Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1178 Views | 05.10.2010 | 15:49 Uhr
geschrieben von Katja S.

FlexStrom AG (Berlin)

Preiserhöhung ohne den Kunden zu benachrichtigen

Ich habe im April diesen Jahres unseren Stromanbieter gewechselt, eben zu FlexStrom. Nun habe FlexStrom angeschrieben, warum bei der Abschlagszahlung € 54 mehr abgebucht wurden.

Und was bekomme ich da zur Antwort? Ich hätte doch am 11.07. ein Schreiben erhalten, dass sich der Strompreis erhöht, weil ich ja auch nicht die Preisgarantie für € 90 gekauft hätte.

Bei mir ist dieser Brief nie angekommen. Was kann ich nun tun? Normalerweise habe ich doch bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht? Aber wie ist das, wenn ich den Info-Brief nicht erhalten habe?

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Sofortiges Kündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.10.2010 | 10:04
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Frau S,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (9)


06.10.2010 | 07:13
von ReclaBoxler-7661219 | Regelverstoß melden
Da wurde Ihnen sicher auch eine individuelle Preiserhöhung mitgeteilt, die als Werbebroschüre getarnt war (in dieser Form wurde mir eine 26%ige Preiserhöhung untergeschoben).
Zu diesem typischen Flexstrom-Verhalten siehe de.reclabox.com/beschwerde/34117-flexstrom-berlin-kein-bonus-trotz-eingehaltener-laufzeit-durch-flexstrom

11.10.2010 | 14:42
von Katja S. | Regelverstoß melden
Guten Tag Herr Breidbach,

wie kann ich Ihnen schreiben? Ich brauche dann schon Ihre eMail direkt bei Flexstrom. Ansonsten liegt dort mein Anliegen vor, ohne bisherige Antwort.

13.10.2010 | 00:30
von ReclaBoxler-2528914 | Regelverstoß melden
Frau Katja S.

Der nette Herr Breidbach hat Ihnen doch seine Email mitgeteilt: marc.breidbach (AT) FlexStrom.de. Lesen müssen Sie schon (und evtl. den Vertrag lesen, bevor man ihn abschließt).

13.10.2010 | 15:16
von ReclaBoxler-4011939 | Regelverstoß melden
Ich habe mit Sicherheit den Vertrag gelesen! Nur wurde dort vergessen, zu erwähnen, dass nach den drei Monaten der Preisgarantie der Strompreis schon ansteigt.
Wenn ich jetzt im Internet nach dem günstigsten Anbieter suche, stoße ich ja gleich auf Flexstrom. Aber diese dort angebotenen Preise sind Lockpreise, billiger als ich jetzt zahle. Vielleicht sollten Sie dort gleich dazuschreiben, dass der Kunde nach drei Monaten genauso viel zahlt wie bei seinem vorherigen Anbieter.
Und warum wird der Kunde nicht informiert? Ich warte noch immer auf die Kopie des Schreibens, was am 17.06. zu mir geschickt wurde. Dann muss Flexstrom eben die Kosten für ein Einschreiben zahlen. Aber mal ehrlich, von der Deutschen Post ist bei mir bis jetzt jeder Brief angekommen, aber der von Flexstrom ist der erste, den ich nicht erhalten habe.

14.10.2010 | 11:35
von Katja S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die angegebene Email stimmt nicht. Ich konnte nur noch mal mein Schreiben direkt an FlexStrom senden, bekomme aber keine Antwort.


14.10.2010 | 21:20
von ReclaBoxler-7129522 | Regelverstoß melden
14.10.2010

Diese E-mail ist die Richtige: marc.breidbach spider monkey FlexStrom.de. Ist nur die Frage, ob Herr Breidbach auch Antworten will. Bei mir jedenfalls, läßt er sich sehr viel Zeit.

Viel Glück.

15.10.2010 | 18:07
von ReclaBoxler-5329619
Dieser Kommentar wurde entfernt.

21.10.2010 | 17:00
von Ein Ex-flexstrom-Kunde | Regelverstoß melden
Danke ReclaBoxler-7661219 vom 06.10.2010 07:13! Deine Schilderung habe ich flexstrom "um die Ohren gehauen" und nun berechnen sie den alten (niedrigeren) Preis "aus Kulanz". Denn natürlich können sie die ordnungsgemäße Vertragsänderung nicht nachweisen und auf eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung können sie es auch nicht ankommen lassen. Vielen Dank!

04.11.2010 | 13:52
von Katja S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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