Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 528 Views | 22.09.2010 | 10:12 Uhr
geschrieben von Guido Kügelchen

FlexStrom AG (Berlin)

Bonuszahlung verweigert

Von 01.07.2009 bis 30.06.2010 war ich Kunde bei FlexStrom (Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate erfüllt). FlexStrom warb mit einem Aktionsbonus in Höhe von 130,-- Euro, der nach Ablauf von zwölf Monaten erstattet werden sollte.

SCHLAGWORTE

Bei Eingang der Schlußrechnung, welche auch erst nach Anfrage erstellt wurde, war der Aktionsbonus nicht berücksichtigt. Diverser E-Mailverkehr mit der Bitte um Rechnungskorrektur mit Bonusberücksichtigung wurde immer abschlägig beantwortet.

"Nach rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben. Ihr Vertrag galt vom 01.07.2009 bis 30.06.2010."

Auch der Hinweis auf die AGB der Firma Flexstrom brachte keinen Erfolg.

Sehr geehrte Frau XXX,

meines Erachtens ist die meine Kündigung zwar während der Mindestvertragslaufzeit ausgesprochen, aber erst nach ihrer Beendigung wirksam. Erst am 01.07.2010 ist der neue Stromlieferant zuständig. Daher denke ich doch Anspruch auf den erwähnten Bonus zu haben.

Ihre AGB: "7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."

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Antwort:

"Sehr geehrter Herr Kügelchen,

vielen Dank für Ihre Email vom 07.09.2010.

Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben. Ihr Vertrag läuft jedoch zum Vertragsjahresende aus.

Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir keine Rechnungskorrektur vornehmen können.

Der Betrag wurde inzwischen ohne Bonusberücksichtigung abgebucht und eine weitere E-Mail, in der ich die Rückbuchung der Lastschrift angedroht habe, wurde nicht beantwortet.

Wie man hier in der ReclaBox sowie in diversen anderen Foren erkennen kann, scheint die Firma Flexstrom diesbezüglich systematisch vorzugehen.

Vertagsnummer: 900001112099

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Sofortige Rücküberweisung des Bonusbetrags von 130.- Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.09.2010 | 14:10
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Kügelchen,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (3)


23.09.2010 | 15:17
von Guido Kügelchen | Regelverstoß melden
Telefonische Reaktion von Flexstrom am 23.09.2010 13:00 Uhr. "Bonus wird ohne Rechtsanerkennung aus Kulanz gewährt." Werde die Beschwerde nach Zahlungseingang als gelöst kennzeichnen.

25.09.2010 | 20:23
von Guido Kügelchen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geänderte Schlußrechnung mit gewährter Bonuszahlung ist eingegangen. In der Hoffnung, dass die Rückzahlung des Bonusses erfolgt, ist die Beschwerde dank ReclaBox (Reaktion telefonisch innerhalb von 30 Std.) gelöst.
Mein Dank an die Macher von ReclaBox. Ich werde Euch weiterempfehlen und wo es geht für Euch werben.

Mit Dank für die Plattform gegen Abzocker.

Guido Kügelchen


28.09.2010 | 13:57
von Guido Kügelchen | Regelverstoß melden
Rücküberweisung der Bonuszahlung von 130 Euro ist am 27.09.2010 eingegangen. Somit alles prima.



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