Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (Stuttgart)
Gültigkeit Spielschein, bitte um kundenfreundliche Lösung
ein Spielschein hat ja bekanntlich eine Gültigkeit von 13 Wochen, was bedeutet, dass er innerhalb dieser Frist abgegeben werden muss da er sonst verfällt.
Mein Fall ist Folgender: habe mir den Spielschein am Freitag so zurechtgelegt, dass ich ihn noch rechtzeitig am Samstag abgeben kann, Online habe ich geprüft, es lag ein Gewinn vor (nicht sehr hoch, leider). Ich wusste, dass der Schein in Kürze ablaufen würde. Da ich Samstags arbeiten musste und es sehr hektisch zuging, könnte ich den Schein bis zur Schließung der Annahmestelle um 12:00Uhr nicht mehr abgeben. Sonntags konnte ich ihn noch Online prüfen, so dass ich dachte, ich könne ihn Montags noch abgeben. In der Annahmestelle kam aber die Meldung, der Schein ist abgelaufen und die Verkäuferin hat ihn dann auch gleich entsorgt.
Ich möchte darum bitten, die Regelung dahingehend zu überprüfen, dass die Spielscheine solange ihre Gültigkeit behalten, bis, nach Ablauf dieser 13-Wochen-Frist, ein Werktag eintritt. Das wäre ein grosser Schritt in Richtung Kundenservice! Beachten sie bitte, dass unter besonderen Umständen durchaus eine gewaltige Zeitspanne von mehreren Tagen eintreten kann, wenn Feiertage entsprechend um ein Wochenende "herum" liegen. Diese Regelung müsste natürlich bundeseinheitlich umgesetzt werde und auch nicht nur die bundeseinheitlichen Feiertage berücksichtigen, da Lotto bekanntermassen Ländersache ist. Die Kontaktierung ihrer Servicestelle war leider nicht erfolgsversprechend, ich habe den Eindruck gewonnen, diese Mitarbeiter sind mehr auf "vertrösten" geschult. Hier geht es aber mehr um eine Regeländerung bzw. der Auslegungspraxis von Vorgaben. Wenn dies hausintern nicht möglich sein sollte, bitte ich um die Bennung der entsprechenden Stellen, die so eine Umsetzung ermöglichen können.
Wenn Sie 13 Wochen lang keine Zeit hatten, den Gewinn abzuholen, dann brauchen Sie sich über einen Tag hin oder her auch nicht beschweren, und sollten in Zukunft die Finger vom Lotto lassen.
Übrigens ist dieser Sachverhalt exakt im BGB festeglegt, sinng. "Fällt der Ablauf einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich eine Frist automatisch auf den darauf folgenden Werktag".
Ich denke nicht, dass die Lottogesellschaft die Abgabezeiten verlaengern wird. Wir sprechen hier von 13 Wochen, das sollte doch ausreichen. Auch wenn man im Ausland arbeitet, im Einsatzdienst oder hin und her pendelt. Andere schaffen es doch auch innerhalb der vorgegebenen Frist. Das ist reines Timing!
Stellen Sie sich vor, man aendert die Abgabefrist, dann kommt Ihnen wieder etwas dazwischen und Sie schaffen es wieder nicht puenktlich, was dann?
ja, das ist keine Frage. Das Problem liegt zwischen den Dingen. Dem einen reichen zwei Wochen, dem anderen würden 40 Wochen nicht reichen. Um das geht es doch nicht! Es geht hier um eine Frist, in diesem Fall 13 Wochen, und diese Frist endet an einem Tag (Feiertag/Sonntag), an dem der Kunde nichts tun kann, da kein Geschäft offen. Zu Weihnachten beispielsweise können dies mehrere Tage sein. Jetzt sollte aber ein Unternehmen so fair sein, diese Frist bis zu dem nächsten "Geschäftstag", also Werktag, zu verlängern. Und von einem staatlichen Unternehmen, welches viele von uns ein bisschen ärmer macht, manche von uns reicher, darf ich verlangen, dass sie das allgemeine Gesetz zu Fristen, hier BGB, respektiert. Um das geht es.
Wenn Sie mit Nachdenken und Ihrer brillianten Intelligenz Ihr ganzes Leben wunderbar meistern, dann ist das toll! Ich setze mich schon für lange Zeit aus innerem Antrieb für Verbraucherschutz ein. Dies hier ist nur was ganz Kleines und ich schreibe das nicht für Sie, sondern für all meine "Kollegen" da draußen, die hin und wieder mal verpeilt sind, nicht so intelligent wie andere oder einfach mal Fristen verpennen (gell Andi ;-) oder alles auf dem letzten Drücker machen. Das ist mein Verständnis von Community. Ich hetze nicht gegen die Lottogesellschaft, ich sage nur, setzt die Frist auf den nächsten Werktag und dann kann wirklich keiner mehr was sagen. Das ist dann mehr als fair und die werden daran auch bestimmt nicht zugrunde gehen.
Ich bin kein ID-Wechsler, sondern nur eine anonyme "Zustimmerin" einiger User Postings. Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass man sich im Leben einfach an bestimmte Dinge zu halten hat, auch wenn es sich nur um ein Abgabefrist des Lottoscheins handelt. Wenn man in 13 Wochen seinen Hintern nicht hochbekommt, dann ist das 1. die eigene Schuld und 2. liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass man auch nach 13 Wochen und einem Tag den "A" nicht hochbekommt.
Wie heisst es so schoen: "Wer zu spaet kommt, den bestraft das Leben". :-)
Es wird sich aber kein Dokument finden lassen, wo dieses Vorgehen (offiziell) angeordnet wurde, deshalb wird es mit der Bewisführung für den Vorsatz sehr schwierig. "Ein Praktikant hat das falsch ins System getippt". ;-)
Trotzdem haben wir:
- die sogenannte Entstellung wahrer Tatsachen (bewusste Falschangabe Frist)
- die Vermögensnachteile/Vermögensschaden der Opfer in Tatmehrheit (es sind ja Tausende)
- dadurch entstandener Vermögensvorteil durch die Gesellschafter
Was noch fehlt, ist der Vorsatz. Da müssten Unterlagen erst gesichert werden. Hier geht es um Millionen!
Für mich ist Fakt, Lotto = Volksverdummung – ergibt aber eine sehr gute Steuerquelle. Mein Vorschlag: Frist verkürzen. Noch mehr für die Steuer.
Wer's glaubt, denn schließlich hatten Sie ja auch genug Zeit, die Beschwerde hier einzustellen und fleißig Kommentare zu posten. Es geht hier um einen laecherlichen Tag, sollte der Beschwerdefuehrer & Kumpels den zusaetzlichen Tag dann auch noch verpeilen, kommt die naechste Beschwerde, oder wie?
PS: Wie doof ist das denn, Besuch mit Kindern meldet sich an, nach Spielen in der Wohnung ist der Lottozettel weg. Hallo? Vielleicht legt man wichtige "Dokumente" dahin, wo Kinder nicht drankommen. Meine Guete so schwer kann es doch nicht sein oder.
Sie sind schon wieder nicht in der Lage, etwas Konstruktives beizutragen, nur gelabertes Gewäsch. Einfach nur sinnlos. Lehnen Sie sich mal ein paar Sekunden zurück und seien Sie froh, dass Sie nicht bei mir arbeiten. Ich lehne mich zurück und BIN froh, dass SIE NICHT in meinem Unternehmen arbeiten.
Die "Klappe" halte ich tatsächlich des Öfteren, beruflich - ggg.
Ich kenne Leute, die prinzipiell um 20.00 Uhr vor dem Geschäft stehen, welches gerade geschlossen wird, und sich dann beschweren, dass sie keine Zeit hatten, vorher zu kommen, und es auf ihrer Uhr ja erst 19.59 Uhr war. ;-)
http:// www.lotto-niedersachsen.de/s/managed_html/100316/index.html#VI__ERL_Ouml_SCHEN_VON_ANSPR_Uuml_CHEN
unter Punkt 21.15 lesen kann, wieder zur Auszahlung gebracht.
Im Großen und Ganzen kann man diese hier vorgebrachte Beschwerde nur als lachhaft bezeichnen.
Eigenes Unvermögen soll durch angebliche Gesetzesverstöße kaschiert werden.
Na, dann stecken Sie wohl auch hinter dem ganzen Gewinsel ala "schnief, ich bin ja sooo beschaeftigt". Ist schon schade, wenn man so verpeilt ist, dass der gesunde Menschenverstand sowie logisches Denkvermoegen gleich mit Stiften gegangen ist. Es wird immer Menschen geben, die der gleichen oder eben anderer Meinung sind. Sie koennen beim besten Willen nicht erwarten, hier nur auf Fuersprecher zu treffen, dafuer haben Sie ja Ihre Kumpels.
Und mal ernsthaft, wenn ein Kunde nach Ladenschluss vor der Tuer steht, kann man mal eine Ausnahme machen. Aber gleich eine Abgabefrist aendern, nur weil Sie und Ihre Kollegen ganze drei Monate nicht in der Lage sind, ihren Hintern hochzukriegen? Machen Sie mal halblang. Wie bereits x Mal erwaehnt, andere schaffen es auch. Und ich glaube nicht, dass die Lottonation ausschliesslich aus Rentnern, Hausfrauen und Arbeitslosen besteht.
Da hätte ich dann doch gern mal von unseren drolligen, vielgeliebten, berühmtberüchtigten, seelenlosen, unterforderten, viel-zuviel-Zeit-habenden, nach-Liebe durch Trotz-heischenden Berufs-Freizeit-Zynikern gehört, wenn's um Millionen gegangen wäre.