norisbank GmbH (Berlin)
Norisbank P-Konto
Anfang Juli 2010 bekam mein Sohn ein kostenloses Konto bei der Norisbank. Dem ging aber voraus, dass der Mitarbeiter in der Filiale Ende Juni 2010 auf Grund negativer Schufaeinträge verlangte, dass mein Sohn monatlich 20,00 € anspart.
Als es zur Vertragsunterzeichnung ging, bemerkte mein Sohn, dass er für monatlich 20,00 € einen Bausparvertrag abschliessen sollte, was er ablehnte und trotzdem ein Konto bekam. Kurze Zeit später bekam er auf das zur Kündigung stehende Konto bei der Sparkasse einen Pfändungsbeschluss. Daraufhin beantragte er bei der Norisbank die Umwandlung vom Girokonto in ein P-Konto, was er nur bekommen sollte, wenn er monatlich 5,00 Euro dafür bezahlt.
Nachdem ich mich im Internet kundig gemacht hatte, konnte ich folgendes in Erfahrung bringen: Die Norisbank wandelt ein bestehendes Konto nur in ein kostenloses P-Konto um, wenn schon eine Pfändung vorliegt und die Umwandlung bis zum 31.08.2010 beantragt wird. Deshalb ging ich am nächsten Tag zu der betreffenden Filiale und wollte mit dem Leiter sprechen, mit dem mein Sohn am Vortag über das P-Konto gesprochen hatte.
Nachdem der Filialleiter erfahren hatte, worum es ging, hatte er plötzlich einen so dringenden Termin, so dass die Kundin, die bei der einzigen Beraterin saß, sofort an seinen Schreibtisch platziert wurde. Mit der unfreundlichen Beraterin kam kein vernünftiges Gespräch zustande, immer wieder wurde ich auf die Aushänge in der Filiale verwiesen, meine Unterlagen, die ich aus dem Internet herausgesucht hatte, wurden ignoriert, da diese nicht für die Norisbank gelten.
Z. B. stellt Banktip.de die Norisbank auf top-Giro Platz 5 und gibt an, dass das P-Konto einmalig 5,00 € kostet. Bei "Sozialleistungen.de" wird bestätigt, dass die norisbank den Bestandskunden eine gebührenfreie Führung des P-Kontos gewährt, sofern diese die Umwandlung bis zum 31.08.2010 beantragen. Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe Juli 2010, Das Einrichten oder Umwandeln einens P-Kontos darf nichts kosten. In der Drucksache 16/12714 Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode Blatt 17: Jeder Person, die ein Girokonto führt und damit von einer Kontopfändung betroffen sein kann, steht das Recht zu, von dem Kreditinstitut die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto zu verlangen (§ 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO-E).
Mit zusätzlichen Kosten darf dieser alternativlose Kontopfändungsschutz nicht verbunden werden, denn der Zugang zum geschützten Existenzminimum darf nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden.
Offensichtlich ein großes Versäumnis, denn Sie hätten sich viel ersparen können. Negativeinträge der Schufa fallen nämlich nicht so einfach vom Himmel, sondern enstehen dann, wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Es würde mich wundern, wenn sich dafür die Norisbank hier auch noch rechtfertigt. Gitti, forget it!
Brrrrrrrrrrrrrr, #-{
Ihre Kommentare sind bei jeder Beschwerde gleich!
Brrrrrrrrrrrrrr, #-{ ist alles, was man zu Ihrem Schwachsinn sagen kann.
Es gibt im Leben viele Gründe dafür, dass man gezwungen wird, ein P-Konto zu beantragen. Aber das wird wohl Ihrer Moral widersprechen.
Leider kann ich Ihrer Forderung, meinem Sohn beibringen, wie man mit Geld umgeht, nicht erfüllen. Erst einmal ist er mit 40 Jahren soweit, dass er sein Leben alleine meistert, aber ohne Geld kann er auch seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Ausserdem ging es hier darum, wenn dieses Gesetz auf ein kostenloses P-Konto beschlossen ist, warum wird es nicht eingehalten? Mein Sohn ist einer der vielen tausend Menschen in Deutschland, der negative Schufaeinträge hat, und deshalb das P-Konto dringend braucht.
Hatte ich etwas anderes von "Moralapostel" erwartet.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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