Durch Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 738 Views | 07.10.2010 | 16:57 Uhr
geschrieben von Gaby .........

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft (Wetzlar)

Nach 5Mon. stellt Bildungswerk fest, Firma darf nicht ausbilden

Mein Sohn hat im Rahmen einer einjährigen Bildungsmaßnahme über das Bildungswerk an etliche Praktikas teilgenommen, wodurch er dann seit April diesen Jahres bei einer Firma blieb, da man ihm dort eine geförderte Lehre über das Bildungswerk versprach.

SCHLAGWORTE

Er arbeitete dort seit April wöchentlich bis zu 40 Stunden für 220 €/mon. Den August hatte er dann frei, da der Lehrgang zum 16.07. beendet war und die Lehre zum 01. 09. begann. Die Firme wollte ihn in dieser Zeit nicht, da sie ihn hätten bezahlen müssen. Also kein Problem, eine Lehrstelle war wichtiger.

Ende August mußten wir in die Firma, dort wurde dann mit einem Herrn des Bildungswerkes, den Firmeninhabern und meinem Sohn die Lehrstelle nochmals bestätigt und schrifliches erledigt. Unterlagen bekamen wir nicht, Ausrede war, der Herr vom Bildungswerk sei nicht unterschriftsberechtigt, sie würden mir aber in den nächsten Tagen zukommen. Dieser Herr kam noch mal zu uns nach Hause ohne Unterlagen, jedoch nochmals mit der Zusage, alles wäre ok und genehmigt, wir sollen zusätzlich Fahrgeld beantragen und mehr.

Mein Sohn fing dann seine Lehre pünktlich zum 01.09 an, meldete sich bei der AOK an, sowie in der Schule, mußte er selber machen und war froh, endlich eine Lehrstelle zu haben. Bei mehreren telefonischen Anfragen, wo denn der Lehrvertrag bliebe, hieß es, der Herr wäre wohl nicht mehr tätig, aber es wäre alles am Laufen. Dann bekam mein Sohn eine Kopie, welche jedoch noch nicht vom Bildungswerk unterschrieben war.

Am 05.10. bekam ich einen Anruf, ich solle doch bitte schnellst möglich zum Bildungswerk kommen, es wäre etwas eingetroffen und man müsse dies mit mir und meinem Sohn besprechen. Dann der Hammer. Man teilte mir mit, dass mein Sohn arbeitslos sei. Man habe festgestellt, dass der auszubildende Betrieb nicht zur Ausbildung berechtigt sei und mein Sohn dort nicht mehr hingehen dürfe. Auch habe man keine Lehrstelle für ihn, werde sich aber bemühen, eine neue zu finden.

Zahlungen würde es auch nicht mehr geben, jedoch müsse mein Sohn dort regelmäßig an den Maßnahmen teilnehmen, wird aber dafür nicht endschädigt. Dann machte man erst mal einen neuen Test, bei allen vorherigen war er fähig für eine 3 1/2 jährige Ausbildung, jetzt teilt man mir mit, dass er sich ja nicht konzenrieren könne und er darum nur eine zwei jährige Ausbildung genehmigt bekommt, worauf ich das ablehnte.

Ich habe die Sache jetzt einem Anwalt übergeben, es kann ja wohl nicht sein, dass es eine Behörde, welche für die Unterbringung von Jugendlichen zur Berufsausbildung da ist, es nicht geregelt bekommt, in sechs Monaten festzustellen, ob eine Firme ausbilden darf oder nicht.

Also sorry, mein Kind hatte eine Lehrstelle in seinem Traumberuf, vor sechs Monaten hätte er diese bestimmt auch in einer anderen Firma gefunden, was jetzt fast unmöglich ist, er steht jetzt auf der Straße und hat ein halbes Jahr für fast nichts gearbeitet.

Ich finde dies eine bodenlose Frechheit und er soll irgendeine Lehre beginnen, nur damit die Verantwortlichen aus allem raus sind.

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Meine Forderung an Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft: Ich fordere eine Ausbildungsstelle für meinen Sohn, wie zugesagt, und keine weiteren Ausreden oder Änderungen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


08.10.2010 | 20:22
von Gaby ......... noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


12.10.2010 | 13:18
von Gaby ......... endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




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