4264 Views | 18.09.2010 | 09:53 Uhr
geschrieben von Simon-Es

Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (Stuttgart)

Gültigkeit Spielschein, bitte um kundenfreundliche Lösung

ein Spielschein hat ja bekanntlich eine Gültigkeit von 13 Wochen, was bedeutet, dass er innerhalb dieser Frist abgegeben werden muss da er sonst verfällt.

SCHLAGWORTE

Mein Fall ist Folgender: habe mir den Spielschein am Freitag so zurechtgelegt, dass ich ihn noch rechtzeitig am Samstag abgeben kann, Online habe ich geprüft, es lag ein Gewinn vor (nicht sehr hoch, leider). Ich wusste, dass der Schein in Kürze ablaufen würde. Da ich Samstags arbeiten musste und es sehr hektisch zuging, könnte ich den Schein bis zur Schließung der Annahmestelle um 12:00Uhr nicht mehr abgeben. Sonntags konnte ich ihn noch Online prüfen, so dass ich dachte, ich könne ihn Montags noch abgeben. In der Annahmestelle kam aber die Meldung, der Schein ist abgelaufen und die Verkäuferin hat ihn dann auch gleich entsorgt.

Ich möchte darum bitten, die Regelung dahingehend zu überprüfen, dass die Spielscheine solange ihre Gültigkeit behalten, bis, nach Ablauf dieser 13-Wochen-Frist, ein Werktag eintritt. Das wäre ein grosser Schritt in Richtung Kundenservice! Beachten sie bitte, dass unter besonderen Umständen durchaus eine gewaltige Zeitspanne von mehreren Tagen eintreten kann, wenn Feiertage entsprechend um ein Wochenende "herum" liegen. Diese Regelung müsste natürlich bundeseinheitlich umgesetzt werde und auch nicht nur die bundeseinheitlichen Feiertage berücksichtigen, da Lotto bekanntermassen Ländersache ist. Die Kontaktierung ihrer Servicestelle war leider nicht erfolgsversprechend, ich habe den Eindruck gewonnen, diese Mitarbeiter sind mehr auf "vertrösten" geschult. Hier geht es aber mehr um eine Regeländerung bzw. der Auslegungspraxis von Vorgaben. Wenn dies hausintern nicht möglich sein sollte, bitte ich um die Bennung der entsprechenden Stellen, die so eine Umsetzung ermöglichen können.

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Kommentare und Trackbacks (40)


18.09.2010 | 11:04
von ReclaBoxler-2905158 | Regelverstoß melden
Es wäre hier hilfreich gewesen, wenn Sie das Datum des Gewinns genannt hätten und wann Sie den Gewinn einlösen wollten.

Wenn Sie 13 Wochen lang keine Zeit hatten, den Gewinn abzuholen, dann brauchen Sie sich über einen Tag hin oder her auch nicht beschweren, und sollten in Zukunft die Finger vom Lotto lassen.

18.09.2010 | 11:42
von Simon-Es | Regelverstoß melden
Hätten Sie den oben stehenden Text mal bitte genau durchgelesen: es geht um die Verlängerung dieser 13-Wochen-Frist bis auf den nächst folgenden Werktag. Es ist mir klar, dass ich meinen lächerlich geringen Gewinn vergessen kann, wobei bei Auszahlung über die Lottogesellschaft ja noch zusätzliche Gebühren anfallen würden. Und gehen Sie mal bitte nicht zu sehr von sich selber aus; wir haben in unserer Gesellschaft viele Menschen, die international arbeiten, im Einsatzdienst und dann noch pendeln müssen, zwischen Familie, Lebenspartner und wechselnden Arbeits- bzw. Projektstellen. Wenn ich den ganzen Tag zu Hause säße, wäre es auch einfacher. Aber um das geht es nicht: Ich fände ein Entgegenkommen als einen sinnvollen und kundenfreundlichen Schritt. Schließlich haben sich die Vorstände dieser Lotto-Gesellschaften vor Kurzem erst einen dicken Schluck aus der Gehaltspulle genehmigt. Dann könnten die hier doch mal ein bisserl was für ihr Geld entscheiden, oder?

18.09.2010 | 12:05
von Simon-Es | Regelverstoß melden
Ja, lassen Sie's gut sein, Sie haben Ihre Meinung gesagt. Arbeiten Sie rein zufällig in einer Lottogesellschaft? Ich habe die Mail mit dem Link zum deutschen Lottoblock geschickt und kurz danach finde ich den Kommentar von Ihnen? Interessant.

Übrigens ist dieser Sachverhalt exakt im BGB festeglegt, sinng. "Fällt der Ablauf einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich eine Frist automatisch auf den darauf folgenden Werktag".

18.09.2010 | 14:32
von ReclaBoxler-3111871 | Regelverstoß melden
Lieber Herr Simon-Es
Ich denke nicht, dass die Lottogesellschaft die Abgabezeiten verlaengern wird. Wir sprechen hier von 13 Wochen, das sollte doch ausreichen. Auch wenn man im Ausland arbeitet, im Einsatzdienst oder hin und her pendelt. Andere schaffen es doch auch innerhalb der vorgegebenen Frist. Das ist reines Timing!
Stellen Sie sich vor, man aendert die Abgabefrist, dann kommt Ihnen wieder etwas dazwischen und Sie schaffen es wieder nicht puenktlich, was dann?

18.09.2010 | 14:56
von Simon-Es | Regelverstoß melden
Lieber Wechsel-IDler,
ja, das ist keine Frage. Das Problem liegt zwischen den Dingen. Dem einen reichen zwei Wochen, dem anderen würden 40 Wochen nicht reichen. Um das geht es doch nicht! Es geht hier um eine Frist, in diesem Fall 13 Wochen, und diese Frist endet an einem Tag (Feiertag/Sonntag), an dem der Kunde nichts tun kann, da kein Geschäft offen. Zu Weihnachten beispielsweise können dies mehrere Tage sein. Jetzt sollte aber ein Unternehmen so fair sein, diese Frist bis zu dem nächsten "Geschäftstag", also Werktag, zu verlängern. Und von einem staatlichen Unternehmen, welches viele von uns ein bisschen ärmer macht, manche von uns reicher, darf ich verlangen, dass sie das allgemeine Gesetz zu Fristen, hier BGB, respektiert. Um das geht es.
Wenn Sie mit Nachdenken und Ihrer brillianten Intelligenz Ihr ganzes Leben wunderbar meistern, dann ist das toll! Ich setze mich schon für lange Zeit aus innerem Antrieb für Verbraucherschutz ein. Dies hier ist nur was ganz Kleines und ich schreibe das nicht für Sie, sondern für all meine "Kollegen" da draußen, die hin und wieder mal verpeilt sind, nicht so intelligent wie andere oder einfach mal Fristen verpennen (gell Andi ;-) oder alles auf dem letzten Drücker machen. Das ist mein Verständnis von Community. Ich hetze nicht gegen die Lottogesellschaft, ich sage nur, setzt die Frist auf den nächsten Werktag und dann kann wirklich keiner mehr was sagen. Das ist dann mehr als fair und die werden daran auch bestimmt nicht zugrunde gehen.

18.09.2010 | 16:14
von Der Moralapostel
Dieser Kommentar wurde entfernt.

18.09.2010 | 17:11
von Akkon_1981 | Regelverstoß melden
Hey! Nix gegen Schwobe und Bayern! Nein, das sollte schon geändert werden (wenn es so ist). By the way, wir reden hier von Unternehmen, die es der Finanzwelt gleich tun: intransparente Gehälter, Bonuszahlungen und rasant wachsende Gehälter (Verdoppelung in zwei Jahren, war erst ein Artikel in der Zeit). Wer glaubt denn noch, dass es dort gerecht zugeht?

18.09.2010 | 17:42
von ReclaBoxler-3111871 | Regelverstoß melden
Lieber Herr Simon-Es
Ich bin kein ID-Wechsler, sondern nur eine anonyme "Zustimmerin" einiger User Postings. Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass man sich im Leben einfach an bestimmte Dinge zu halten hat, auch wenn es sich nur um ein Abgabefrist des Lottoscheins handelt. Wenn man in 13 Wochen seinen Hintern nicht hochbekommt, dann ist das 1. die eigene Schuld und 2. liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass man auch nach 13 Wochen und einem Tag den "A" nicht hochbekommt.
Wie heisst es so schoen: "Wer zu spaet kommt, den bestraft das Leben". :-)

18.09.2010 | 18:02
von ReclaBoxler-3604951 | Regelverstoß melden
Der Samstag ist ein Werktag! So einfach ist das.

18.09.2010 | 18:16
von Jurarist | Regelverstoß melden
Habe mich hier schon mal durchgelesen, aber jetzt muss ich doch schreiben. Bin noch kein fertiger Jurist, aber dies erfüllt eindeutig den Grundtatbestand des Betruges. Wenn es hier einen Vorsatz gibt und deutschlandweit so Vermögensvorteile erwirkt werden (für die Lottogesellschafter) - rechnen Sie die Summen für Deutschland (pro Jahr) hoch. Gilt das für alle Länder-Lotterien? Wenn, dann muss sich der Staatsanwalt darum kümmern. Liest man die Postings hier, bekommt man das Gefühl, es fehlt erheblich an Rechtsverständnis. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Es wird sich aber kein Dokument finden lassen, wo dieses Vorgehen (offiziell) angeordnet wurde, deshalb wird es mit der Bewisführung für den Vorsatz sehr schwierig. "Ein Praktikant hat das falsch ins System getippt". ;-)

Trotzdem haben wir:
- die sogenannte Entstellung wahrer Tatsachen (bewusste Falschangabe Frist)
- die Vermögensnachteile/Vermögensschaden der Opfer in Tatmehrheit (es sind ja Tausende)
- dadurch entstandener Vermögensvorteil durch die Gesellschafter

Was noch fehlt, ist der Vorsatz. Da müssten Unterlagen erst gesichert werden. Hier geht es um Millionen!

18.09.2010 | 18:40
von Jurarist | Regelverstoß melden
Ich hatte mir gerade die Mühe gemacht und geschrieben, weshalb dieser Sachverhalt als Betrug gewertet werden könnte. Ist beim Senden ins Nirvana entschwunden. Ich sage es in Kurzform, obwohl ich, die Postings oben lesend, sehr am Rechtsverständnis mancher Poster zweifeln könnte. Wenn wir Paragraph 263 zur Hand nehmen, ist alles erfüllt, nur es wird sich niemals Vorsatz beweisen lassen, weil es dann der kleine Praktikant war, der das System falsch programmiert hat. Der Beschwerdeführer hat Recht, er wird aber aufgrund des Streitwertes nichts unternehmen, schätze ich. Nicht vergessen, es ist ein Millionengeschäft! Und nein, der Samstag ist nur beim Verkehrsrecht ein Werktag. Bei Ereignisfristen ist der Samstag einem Feiertag oder Sonntag gleichgesetzt.

18.09.2010 | 20:31
von ReclaBoxler-5518511 | Regelverstoß melden
Wer hat noch das Lied (Textpassage) gesungen: Und mit dem Lottogewinn, das haut ja doch nicht mehr hin, komm Weib, mach meinen Koffer klar, ich hau jetzt ab nach Paris, da ist das Leben so süß, da trink ich Sekt im Alkazar und tanze Chachacha.

Für mich ist Fakt, Lotto = Volksverdummung – ergibt aber eine sehr gute Steuerquelle. Mein Vorschlag: Frist verkürzen. Noch mehr für die Steuer.

19.09.2010 | 08:27
von AKKON_1981 | Regelverstoß melden
Guten Morgen, definitiv muss sich die staatliche Lotto GmbH an die gesetzlich vorgeschriebene Fristenregelung halten. Punkt! Alles andere ist ungesetzlich. Habe mir gestern Abend bei der Fahrt zum Getränkehändler nochmal was überlegt, für die "Grossmäuler" und Hyperkorrekten hier im Forum und die, die denken, sie wären was Besseres, nur weil sie nie was vergessen oder mehr Zeit haben als andere: Verwandstchaft mit Kindern zu Besuch, die spielen in der Wohnung. Abends ist die Lottoziehung und man stellt fest, viele Treffer! Auf einmal ist der Lottozettel nicht mehr da. Skandal! Trotz Suchens, er wird nicht gefunden aber -kurz vor knapp- doch noch (irgendwo hinter Schrank gerutscht). Und es ist so, wie wir es oben haben: die Annahmestelle sagt, nö, aber die gesetzliche Regelung sagt ja! Und dann würde JEDER hier (sind wir doch mal ehrlich) auf das Gesetz pochen und zum Anwalt gehen. Bin auch entsetzt, so wie es der Juraloge geschrieben hat, wenn Leute hier im Forum nicht mehr Ahnung von gesetzlichen Bestimmungen haben als mein vierjähriger Neffe. Hier geht es nicht darum, dass manche es nicht hinbekommen mit der rechtzeitigen Abgabe, es geht darum, dass wir hier (ich unterstelle) eine bewusste Verkürzung der Frist haben und so die Lottogesellschaft im Jahr mehrere Millionen zusätzlich scheffelt. Und das darf nicht sein!

19.09.2010 | 10:03
von AKKON_1981 | Regelverstoß melden
Man muss die Sache schon verstanden haben. An die beiden Vorposter -> entweder man kapiert den Sachverhalt oder man lässt unsinnige Postings bleiben. Da ist ein Kleinkind in der Lage, sich qualifizierter zu beteiligen, als Sie. Wie armselig!

19.09.2010 | 10:24
von ReclaBoxler-1420323 | Regelverstoß melden
Ein Tipp: An die Verbraucherzentrale wenden. Da hier ein Verstoß gegen ein Gesetz vorliegt, haben die gute Möglichkeiten abzumahnen bzw. Bußgelder zu verhängen.

19.09.2010 | 10:48
von Der Moralapostel
Dieser Kommentar wurde entfernt.

19.09.2010 | 10:55
von ReclaBoxler-1420323 | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel: Kann es sein, dass Sie gar nichts kapieren? AKKON hat doch nur ein Beispiel genannt, um sich besser in den Sachverhalt hineindenken zu können. Lesen Sie sich bitte nochmal von Anfang an alles durch, machen sich Notizen und fragen Sie eine umstehende Person, ob Sie Ihnen ev. die ganze Sache erklären kann. Ich glaube es einfach nicht!

19.09.2010 | 11:14
von ReclaBoxler-1928717 | Regelverstoß melden
Auch wenn AKKON "nur" ein Beispiel genannt haben sollte, um sich besser in den Sachverhalt reindenken zu koennen, muss ich sagen: Sorry, aber da sollte man schon mit etwas besserem als dem eigenen Unvermoegen ankommen. So weit ich das sehe, werden hier nur Ausreden alla "keine Zeit", "verpeilt" ecetera gebracht. In 13 Wochen keine fünf Minuten Zeit, um den Lottozettel abzugeben?

Wer's glaubt, denn schließlich hatten Sie ja auch genug Zeit, die Beschwerde hier einzustellen und fleißig Kommentare zu posten. Es geht hier um einen laecherlichen Tag, sollte der Beschwerdefuehrer & Kumpels den zusaetzlichen Tag dann auch noch verpeilen, kommt die naechste Beschwerde, oder wie?

PS: Wie doof ist das denn, Besuch mit Kindern meldet sich an, nach Spielen in der Wohnung ist der Lottozettel weg. Hallo? Vielleicht legt man wichtige "Dokumente" dahin, wo Kinder nicht drankommen. Meine Guete so schwer kann es doch nicht sein oder.

19.09.2010 | 11:30
von AKKON_1981 | Regelverstoß melden
Moment mal Junge. Ich kann mich sehr wohl organisieren. Ich führe erfolgreich ein kleines Unternehmen. Sie können allerdings nur auf andere zeigen und feststellen, wie blöd die anderen alle sind. Dabei übersehen Sie - allzu großzügig - Ihr eigenes Unvermögen. Das sind auch meine Probleme im täglichen Geschäftsverkehr, Menschen, die es nicht schaffen, ein Problem zu umfassen und doch trotzdem auf den Punkt zu bekommen. Nicht ein einziges Mal habe ich von Ihnen einen intelligenten Beitrag gesehen, nur a la "wenn man es nicht auf die Reihe bekommt", Schlamper, falsche Erziehung durch die Eltern, unfähig, Ausreden usw. Es geht um die Einhaltung von einem Gesetz durch ein staatliches Unternehmen. Als Unternehmensführer weiß ich sehr wohl, was der Staat mit mir macht, verhalte ich mich (nur im Kleinen) nicht gesetzeskonform. Es kann mir niemand erzählen, dass ein Unternehmen wie eine Lotteriegesellschaft aus Zufall eine zu kurze Frist setzt. Nur, wie angesprochen, es wird sich der Vorsatz nie beweisen lassen. Oben rechts, an Ihrem Bildschirm, da ist ein "x", klicken Sie das bitte mal an.

19.09.2010 | 11:43
von ReclaBoxler-1420323 | Regelverstoß melden
Köstlich! Ich könnte mich gerade beömmeln! Obwohl manche Beiträge hier mich eher zum Verzweifeln bringen. Verbraucherzentrale war ein guter Tipp, daran habe ich nicht mal gedacht!

19.09.2010 | 12:01
von ReclaBoxler-1420323 | Regelverstoß melden
Damit sich manche hier nicht noch mehr aufregen, bringe ich die Sache mal auf den Punkt: die Frist muss durch die Lotteriegesellschaft (wie im Gesetz festgelegt) abgeändert werden. Sollte dann jemand, aus welchen Gründen auch immer (Eltern, Kinder, Haustiere, Weltkriege, Invasion Ausserirdischer usw.) den Schein nicht rechtzeitig abgeben, dann hat er keine rechtliche Möglichkeit mehr. Die momentane Regelung ist ungesetzlich und unfair uns Lottospielern gegenüber. Mein Vorposter hat das immer noch nicht verstanden.

19.09.2010 | 12:12
von AKKON_1981 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler6319328
Sie sind schon wieder nicht in der Lage, etwas Konstruktives beizutragen, nur gelabertes Gewäsch. Einfach nur sinnlos. Lehnen Sie sich mal ein paar Sekunden zurück und seien Sie froh, dass Sie nicht bei mir arbeiten. Ich lehne mich zurück und BIN froh, dass SIE NICHT in meinem Unternehmen arbeiten.

19.09.2010 | 13:33
von Simon-Es | Regelverstoß melden
Danke an die Verfasser der konstruktiven Beiträge. Habe ich mir auch gedacht, dass hier das BGB greift, bezüglich der Fristenregelung. Gilt aber noch zu klären, ob der Samstag nach BGB definiert ist oder als Werktag zählt, da ja die Annahmestellen samstags geöffnet haben. Werde in Kürze Kontakt mit dem Verbraucherschutz aufnehmen und auf eine gesetzeskonforme Regelung bei den Lotteriegesellschaften hinwirken. Das war ein sehr hilfreicher Hinweis. Danke! Manche Beiträge sind wirklich nur "Gewäsch", um in der eigenen Minderwertigkeit andere nieder zu machen. Aber so was beachte ich gar nicht mehr. Das war eh immer nur eine/zwei Personen, man betrachte mal die zeitliche Reihung der Beiträge.

19.09.2010 | 15:48
von AKKON_1981 | Regelverstoß melden
Ja, dann lassen Sie uns alle glücklich sein.

19.09.2010 | 15:56
von ReclaBoxler 5518511 | Regelverstoß melden
Na toll, nicht im Lotto gewonnen. Viel besser, die Einsicht hat gesiegt. Lied gefunden? War Votan Wahnwitz 1975 alias Udo Lindenberg

19.09.2010 | 21:06
von ReclaBoxler-1420323 | Regelverstoß melden
Aufsichtsbehörde der Lottogesellschaften ist übrigens das Bundeskartellamt, die Behörde also, die in den 50er Jahren gegründet wurde, um Preisabsprachen bei den Benzinpreisen zu verhindern. Da sind sie bekanntlich äußerst erfolgreich. ; -)

20.09.2010 | 01:34
von ReclaBoxler-1928717 | Regelverstoß melden
Wie man schoen deutlich sehen kann, Zeit genug, um sich hier die Finger wund zu posten, debatieren und sich auf kleine Internet Streitigkeiten einlassen, aber hier rumheulen von wegen, man haette ja nicht genug Zeit. Da scheint der Hintern wohl am "Chefsessel" festgewachsen zu sein. ReclaBoxler-6319328 hat es bereits auf den Punkt gebracht, so wie Moralapostel und und und.

20.09.2010 | 03:41
von Nachteule | Regelverstoß melden
Es ist sehr deutlich, dass sich hinter all den Anti-Postings ein und dieselbe Person verbirgt. Sie sind perfekt alle anderen. Halten Sie endlich Ihre Klappe oder finden Sie es etwa gut, wenn sich ein Unternehmen nicht an Gesetze hält? Der Rechtsanwalt hat es am besten beschrieben.

20.09.2010 | 06:40
von ReclaBoxler-6319328 | Regelverstoß melden
 spider monkey Nachteule: Nö, falsch getippt. Bitte Hellseher-Diplom zurückgeben. ;-)
Die "Klappe" halte ich tatsächlich des Öfteren, beruflich - ggg.
Ich kenne Leute, die prinzipiell um 20.00 Uhr vor dem Geschäft stehen, welches gerade geschlossen wird, und sich dann beschweren, dass sie keine Zeit hatten, vorher zu kommen, und es auf ihrer Uhr ja erst 19.59 Uhr war. ;-)

20.09.2010 | 07:45
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Der Samstag zählt in diesem Fall als Werktag, da man ja auch Samstags den Gewinn abholen kann. Außerdem werden die nicht abgeholten Gewinne nicht einbehalten, sondern, wie man beispielhaft hier:

http:// www.lotto-niedersachsen.de/s/managed_html/100316/index.html#VI__ERL_Ouml_SCHEN_VON_ANSPR_Uuml_CHEN

unter Punkt 21.15 lesen kann, wieder zur Auszahlung gebracht.

Im Großen und Ganzen kann man diese hier vorgebrachte Beschwerde nur als lachhaft bezeichnen.
Eigenes Unvermögen soll durch angebliche Gesetzesverstöße kaschiert werden.

20.09.2010 | 12:15
von ReclaBoxler-1928717 | Regelverstoß melden
 spider monkey Nachteuele
Na, dann stecken Sie wohl auch hinter dem ganzen Gewinsel ala "schnief, ich bin ja sooo beschaeftigt". Ist schon schade, wenn man so verpeilt ist, dass der gesunde Menschenverstand sowie logisches Denkvermoegen gleich mit Stiften gegangen ist. Es wird immer Menschen geben, die der gleichen oder eben anderer Meinung sind. Sie koennen beim besten Willen nicht erwarten, hier nur auf Fuersprecher zu treffen, dafuer haben Sie ja Ihre Kumpels.
Und mal ernsthaft, wenn ein Kunde nach Ladenschluss vor der Tuer steht, kann man mal eine Ausnahme machen. Aber gleich eine Abgabefrist aendern, nur weil Sie und Ihre Kollegen ganze drei Monate nicht in der Lage sind, ihren Hintern hochzukriegen? Machen Sie mal halblang. Wie bereits x Mal erwaehnt, andere schaffen es auch. Und ich glaube nicht, dass die Lottonation ausschliesslich aus Rentnern, Hausfrauen und Arbeitslosen besteht.

25.09.2010 | 16:41
von Josephin | Regelverstoß melden
Na, hier ging´s ja mal um einen kleinen Gewinnn.

Da hätte ich dann doch gern mal von unseren drolligen, vielgeliebten, berühmtberüchtigten, seelenlosen, unterforderten, viel-zuviel-Zeit-habenden, nach-Liebe durch Trotz-heischenden Berufs-Freizeit-Zynikern gehört, wenn's um Millionen gegangen wäre.

27.09.2010 | 16:18
von Josephin | Regelverstoß melden
 spider monkey Napoleon: Halt genau hier und im richtigen Moment!

13.05.2016 | 19:16
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Manche Leute scheinen noch im ausklingenden Mittelalter zu leben. Wenn jemand - aus welchem Grunde auch immer - sicherstellen möchte, dass er einen Lottogewinn tatsächlich erhält, braucht er sich lediglich einmal bei der Lottogesellschaft des jeweiligen Bundeslandes registrieren zu lassen. Dann erhält er gegen einen bescheidene Gebühr von 3,00 € einen Mitgliedsausweise, der drei Jahre gültig ist und bei jeder Annahmestelle verlängert werden kann. Der wesentliche Vorteil dieser Registrierung liegt darin, dass in ihrem Rahmen die Kontodaten erfasst werden. Anfallende Gewinne werden dann automatisch jeweils nach etwa 2 bis 3 Wochen auf dieses Konto überwiesen. Fluggs.: Und schon lebt man in der Neuzeit!

15.05.2016 | 15:57
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Wie lange dauert eigentlich die Vorprüfung von Kommentaren? Heute ist Pfingstsonntag. Ich denke, dass mein Kommentar spätestens am nächsten Werktag, also übermorgen, eingestellt wird. Es muss ja nicht 13 Wochen dauern, wobei ich hier gelernt habe, dass auch dieser Zeitraum zu knapp bemessen sein kann.

08.08.2017 | 23:24
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Es ist richtig, dass manche Leute noch im auslaufenden Mittelalter zu leben scheinen. Auch richtig ist, dass für andere die Neuzeit schon angebrochen ist. Sie registrieren sich einmalige mit Angabe ihres Namens und ihrer Kontodaten, und dies alles online, ohne Schuhe und Kugelschreiber zu strapazieren. Und schließlich erhalten sie den Gewinn - Sie werden es bereits ahnen - auch wieder online. So einfach kann das Leben sein.

08.08.2017 | 23:33
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Ich bedaure, dass der Beitrag über die Möglichkeit des online-Lottospielens als solcher von Henry Kallenbach bezeichnet wurde. Der wahre Absender ist vermutlich Simon-Es, der sich sicherlich köstlich darüber amüsiert hat, welche Reaktionen sein Fake-Vorschlag ausgelöst hat. Am trolligsten war der Beitrag des noch nicht "Fertig-Juristen", der - hoffentlich - nie ein fertiger wird.

08.08.2017 | 23:42
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Ich bedaure, dass der Beitrag über die Möglichkeit des online-Lottospielens als solcher von Henry Kallenbach bezeichnet wurde. Der wahre Absender ist vermutlich der Autor Simon-Es, der sich sicherlich köstlich darüber amüsiert hat, welche Reaktionen sein Fake-Vorschlag ausgelöst hat. Am trolligsten war der Beitrag des noch nicht "Fertig-Juristen", der - hoffentlich - nie ein fertiger wird.

08.08.2017 | 23:45
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Ich bedaure, dass der Beitrag über die Möglichkeit des online-Lottospielens als solcher von Henry Kallenbach bezeichnet wurde. Der wahre Absender ist vermutlich der Autor Simon-Es, der sich sicherlich köstlich darüber amüsiert hat, welche Reaktionen sein Fake-Vorschlag ausgelöst hat. Am trolligsten war der Beitrag des noch nicht "Fertig-Juristen", der - hoffentlich - nie ein fertig wird.
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12.10.2020 | 21:16
von Henry Kallenbach | Regelverstoß melden
Ich habe soeben - nach mehr als 10 Jahren - in Erfahrung gebracht, dass sich der Autor dieses hochrelevanten, man könnte sogar sagen "brisanten", Sachverhaltes, vor einigen Wochen in die USA abgesetzt hat, nachdem die Gewinnsumme von 8,90 €, die durch Zins und Zinseszins auf 13,37 € angewachsen ist, den Fehlbetrag auf das OneWay-Ticket mit dem Lachsfänger deckte. Gute Fahrt, lieber Simon-Es.



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