FlexStrom AG (Berflin)
Fehlerhafte Berechnung der Grundgebühr
Sehr geehrter Herr Breidbach,
nach einem Jahr Belieferung durch Flexstrom haben wir eine Abrechnung mit fehlerhafter Berechnung der Grundgebühr erhalten. Dass der Jahresbonus nicht freiwillig, sondern erst nach mehrfachem Schriftverkehr gezahlt wurde, soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden.
Der Vetrag begann zum Juni 2009, zum September 2009 - nach 3 Monaten - gab es eine Erhöhung der Grundgebühr. Soweit so gut. Interessant ist, dass in der Abrechnung nicht die Differenz der Grundgebühr-Erhöhung x 9 Monate berechnet wurde, sondern die komplette Grundgebühr als solche. Hier wiederspricht sich Flexstrom selbst:
In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heißt es:
„7.7. Die monatliche Grundgebühr des jeweiligen Tarifes ist Ihrem Vorauszahlungsbetrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich bereits hinzugerechnet“
In der Preisanpassung zum 01.09.2009 wurde die Grundgebühr lediglich angehoben, nicht neu eingeführt. Folglich darf nur die Differenz zwischen neuer Grundgebühr und initial vereinbarter Grundgebühr berechnet werden.
Traurig ist, dass man keine fundierte Stellungnahme erhält. Stattdessen erhalten wir lediglich standardisierte Schreiben zu einem ganz anderen Sachverhalt.
Herr Breidbach, gerne würde ich an dieser Stelle von einer Klärung dieser Schlussrechnung berichten.
02.09.2010 | 11:31
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte Frau Haeger,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG