXXXXn wollt (verdient haben Sie es allemal), dann erstattet Anzeige (sucht nach “Polizei Online-Anzeige) wegen versuchten Betruges. Ich habe das auch gemacht. [/b]

VIELE GRÜSSE - KÄMPFEN STATT ZAHLEN !!!

02.03.2009 | 12:04
von Rüdiger Hänel | Regelverstoß melden
Hallo Genervter
Ich hatte ein ähnliches Problem mit unberechtigen Abbuchungen.
Habe einmal zurückbuchen lassen und bei der Sparkasse die Einzugs-
ermächtigung bzw.den Dauerauftrag gekündigt.
Danach hatte ich Ruhe,war also nur einmal genervt.
Gruß Rüdiger

02.03.2009 | 12:36
von Jupp Vom Trupp | Regelverstoß melden
Ich habe auch Erfahrungen mit Prebyte Media. Eine ganz üble Kiste. Plötzlich finde ich in meinem E-Mail-Postfach eine Rechnung über 99 Euro für (angeblich) eine PORNOFILM-Bestellung(en). Ich hätte ja widersprechen können (innerhalb von ein paar Tagen), folgt dann ganz frech ein weiterer Brief.. ABER: Wie kann ich etwas WIDERUFEN, was ich gar NICHT bestellt habe??? Und dann die üblichen Drohungen bald darauf mit Mahnungen und Anwälten. Bin nur gespannt, wie mir PREBYTE MEDIA meine (angebliche) Bestellung beweisen will (die ich NIE gemacht habe)...... Grusse an ALLE LEIDENSGENOSSEN... Jupp vom Trupp....

04.03.2009 | 00:51
von Gina P. | Regelverstoß melden
Ich habe mir heute mal die Mühe gemacht mich durch die Geschäftsbedingungen der Firma zu quälen und bin dort auf einige ungereimtheiten gestossen die ich mal mit X markiert haben, sehr aufschlußreich.

1. Geltung, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Portals "flirt-fever.de" gelten für alle Verträge, die ab dem 30.11.2007(X wo sind die AGB für die Altverträge?) zustande kommen. Sie gelten nicht für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen worden sind und sich nach diesem Datum automatisch verlängern.
1.2 Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstraße 4, 81673 München, über die Dienstleistungen (Service) im Rahmen der Single-Plattform "flirt-fever.de" kommt zustande, wenn der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der betreffenden Anmeldeseite ("Authentifizierung") der Internetseite "flirt-fever.de" mittels Mausklick (Häkchen) akzeptiert und nach Eintrag der weiteren Pflichtangaben in das Anmeldeformular (insbesondere Identität, Bankverbindung, Freischaltcode) den Absende-Button betätigt.
1.3 Nach Eingang der kostenlosen Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigung an die von ihm angegebene Email-Adresse. Ohne oder bei falscher Angabe der Email-Adresse kann die Prebyte Media GmbH bei eventuell auftretenden Problemen keinen Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen und der Ablauf kann verzögert werden.
1.4 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Werden falsche Angaben gemacht, ist die Prebyte Media GmbH berechtigt, die Daten des Nutzers sofort zu löschen und ggf. Anzeige zu erstatten und Schadensersatz zu verlangen.
1.5 Dem Nutzer steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu (siehe Belehrung in Ziffer 11).

2. Leistungen (Service)
2.1 Der Service der Prebyte Media GmbH besteht darin, Nutzern eine Single-Plattform (flirt-fever.de) zur Verfügung zu stellen, auf der diese nach anderen Singles (Kontaktsuchende) suchen und mit diesen über ein internes, anonymes Mailbox basierendes Nachrichtensystem Kontakt aufnehmen können, um sich kennen zu lernen Der Service beinhaltet keine Kontaktvermittlung oder gar deren Erfolg, sondern lediglich das Bereitstellen der Serviceplattform mit der Möglichkeit, dass der Nutzer über das interne Nachrichtensystem Kontakt zu anderen Nutzern aufnehmen kann.
2.2 Die Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr, dass während der Vertragslaufzeit Kontakte im Sinne des Nutzers zustande kommen.

3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.1 Die Anmeldung zum Service "flirt-fever" ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er zumindest einen zweiwöchigen Test des Nachrichten-Service buchen.
3.2 Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Prebyte Media GmbH sind den Anmeldeseiten ("Authentifizierung") und den gesonderten "BGB-Informationen" zu entnehmen.
3.3 Die Art der Zahlung der jeweiligen Servicegebühr ist der jeweiligen Anmeldeseite zu entnehmen.
3.4 Die Prebyte Media GmbH bemüht sich, die angebotenen Serviceleistungen sorgfältig, mit den richtigen Angaben und den korrekten Preisen in das System zu übernehmen. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Die Korrektur von Irrtümern ist deshalb ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um drei Monate. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere drei Monate, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
3.7. Der Vertrag, bei dem die Zahlung kostenpflichtiger Dienste per Handypayment erfolgt, hat abweichend von 3.6. eine Mindestlaufzeit von sieben Tagen und verlängert sich um jeweils weitere sieben Tage, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird(X wieso ist die laufzeit hier ganz anders???)
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.

4. Inhalte, Pflichten der Nutzer
4.1 Für die nutzerbezogenen Inhalte auf den Seiten von flirt-fever.de sind die jeweiligen Nutzer als Autoren selbst verantwortlich. Aus diesem Grund übernimmt Prebyte Media GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Informationen. Dem Nutzer ist bekannt, dass alle von ihm produzierten und publizierten Daten und Dateien für jeden Teilnehmer des Internets zugänglich sind. Dieses Risiko nimmt der Nutzer mit seiner Anmeldung in Kauf.
4.2 Die dem Service von flirt-fever.de bzw. seinen leitenden Angestellten, Angestellten, Vertreter und/oder Dritten diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Kunden. 4.3 Jedem Nutzer ist es verboten, das von Prebyte Media GmbH betriebene Portal zu missbrauchen, insbesondere um
4.3.1 Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte, Beleidigungen oder diskriminierende Darstellungen in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderungen oder sexuelle Neigungen anderer Nutzer oder sonst gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte zu verbreiten;
4.3.2 andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) anderer zu verletzen, oder Geld bzw. geldwerte Leistungen für Kontakte zu versprechen oder sich versprechen zu lassen;
4.3.3 Daten und Dateien heraufzuladen, die einen Virus enthalten oder die Software oder anderes Material enthalten, das zugunsten Dritter urheberrechtlich oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützt ist,
4.3.4 das Portal in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit des Nachrichten-Service für andere Nutzer negativ beeinflusst;
4.3.5 E-Mails an Nutzer zu anderen Zwecken als der privaten und persönlichen Kommunikation zu versenden, wie etwa zum gewerblichen Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen;
4.3.6 Spam/Werbung zu versenden;
4.3.7 in der Personenbeschreibung (Profil) Namen, Adressen, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Adressen, ICQ-Adressen, URLs oder andere Kontaktmöglichkeiten zu nennen.
4.4 Dem Nutzer ist es ferner nicht gestattet, publizierte Daten und Informationen von anderen Nutzern zu verfälschen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder privat zu gebrauchen. Sie dienen ausschließlich der Kenntnisnahme während der Nutzung des Nachrichten-Service.

5. Haftung
5.1 Der Nutzer versichert, dass die von ihm übermittelten Texte, Bilder, Fotos, Film- und Tonaufnahmen etc. frei von Rechten Dritter sind, die einer Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung im Rahmen des Portals flirt-fever entgegenstehen könnten. Mit Eingabe bzw. Upload gibt der übermittelnde Nutzer sein Einverständnis zur Veröffentlichung der Texte und Daten im Rahmen des Portals im Internet.
5.2 Der Nutzer stellt die Prebyte Media GmbH und deren Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese als Folge von zurechenbaren Rechtsverstößen des Nutzers, insbesondere wegen Verletzung von Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- oder anderen Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechten geltend machen.
5.3 Die der Prebyte Media GmbH und/oder ihren Mitarbeitern entstehenden üblichen Kosten einer Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Nutzers.

6. Überwachung von Daten
6.1 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie seiner Kommunikationsbeiträge.
6.2 Die Prebyte Media GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern publizierten Daten (Texte, Fotos, Grafiken, Links etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz und mit diesen AGB zu überwachen und bedenkliche Daten nach pflichtgemäßem Ermessen zu löschen und/oder den Zugriff auf diese Daten zu sperren und/oder den Zugang des Nutzers zum Portal zu sperren.
6.3 Bei der Kommunikation zwischen Nutzern fmail findet seitens der Prebyte Media GmbH grundsätzlich keine Überwachung von Inhalten statt, da diese als privat und vertraulich behandelt werden.

7. Zugangssperre, Kündigung, Schadensersatz
Ungeachtet anderer zivil- und/oder strafrechtlicher Folgen für den einzelnen Nutzer berechtigt die Nichtbeachtung einer der in diesen AGB oder im Gesetz geregelten Zahlungs- oder Verhaltenspflichten des Nutzers die Prebyte Media GmbH unbeschadet der Regelung der Ziffer 6.2. zur sofortigen Sperre des Zugangs des betroffenen Nutzers zum Portal und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und/oder zur Geltendmachung des entstandenen Schadens.

8. Gewährleistung
8.1 Prebyte Media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Kommunikationsplattform "flirt-fever.de" und für die Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit der darin eingestellten Informationen.
8.2 Haben die Serviceleistungen der Prebyte Media GmbH einen erheblichen Mangel, kann der Nutzer den Vertrag kündigen und seine gesetzlichen Rechte geltend machen, wenn er der Prebyte Media GmbH zuvor in Textform erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat.
8.3 Der Nutzer verliert etwaige Rechte wegen mangelhafter Serviceleistungen, wenn er der Prebyte Media GmbH offensichtliche Mängel nicht spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) anzeigt und in der Anzeige - zu Zwecken der Rekonstruktion - den Mangel und den Zeitpunkt der Entdeckung genau angibt.
8.4 Schäden des Nutzers hat die Prebyte Media GmbH nur unter den in Ziffer 9 geregelten Voraussetzungen zu ersetzen.

9. Haftung
9.1 Die Prebyte Media GmbH trifft keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer aus der Nutzung der Plattform "flirt-fever.de" entstehen. Das gilt insbesondere:
- wenn die Kommunikationsplattform durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder von außen kommende Beeinträchtigungen der Strukturen unterbrochen, in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird;
- wenn Dritte von persönlichen Daten des Nutzers (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von 'Hackern' auf die Datenbank) Kenntnis erlangen;
- wenn Angaben und Informationen, welche der Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht hat, von diesen Dritten missbraucht werden;
- wenn andere Nutzer oder unbefugte Nutzer bzw. "Hacker" verfälschtes, negativ auffallendes oder rechtswidriges Material auf den Seiten veröffentlichen oder verschicken und der Nutzer mit diesem Material konfrontiert wird.
- wenn ein gewerblicher Anbieter die Plattform missbraucht.

9.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1 Auf den Vertrag zwischen dem Nutzer und der Prebyte Media GmbH findet deutsches Recht Anwendung.
10.2 Erfüllungsort ist München.

11. Belehrung über Widerrufsrecht
11.1 Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder per Email: .
11.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.
11.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig(X wie soll man testen, wenn man keine Leistungen nutzen kann???), wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).

05.05.2009 | 00:18
von Markus Schneider | Regelverstoß melden
Diese unserösen Machenschaften vollzieht Prebyte Media leider analog auch mit ihrem Portal "WeContactYou". Juristisch greifbar: Es werden vetraglich zugesicherte Leistungen für das entrichtete Entgeld nicht erbracht. Habe genug Beweise.
Weiß jemand, ob die Strafanzeigen in München schon etwas bewirkt haben ? Wir haben doch eigentlich ein Rechtssystem, in dem solche Machenschaften angemessen und spürbar bestraft werden. Den Geschäftsführern sollte jegliche weitere Geschäftstätigkeit in Deutschland untersagt werden und sie sollten so umfangreich Schadensersatz zahlen, daß sie auf jeden HartzIV Empfänger neidisch werden.

05.05.2009 | 22:49
von Norbert | Regelverstoß melden
Marco K. und weitere Leidgenossen: Einschreiben/Rückschein kostet 4,40. Sicherer ist es, den Brief über einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Kostet auch nur rd. 10 Euronen. Dafür bekommt ihr eine beglaubigte Abschrift des Inhaltes nebst Zustellprotokoll. Damit signalisiert ihr auch, dass ihr es Ernst meint. Die Einschreiben perforieren die und putzen sich den Po damit.

22.07.2009 | 18:17
von Klaus Müller | Regelverstoß melden
Wie bekomme ich die E-Mail Adresse von Prebyte Media GmbH?

28.07.2009 | 20:30
von Andreas Kleefeld | Regelverstoß melden
Hallo Leute, auch ich werde ständig von der Firma belästigt.
Ich war 2005 mit einem Nachbarn auf der Seite. Wir haben uns auch angemeldet, dennoch waren wir ganze vier oder fünf Mal dort drin. Hatten auch unseren Jahresbeitrag bezahlt.
Und im Herbst 2005 haben wir das ganze gekündigt und damit waren wir seit diesem Zeitpunkt nicht mehr dort drin, dennoch werden jedes Jahr die Beiträge abgebucht. Na ja, ich lasse die Beträge zurückbuchen. Dann haben sie mich in Ruhe gelassen, aber seit 2009 werden sie richtig nervig mit Briefen usw. Ich habe schon mit Klage gedroht, Antwort wieder eine Rechnung. Nun sind es schon fast 500,00 Euro, die sie haben wollen. Sie spinnen wohl. Habe denen heute auch Mal eine Rechnung zukommen lassen. Mal sehen, was raus kommt.

04.09.2009 | 08:18
von Marcus Thielen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcus Thielen NATÜRLICH nicht! :-) Solange diese Firma existiert, wird sie auch niemals "GELÖST", denn daran haben Prebyte Media GmbH und deren Anwaltskanzlei "AUER WITTE THIEL" ja gar kein Interesse. (Firmen-Antwort ausstehend seit 510 Tagen, 16 Stunden, 45 Minuten und 15 Sekunden, sag ich nur.)


04.01.2010 | 14:29
von Dexter Buster | Regelverstoß melden
Habe mit denen auch Probleme, würde nun gern mal wissen, wie man denn eine Onlineanzeige erstatten kann? Kann das unter Google nicht finden.

18.01.2010 | 20:54
von Rouven Holstein | Regelverstoß melden
Hallo leute, auch ich habe das problem mit flirtfever.de

die erste rechnung habe ich bezahlt von 122 euro und paar zerquetschten.

jetzt kommt mir schon wieder so ein ding ins haus geflogen.

Langsam reichts. Ich habe denen gesagt das ich keinen pfenig mehr bezahle.

die drohen mit gerichtsvollzieher.

kann es wirklich dazu kommen???

29.01.2010 | 13:47
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcus Thielen Zu Gerichtsvollzieher kommt es immer nur dann, wenn Sie versäumen, dem Mahnbescheid und/oder dem Vollstreckungsbescheid zu wiedersprechen!

Also ganz wichtig: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wiedersprechen, damit Prebyte Media GmbH keinen Titel gegen Euch bekommt. In allen Foren steht, dass Prebyte Media GmbH bislang KEINE weiteren Schritte eingeleitet hat, als dem gerichtlichen Mahnverfahren.

Sie werden schon wissen, warum... ;-)


10.02.2010 | 23:38
von D. W. | Regelverstoß melden
Prebyte Media GmbH, Rechtsanwälte Auer, Witte, Thiel?

Hahaha - immer locker bleiben.
Habe die Bande seit über einem halben Jahr am Hals und inzwischen diverse Drohschreiben der Rechtsanwälte erhalten.

Die sind mir reichlich egal.

Reagieren MUSS man erst, wenn deren Liebesbriefe per Zustellungsurkunde kommen. Dann ist entweder ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder aber eine Klageschrift drin.

Aber:
Auch ein versäumter Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist noch kein Beinbruch, denn diesem folgt - auf Antrag des angeblichen Gläubigers - dann erst einmal der Vollstreckungsbescheid.

Auch gegen diesen kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden, was die gleichen Konsequenzen (Gerichtsverfahren) wie ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat.

Zu bemerken ist weiterhin, dass Auer, Witte, Thiel ihren Drohbriefen keine ordentlich Legitimation - sprich: ORIGINAL-Vollmacht - beilegt.

Die anwaltliche Versicherung, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung erfolgt sei, heilt diesen Mangel nicht.

Was in der Konsequenz nichts anderes heisst, als dass sie den Nachweis ihrer Legitimation schuldig bleiben, ihre Erklärungen somit das Papier nicht wert sind.

Ab in den Papierkorb damit!

Lästig ist allerdings, dass man bei manchen Banken/Sparkassen nicht verhindern kann, dass weiterhin Gelder per Lastschrift eingezogen werden, obgleich man die Prebyte Media GmbH nie dazu ermächtigt hat.

Wie aus anderen Foren ersichtlich ist, wurden schon mannigfaltig Strafanzeigen gegen die Prebyte Media GmbH ebenso wie gegen die RAe Auer, Witte, Thiel gestellt.

So weit ich das überblicke, wurden diese samt und sonders eingestellt. Ich würde mich daher als Laie von der Vorstellung verabschieden, hier rechtlich irgendetwas erreichen zu können.

Über die Entwicklung dieses Rechtsstaates und dessen Auswüchse gibt es für den Interessierten mehr als reichlich Material im Internet zu finden.

So bald ich allerdings eine Möglichkeit gefunden habe, den Anwälten oder der Prebyte Media GmbH ein Verfahren an den Hals zu binden, das sie richtig Geld kostet, werde ich es auch tun.

Dazu müssen allerdings die Anwälte erst einmal auf's Eis gelockt werden. Ich arbeite daran...

:-))

30.08.2010 | 18:47
von Sarah W. | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt auch das Problem mit der Firma, aber wie ich hier so gelesen habe, bin ich damit nicht alleine. Ich hoffe, ich werde die schnell wieder los. Ich bin auch am Überlegen, ob ich Anzeige erstatten werde. Nur bringt das etwas?

15.10.2010 | 11:24
von Bert Linzell | Regelverstoß melden
Auch ich habe Problemen mit diesen beiden Firmen. Ein Tag nach der Probeanmeldung habe ich schon den Kontakt beendet, weil ich nur Hu*en angeboten erhielt. Aber. Man kann sich scheinbar wohl per Internet anmelden, aber nicht stornieren. Ich lasse es gerne bis einer Gerichtssache kommen. Mittlerweile muss ich jeder drei Monate die Beträge stornieren, die kassiert werden.

19.11.2010 | 10:43
von Bjoern Beez | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe die auch seit fast einem Jahr an mir dran hängen. Nach ca. 300 Anrufen an einem Tag habe ich nun die Nummer von der Frau, die vor Herrn Auer sitzt! Da solltet ihr mal Anrufen, gar nix sagen und Euch direkt mit Chef Herrn Auer verbinden lassen.

Was der einem erzählen will, so was von lachhaft.

Hier die Nummer: 089-5998xxxx.

27.01.2011 | 08:43
von Flirt Fever | Regelverstoß melden
Hallo Leute, erstens antworten niemals auf denen, sonst wird das Problem eskalieren, zweitens diese Leute haben überhaupt kein Recht, von ihnen Geld zu verlangen. Sie wollen nur euch Angst machen und sie hoffen, dass du diese Angst bekommst und sofort das Geld bezahlst (es wäre dumm von dir, wenn du es tust). Also schicken sie keine Kündigung oder Antworten überhaupt nicht auf denen, einfach ignorieren, sie schmeißen diese Briefe sofort in der Müll, ohne es aufzumachen, oder in der Spam werfen. Falls es E-Mail ist, auch nicht durchlesen und ganz wichtig, sie sperren die Abbuchung von dieser Firma. Ich habe auch ähnliche Probleme gehabt und ich habe diese Maßnahmen durchgeführt und jetzt habe ich längst Ruhe.



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