Durch Stadtwerke Schaumburg-Lippe gelöste Beschwerde. | 338 Views | 14.09.2010 | 14:21 Uhr
geschrieben von Monika Lindenberg

Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH (Bückeburg)

Strom-Heizkostenabrechnung stimmt nicht

Seit 28.10.2009 habe ich eine Wohnung in Obernkirchen neu bezogen. Am gleichen Datum habe ich der Stadtwerke Bückeburg meine Zählerstände mitgeteilt. Bis Juni 2010 habe ich des Öfteren dort nachgefragt, wann die Abrechnung fertig ist. Nachdem ich sagte, dass sich eine hohe Summe ansammelt, wenn ich bis dahin nichts bezahle, sagte man mir immer wieder, "es muß niemand nachzahlen". Diese Aussage schien mir nicht glaubwürdig.

SCHLAGWORTE

Am 29.07.2010 bekam ich dann endlich die Abrechnung von 2009 und 2010. Da ich ALG2 bekomme bin ich sofort zum Jobcenter gegangen. Dort sagte mir der Sachbearbeiter, dass es nicht sein kann und dass ich nicht für Januar bis Juli bezahlen muß. Auf dessen Bitte hin bin ich wieder zu den Stadtwerken gegangen. Dort sagte man mir sofort, dass das auch nicht stimmen kann. Also soll ich von Januar bis Juli doch nachzahlen.

Aber das schlimmste kommt noch.

Die Abrechnung von 2009 ist noch schlimmer.

Am27.02.2010 habe ich bei meinem Vermieter Wasser und Gas bezahlt. Die Stadtwerke hat mir zum 2.Mal die gleiche Rechnung geschickt. Gas, Wasser und Strom wobei die Summen immer gleich sind.

Wie oft soll ich noch dort hingehen, bis die Abrechnung endlich seine Richtigkeit hat.

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Meine Forderung an Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH: Gas- uns Strom-Abrechnung richtig stellen.


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Kommentare und Trackbacks (4)


21.09.2010 | 18:48
von Monika Lindenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.10.2010 | 00:07
von Monika Lindenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat noch nicht auf die Beschwerde reagiert.


28.10.2010 | 10:13
von Monika Lindenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.11.2010 | 16:57
von Monika Lindenberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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