FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom verweigert die Zahlung des Aktionsbonus
Nach einem Stromvergleich im Internet bei Verivox bin ich Kunde von FlexStrom geworden. FlexStrom warb mit einem Aktionsbonus in Höhe von 125,00 €. Der gewählte Tarif "Winteraktion 2400er Partner" wurde mit Schreiben vom 03.02.09 bestätigt. Als Tarifbestandteil war auch der Aktionsbonus in Höhe von 125,00 € aufgeführt, somit also für dieses Paket vertraglich vereinbart. Lieferbeginn war der 01.04.2009.
Aufgrund der mit Schreiben vom 26.01.10 mitgeteilten unangemessen hohen Preissteigerung habe ich den Vertrag fristgerecht bei FlexStrom gekündigt. Der Vertrag lief vom 01.04.09 bis 31.03.10, so dass die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten erfüllt ist.
Die von mir angemahnte Schlussrechnung enthielt zwar die Mehrverbrauchskosten, aber ohne Verrechnung des Bonus. Auf meine schriftliche Anfrage teilte mir FlexStrom mit, dass der Aktionsbonus nicht gezahlt werden könne.
Begründung: Da ich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hätte.
Wie auf dieser Verbraucherschutz-Seite und in vielen Foren ersichtlich, ergeht es allen anderen Kunden von FlexStrom nach der Kündigung ebenso. Es hat also Methode, obwohl die Sachlage rechtlich eigentlich eindeutig ist.
Auf meinen mehrmaligen Schriftverkehr mit dem Hinweis, das es rechtlich nicht darauf ankommt, wann ich gekündigt habe, sondern ab wann die Kündigung in Kraft tritt, kommt immer die selbe Antwort: "Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben."
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
FlexStrom beruft sich dabei auf seine eigenen AGB, obwohl unter Nr. 7.3 eindeutig steht, dass der einmalige Bonus nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig wird und bei Kündigung dann, wenn die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird.
Dies trifft bei allen Kunden zu, da FlexStrom auf die vereinbarten zwölf Monate Belieferungszeit vertraglich besteht, und wie in Foren von Kunden berichtet, unterjährige Kündigungen zurückweist.
Auch meine schriftliche Androhung, alle Unterlagen einem Anwalt vorzulegen, um mein Recht auf den Bonus einzufordern, wurde mit der gleichen oben genannten Ablehnung beantwortet.
Nun werde ich meine Androhung wahr machen und die Sache rechtlich prüfen lassen. Gegebenenfalls muss eben geklagt werden. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, scheue ich diesen Weg nicht.
Vielleicht kann mir jemand einen entsprechend bereits tätig gewordenen Rechtsanwalt empfehlen?
Die Mehrkosten für den höheren Verbrauch aus der Schlussrechnung habe ich fristgerecht überwiesen, sodass ich meinen vertraglichen Pflichten nachgekommen bin. Dies sollte man von einem seriösen Unternehmen ebenfalls erwarten können. FlexStrom gehört wohl nicht dazu, wenn man die negative Resonanz im Internet verfolgt.
Vertragsnummer 900001043437
05.10.2010 | 08:24
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Kasparek,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom AG
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Kasparek
PS: Ich habe per E-Mail an infoFlexStrom.de ebenfalls auf die fehlende Gutschrift der von mir eingezahlten Mehrverbrauchskosten hingewiesen und um Überweisung der vollen 125,- € gebeten.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.