Durch energieGUT endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1923 Views | 27.09.2010 | 18:13 Uhr
geschrieben von Klaus Joachim Heinzelmann

energieGUT GmbH (Aachen)

EnergieGUT will keine Sparprämie bei Anbieterwechsel zahlen

Dieses Jahr ist mein erstes Vertragsjahr bei energieGUT. Ich habe ca 10% weniger Strom als im Vorjahr verbraucht. Deswegen steht mir im "Hallo Spar!" Tarif, den ich nutze, eine Sparprämie zu.

SCHLAGWORTE

Ablesung wird der 30.9.2010 sein. Ich bin nicht umgezogen. Meine Vorjahresrechnung eines anderen Stromanbieters ist mir letzte Woche zugegangen. Ich habe bei energieGUT angefragt, ob sie zur Berechnung der Sparprämie diese Vorjahresrechnung benötigen. Sie schreiben, dass diese Rechnung nicht berücksichtigt werden kann.

Davon war bei der Anmeldung nicht die Rede. Der Vorjahresverbrauch wurde bei der Anmeldung angegeben. Wegen eines angeblich automatisierten Prozesses könne die Rechnung nicht nachgetragen werden.

Die Mail von energieGUT: Gerne würden wir Ihren Wunsch, die Angaben zur Vorjahresrechnung nachzutragen, erfüllen. Da es sich bei der Anmeldung unter um einen automatisierten Prozess handelt, ist ein manuelles Eingreifen unserer Mitarbeiter leider nicht möglich. www.energieGUT.de Zu Ihrer Erklärung: Zur Erstellung einer Jahres-/Endrechnung greift unser System auf die ursprünglichen Daten Ihrer Anmeldung zurück. Das bedeutet, dass ein manueller Nachtrag nicht berücksichtigt wird. Da Sie bei Ihrer Anmeldung keine Vorjahresrechnung vermerkt haben, kann ein manueller Nachtrag leider nicht berücksichtigt werden. Sie können erst im zweiten Vertragsjahr von einer Sparprämie profitieren."

energieGUT gibt also Versprechen, die es im ersten Vertragsjahr nicht bereit ist, einzulösen.

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Meine Forderung an energieGUT GmbH: Wie versprochen die Berücksichtigung der Vorjahresrechnug zur Ermittlung der Sparprämie


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2010 | 16:40
Firmen-Antwort von: energieGUT GmbH
Abteilung: Kundenkommunikation

Sehr geehrter Herr Heinzelmann,

gerne gehen wir auf Ihre Beschwerde ein und möchten dem Vorwurf, dass wir uns nicht an unsere Versprechen halten, widersprechen.

Sie haben sich am 01.04.2009 für eine Belieferung durch energieGUT zum 01.10.2009 angemeldet. In Ihrer Anmeldung haben Sie unter dem Punkt "Angaben zum Vorjahresverbrauch" einen Verbrauch von 5298 kWh für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2008 angegeben.

Diese Menge wird bei der Erstellung Ihrer Jahresrechnung als Referenz für die Berechnung Ihrer Sparprämie herangezogen.

Ob Sie eine Sparprämie erhalten, kann demnach erst ermittelt werden, nachdem Ihre aktuelle Jahresrechnung zum 31.10.2010 erstellt wurde.

Wir weisen in unserem Anmeldeformular ausdrücklich darauf hin, dass wir keine nachträglich eingereichten Rechnungen berücksichtigen können. In Ihrem Fall ist dieser Fakt allerdings nicht von Bedeutung, da Sie die Angaben ausgefüllt haben.

Aus Ihrer Anfrage an unser Unternehmen ist möglicherweise nicht deutlich hervorgegangen, dass Sie die Angaben bereits bei Ihrer Anmeldung getätigt haben. Unter der Annahme, dass Sie nach fast einem Jahr die Rechnung nachreichen möchten, wurde Ihnen daher geantwortet, dass Sie keine Prämie erhalten können. Da Sie dieses Missverständnis verärgert hat, können wir uns hierfür nur bei Ihnen entschuldigen.

Bitte teilen Sie uns zum Ende dieses Monats Ihren Zählerstand mit, damit wir Ihre Rechnung - inklusive einer möglichen Sparprämie - erstellen können.

Freundliche Grüße sendet Ihnen
Ihr Team von energieGUT

energieGUT GmbH
Lombardenstraße 26
D-52070 Aachen

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Kommentare und Trackbacks (6)


30.09.2010 | 00:08
von Klaus Joachim Heinzelmann | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Team von energieGut,
danke für Ihre zügige Antwort, aus der ich entnehmen kann, dass zwei eigentlich klare Begriffe für Sie eine andere Bedeutung zu haben scheinen und damit zu Nachteilen für die Kunden führen können, was in meinem Fall auch zutrifft.
Zum einen ist das der Begriff "Vorjahresverbrauch" zum anderen die Wendung "nachträglich eingereichte Rechnungen".

Meiner Auffassung nach ist "Vorjahresverbrauch" der Stromverbrauch, der unmittelbar vor dem Vertragsjahr liegt, für das die Jahresrechnung erstellt wird. Also, bei einem Vertragsjahr von 1.10.2009 bis 30.9.2010 ist der Vorjahresverbrauch die elektrische Energie, die im Zeitraum vom 1.10.2008 bis 30.9.2009 verbraucht wurde. Dieser Wert ist aber erst nach dem 30.9.2009 bekannt und kann deswegen natürlich nicht am 1.4.2009 bei der Anmeldung angegeben werden.
Verständlich ist auch Ihr Hinweis, dass nachträglich eingereichte Rechnungen nicht mehr berücksichtigt werden können, also irgendein Zeitpunkt nachdem die Jahresrechnung bereits erstellt ist. Die Abrechnung des Vorjahresverbrauches muss Ihnen also irgendwann zwischen 1.10.2009 und 30.9.2010 vorliegen. Dies lehnen Sie ab. Mir ist diese Abrechnung des Vorversorgers erst in der vorletzten Septemberwoche zugegangen, worauf ich Sie sofort kontaktierte und sie zuschicken wollte, damit sie Ihnen noch vor dem 30.9.2010 vorgelegen hätte.
Bei Angaben zum Vorjahresverbrauch bei der Anmeldung behalten Sie sich verständlicherweise vor, bei unplausiblen Angaben die letzte Jahresabrechnung zugesendet zu bekommen, um vermutlich zu verhindern, dass zu niedrige Abschlagszahlungen vereinbart werden. Dies ist völlig in Ordnung.
Das heisst, wenn ich mich am 1.4.2009 anmelde, habe ich den Stromverbrauch der letzten Rechnung zu übermitteln, hier also im Zeitraum 1.10.2007 - 30.9.2008. Diese verwenden Sie nun als Referenz zur Bonusberechnung. Dies ist meiner Ansicht nach nicht korrekt, da Sie nicht den Jahreszeitraum vor der eigentlichen Stromlieferung berücksichtigten.

Wäre Ihre Interpretationsweise des Sachverhalts die richtige, so würden Kunden massiv benachteiligt, die umgezogen sind und nach dem ersten Jahr in der neuen Wohnung von einem anderen Versorger zu energieGut wechseln. Denn dann könnte auch im zweiten Jahr nach dem Umzug keine Sparprämie gezahlt werden, selbst wenn weniger verbraucht worden wäre, obwohl Sie versprechen: "Nach einem Umzug kann die Sparprämie erst im zweiten Jahr gezahlt werden".
Denn im ersten Jahr in der neuen Wohnung wäre die Vorjahresrechnung der alten Wohnung nachvollziehbar als Berechnungsgrundlage ungeeignet. Im zweiten Jahr hätte der Kunde aber keine Möglichkeit, Ihnen den Vorjahresverbrauch, also den des ersten Jahres in der neuen Wohnung mitzuteilen. Sie würden vermutlich wie in meinem Fall argumentieren, dass keine Rechnungen nachgereicht werden können. Denn die Abrechnung über den Verbrauch des Vorjahreszeitraums kann jenem Kunden natürlich erst nach Ende des ersten Jahres in der neuen Wohnung zugehen.

Ich fordere Sie daher freundlich auf, nochmals Ihre Auslegung des Sachverhalts zu überdenken und als Referenz die Stromverbrauchsdaten zu nehmen, die unmittelbar in den zwölf Monaten vor Vertragsbeginn lagen. Diese stelle ich Ihnen gerne in Form der Vorjahresrechnung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
K. Heinzelmann

04.10.2010 | 13:42
von Klaus Joachim Heinzelmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Nachricht von reclabox, ob die Anfrage gelöst ist, antworte ich wie folgt:

EnergieGut hat ein anderes Verständnis bzgl. "Vorjahresverbrauch" und "nachträglich" als ich.

Für mich bedeutet Vorjahresverbrauch immer der Verbrauch, der unmittelbar dem Abrechnungszeitraum vorangeht und durch Rechnung des Vorversorgers nachgewiesen werden kann. Dies kann natürlich erst nach Anmeldung geschehen.

Für EnergieGUT bedeutet "Vorjahresvebrauch" zwei unterschiedliche Dinge:
Für das erste Vertragsjahr: der Verbrauch für einen beliebigen einjährigen Zeitraum, der bereits bei der Anmeldung anzugeben ist, und gegebenefalls durch Rechnung des Vorversorgers nachgewiesen werden kann. (Vermutlich darf es keine Rechnung geben, die aktueller als die Eingereichte ist.)
Dieser Zeitraum geht also nicht unmittelbar dem Belieferungszeitraum von energieGUT voran. Diese Daten werden sowohl für die Abschalgszahlung als auch als Referenz für die mögliche Sparprämie verwendet. Ab dem zweiten Vertragsjahr stimmen die Definitionen überein.

"Nachträglich eingereichte Rechnungen" bedeuten für mich: Rechnungen, die nach Ausstellung der Rechnung des ersten Jahres bei energieGut eingehen.
Für energieGut scheint die "Nachträglichkeit" mit dem Tag der Anmeldung bei energieGut zu beginnen.

Dieser Dissenz über diese Begriffe und die damit unterschiedliche Berechnung ist noch nicht gelöst.

Gelöst scheint hingegen, dass energieGUT wohl Willens ist, unter zugrunde Legung ihrer unterschiedlichen Auslegung doch eine Sparprämie zahlen zu wollen, allerdings nicht die, die mir meiner Meinung nach zusteht und in meinem Fall höher ausfiele.

Ich frage mich, warum man den Kunden nicht nach Anmeldung bei energieGUT im Lauf des ersten Vertragsjahrs - oder der ersten elf Monate - die Möglichkeit gibt, die Schlussrechnung des Vorversorgers einzutragen. Und die kann erst nach Anmeldung eintreffen.
Damit hätte energieGUT reichlich Zeit, die erste Jahresrechnung zu erstellen, und man würde Kunden nicht verärgern, die nach Umzug und Wechsel nach einem Jahr zu energieGUT keine Prämie bekommen können. (Dies trifft bei mir ja glücklicherweise nicht zu.)

Dass eingegebe Daten automatisch weiter verarbeitet werden und sogar verschickt werden können, steht ja außer Zweifel, sonst hätte mein Netzbetreiber ja nicht schon die Zählerdaten vorliegen gehabt, noch bevor ich in seiner (EnBW) Netzseite diese eintragen konnte, denn ich hatte sie zuvor nur bei energieGUT zum 30.9.2010 angegeben. D.h. noch vor Erstellung der Endabrechnung könnten weitere Daten berücksichtigt werden, wenn man das nur wollte.


11.10.2010 | 16:10
von Klaus Joachim Heinzelmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Anfrage von reclabox markiere ich die Beschwerde als endgültig nicht vollständig gelöst.
Der mögliche Nutzen weiterer Schritte steht in keinem Verhältnis zum dafür notwendigen Aufwand. Nach Darlegung der Standpunkte sollte klar sein, für wen energieGut zu empfehlen ist, was implizit vorausgesetzt wird und welche tariflichen Besonderheiten zu beachten sind.


05.05.2012 | 13:08
von Alexander Stockmann Jr. | Regelverstoß melden
Was haben sie für ein Problem Herr Heinzelmann? Ist doch selbstverständlich dass der Vorjahresverbrauch eines anderen Anbieters nicht berücksichtigt werden kann, das Schreibt Energiegut auch in die AGBs.

hören sie auf die Zeit der EnergieGut-Mitarbeiter zu verplempern.

Wenn EnergieGut zig neue Supporter einstellen muss um auf falsche Behauptungen oder unangebrachte Kritik zu reagieren, dann hat das früher oder später Auswirkungen auf den Preis und/oder die Servicequalität, logisch nicht?

10.09.2012 | 20:59
von ReclaBoxler-7217017 | Regelverstoß melden
Stimmt. Ich habe auch den Vertrag abgeschlossen und jetzt ist ein Jahr vorbei. Die Prämie soll ich wegen fehlenden Rechnungsangaben nicht bekommen. Für mich ist ein Verbrauch von 0 jedenfalls unplausiebel. Habe die Rechnung jetzt nachgereicht - mal sehen was wird

08.03.2013 | 17:34
von Christine PPunkt | Regelverstoß melden
Also ich muss mich Alexander Stockmann Jr. anschließen. Ich verstehe nicht, was Sie für ein Problem haben, Herr Heinzelmann. Mittlerweile bin ich seit ca. 3 Jahren bei EnergieGut und ich bin sehr zufrieden damit, zumal die Preise für Strom einfach unschlagbar sind.

Und da muss ich dem Herrn Stockmann zustimmen, denn warum sollte EnergieGut bitteschön für eine Einsparung belohnen, die von einem anderen Anbieter kommt? Ich versteh die Aufregung nicht. Also ich habe von Anfang an gewusst, dass nach der ersten Verbrauchsrechnung keine Prämie drin ist und danach hatten wir immer eine und es hat alles super geklappt.



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