Durch FlexStrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 613 Views | 03.10.2010 | 23:29 Uhr
geschrieben von Uwe Kasparek

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom verweigert die Zahlung des Aktionsbonus

Nach einem Stromvergleich im Internet bei Verivox bin ich Kunde von FlexStrom geworden. FlexStrom warb mit einem Aktionsbonus in Höhe von 125,00 €. Der gewählte Tarif "Winteraktion 2400er Partner" wurde mit Schreiben vom 03.02.09 bestätigt. Als Tarifbestandteil war auch der Aktionsbonus in Höhe von 125,00 € aufgeführt, somit also für dieses Paket vertraglich vereinbart. Lieferbeginn war der 01.04.2009.

SCHLAGWORTE

Aufgrund der mit Schreiben vom 26.01.10 mitgeteilten unangemessen hohen Preissteigerung habe ich den Vertrag fristgerecht bei FlexStrom gekündigt. Der Vertrag lief vom 01.04.09 bis 31.03.10, so dass die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten erfüllt ist.

Die von mir angemahnte Schlussrechnung enthielt zwar die Mehrverbrauchskosten, aber ohne Verrechnung des Bonus. Auf meine schriftliche Anfrage teilte mir FlexStrom mit, dass der Aktionsbonus nicht gezahlt werden könne.

Begründung: Da ich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hätte.

Wie auf dieser Verbraucherschutz-Seite und in vielen Foren ersichtlich, ergeht es allen anderen Kunden von FlexStrom nach der Kündigung ebenso. Es hat also Methode, obwohl die Sachlage rechtlich eigentlich eindeutig ist.

Auf meinen mehrmaligen Schriftverkehr mit dem Hinweis, das es rechtlich nicht darauf ankommt, wann ich gekündigt habe, sondern ab wann die Kündigung in Kraft tritt, kommt immer die selbe Antwort: "Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben."

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FlexStrom beruft sich dabei auf seine eigenen AGB, obwohl unter Nr. 7.3 eindeutig steht, dass der einmalige Bonus nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig wird und bei Kündigung dann, wenn die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird.

Dies trifft bei allen Kunden zu, da FlexStrom auf die vereinbarten zwölf Monate Belieferungszeit vertraglich besteht, und wie in Foren von Kunden berichtet, unterjährige Kündigungen zurückweist.

Auch meine schriftliche Androhung, alle Unterlagen einem Anwalt vorzulegen, um mein Recht auf den Bonus einzufordern, wurde mit der gleichen oben genannten Ablehnung beantwortet.

Nun werde ich meine Androhung wahr machen und die Sache rechtlich prüfen lassen. Gegebenenfalls muss eben geklagt werden. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, scheue ich diesen Weg nicht.

Vielleicht kann mir jemand einen entsprechend bereits tätig gewordenen Rechtsanwalt empfehlen?

Die Mehrkosten für den höheren Verbrauch aus der Schlussrechnung habe ich fristgerecht überwiesen, sodass ich meinen vertraglichen Pflichten nachgekommen bin. Dies sollte man von einem seriösen Unternehmen ebenfalls erwarten können. FlexStrom gehört wohl nicht dazu, wenn man die negative Resonanz im Internet verfolgt.

Vertragsnummer 900001043437

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Ich fordere FlexStrom nochmals auf, den mir zustehenden Bonus in Höhe v. 125,00 € auszuzahlen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.10.2010 | 08:24
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Kasparek,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (5)


03.10.2010 | 23:39
von ReclaBoxler-7329619 | Regelverstoß melden
Einige "Flexstromfälle" zurückgehen, dort steht die Lösung. Viel Erfolg!

09.10.2010 | 09:40
von Uwe Kasparek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer der Antwort von Herrn Breidbach, dass er mein Anliegen prüfen will, habe ich von FlexStrom bis heute leider keine weitere Informationen erhalten.


15.10.2010 | 22:55
von Uwe Kasparek | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Breidbach, nach einer Vorankündigung per E-Mail vom FlexStrom-Serviceteam, habe ich heute die korrigierte Schlussrechnung unter Berücksichtigung der Gutschrift in Höhe von 125,- € erhalten. Vielen Dank, dass Sie mein Anliegen nochmals geprüft haben und zu einer positiven Entscheidung gelangt sind. Die Schlussrechnung berücksichtigt allerdings nicht den von mir bereits am 01.10.10 überwiesenen Mehrverbrauchspreis. Der Betrag in Höhe von 31,11 € hätte zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung (14.10.10) schon bei Ihnen gebucht sein müssen. Es wäre schön, wenn Sie das noch klären könnten und das volle Guthaben in Höhe von 125,- € überwiesen wird. Nochmals danke für Ihre Hilfe. Nach Eingang des Geldes werde ich die Beschwerde als "gelöst" ausweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Kasparek

PS: Ich habe per E-Mail an info spider monkey FlexStrom.de ebenfalls auf die fehlende Gutschrift der von mir eingezahlten Mehrverbrauchskosten hingewiesen und um Überweisung der vollen 125,- € gebeten.

17.10.2010 | 09:36
von Uwe Kasparek endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


20.10.2010 | 20:56
von Uwe Kasparek | Regelverstoß melden
Am 19.10. ist der Bonus in voller Höhe (125,00 €) auf unserem Konto eingegangen. Dank Herrn Breidbach! Leider muss der Kunde sein Recht zeitraubend erstreiten und FlexStrom gewährt den Bonus auch dann nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Dennoch, Ausdauer und Hartnäckigkeit lohnen sich. Alle untätigen Kunden verzichten so auf den Bonus und darauf spekuliert FlexStrom. Schade für FlexStrom, denn so gewinnt man langfristig keine Kunden, sondern verliert sie. Dank ReclaBox und Herrn Breidbach wurde meine Beschwerde endgültig gelöst.



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