FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom gewährt den zugesicherten Aktionsbonus nicht
Nach Erhalt meiner Jahresendabrechnung musste ich feststellen, dass der Aktionsbonus von 125 Euro nicht, wie vertraglich zugesichert, berücksichtigt worden ist. Ich habe den Vertrag fristgerecht zum Ablauf meiner Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten gekündigt.
Nach schriftlichem Widerspruch kam vom FlexStrom-Serviceteam die Mitteilung, dass ich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt habe und damit keinen Anspruch auf den Bonus habe.
Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan. Damit habe ich mich an die AGB gehalten. Würde man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, hätte sich der Vertrag um weitere zwölf Monate verlängert. Mein Vertrag lief vom 01.04.2009 bis zum 30.03.2010, also ein volles Jahr!
Wie ich hier schon öfters gelesen habe, ist dies schon mehreren Kunden passiert. Ich werde dies nicht akzeptieren und notfalls mit Hilfe von Rechtsbeistand mein Recht einfordern. Ich werde niemals mehr einen Vertrag mit FlexStrom eingehen!
Vertragsnummer: 900001031050
07.09.2010 | 11:41
Abteilung: Pressestelle
Hallo ReclaBoxler-1438346,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Vielen Dank an die Verbraucherschutz-Seite ReclaBox!