Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1028 Views | 07.10.2010 | 17:01 Uhr
geschrieben von Rene Jatzek-Wolfgram

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom - einseitige Preiserhöhung trotz Paketpreis

Rechnung Nr.: 621266

SCHLAGWORTE

Vertragsnummer 900001059143

Für das Jahr 2009 hatte ich das Winterpaket 3600 Young Family mit Vertragsbeginn 01.04.2009 mit entsprechender Vorauszahlung gebucht. Im August 2010 erhielt ich die Schlussrechnung mit einer Nachforderung von 191,77 €. Dabei wurde zum einen der Zählerstand zum Abrechnungstermin völlig falsch angegeben und darüber hinaus ab dem 01.07.2009 ein weitaus teurerer Tarif zugrunde gelegt.

Diesen Umstand habe ich dem Unternehmen umgehend mitgeteilt und gleichzeitig darum gebeten, die angekündigte Abbuchung von meinem Konto bis zur Korrektur der Jahresrechnung auszusetzen. Flexstrom hatte daraufhin nichts schneller zu erledigen, als den Gesamtbetrag von meinem Konto abzubuchen und somit zunächst Fakten zu ihren Gunsten zu schaffen. (Der Betrag wurde natürlich umgehend per Rücklastschrift verbunden und mit dem Entzug der Einzugsermächtigung zurückgebucht.)

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Sehr geehrte Frau ...,

Herzlichen Dank für die doch sehr interessante Darstellung der Sicht- und Vorgehensweise Ihres Unternehmens. Ihr äußerst kulantes Verhalten, mir eine korrigierte Jahresverbrauchsrechnung zukommen lassen zu wollen, hat Sie jedoch leider nicht davon abgehalten, Ihre Einzugsermächtigung vorsätzlich und trotz meiner Ankündigung der unvermeidlichen Konsequenzen zu missbrauchen und Ihren auf Basis einer völlig falschen Tatsachendarstellung "ermittelten" Nachzahlungsbetrag von meinem Konto einzuziehen.

Ich setze Sie hiermit im Vorfeld einer schriftlichen Kündigung des Vertrages und weiterer rechtlicher Schritte davon in Kenntnis, dass die bei Vertragsabschluss erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung erlischt.

Die Klärung der Sachverhalte eines vorher nicht übermittelten, damit einseitig vollzogenen und nach meiner Auffassung kaum rechtskonformen Tarifwechsels innerhalb der Vertragslaufzeit (es handelt sich hier um ein Vorauskasse-Produkt inklusiv aller Kosten zum Festpreis) sowie des versuchten Unterschlagens einer vertraglich vereinbarten Bonuszahlung erfolgt zeitnah an entsprechender Stelle über den Rechtsweg.
....

Sehr geehrter Herr Jatzek-Wolfgram,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.08.2010. Gern haben wir die Angelegenheit für Sie geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung: Wir haben Sie mit Schreiben vom 18.05.2009 über eine Preisanpassung zum 01.07.2009 in Kenntnis gesetzt.

Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Die Preisanpassung hat deshalb Bestand, eine Korrektur der Rechnung kann leider nicht erfolgen. Gern senden wir Ihnen nochmals unsere Preisanpassung in Kopie zu. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass der zu Vertragsabschluss versprochene Bonus bereits in der Forderung für das 2. Vertragsjahr berücksichtigt wurde. Sehen Sie hierzu auch unser Vertragsverlängerungsschreiben vom 26.01.2010. Selbstverständlich werden wir Ihnen aufgrund der Zählerstandsmitteilung eine korrigierte Jahresverbrauchsabrechnung zukommen lassen.


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Flexstrom geht also von ordnungsgemässen Zustellung der Preiserhöhung aus, weil sie nichts anderslautendes gehört haben... (Vielleicht hätte ich mich zyklisch beim Unternehmen melden sollen, ob denn endlich mal eine Preiserhöhung auf den vertraglich vereinbarten Paketpreis ansteht.) Belegen kann das Unternehmen dies in keinem Fall.

Intessanterweise scheint Flexstrom (nach der Sichtung der Einträge auf reclabox.com) Ihren Kunden tatsächlich jeweils drei Monate nach Vertragsbeginn eine Preiserhöhung aufdrücken zu wollen, begründet wird das ganze mit gestiegenen Stromerzeugungspreise am Markt. Wenn also Kunde Meier den Abschluss zum 01.01. eines Jahres getätigt hat, steigen plötzlich die Preise zum 01.04. (aber nur für ihn), für Kunde Müller mit Vertragsabschluss 01.02. steigen die Stromerzeugungspreise für Flexstrom allerdings erst zum 01.05. - Das Unternehmen ist aufgefordert, hierzu öffentlich Stellung zu beziehen.

Flexstrom erstellte daraufhin eine korrigierte Schlussrechnung, in welcher der von mir nochmals übermittelte Zählerstand zum Abrechnungszeitraum berücksichtigt wurde, aber die unberechtigte einseitige Preiserhöhung immer noch auftaucht! Laut Abrechnung sind wir ab dem 01.07.2009 in den Tarif 1834 gewechselt, wurden darüber aber in keinster Weise informiert!
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AGB 7.2: Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag.
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Nach weiterer Intervention erhielt ich folgende Antwort:

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Sehr geehrter Herr Jatzek-Wolfgram,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.08.2010. Wir haben den Entzug Ihrer Einzugsermächtigung entsprechend in unserem System hinterlegt. Wir bitten Sie den rechtzeitigen Zahlungseingang sicherzustellen. Damit wir Ihre Zahlung entsprechend zuordnen können, geben Sie bitte Ihre Vertragsnummer an. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass keine Korrektur Ihrer Jahresrechnung vorgenommen wird. Dies haben wir Ihnen bereits am 17.08.2010 mitgeteilt.


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Momentan mahnt Flexstrom munter einen Nachforderungsbetrag von 128,16 an, welcher auf der mir weder mitgeteilten noch in beiderseitigem Einverständnis getroffenen Tarifänderung/Preiserhöhung zum 01.07.2009 basiert. (Hierbei maßt sich das Unternehmen sogar an, auf den selbst kreierten Bonus noch Gebühren aufzuschlagen.)

Interessant in den Mahnschreiben ist folgende Formulierung: "...und Ihnen unseren Strom zu besonders günstigen Konditionen anbieten können, ist es notwendig, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen..." - Jetzt verstehe ich auch, warum mein bezahlter Tarif im Vergleich zum Vorjahr mehr als 100 Euro teurer ist, weil ja schon der Jahresbonus vom Vorjahr in Höhe von 125 abgezogen wurde... *no comment*

Für mich stellen solche unlauteren Methoden eines Unternehmens eindeutig den Tatbestand eines Vertragsbruches dar und bewegen mich dazu, von einem weiteren Vertragsverhältnis mit Flexstrom Abstand zu nehmen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Schlussrechnung unter Zurücknahme der einseitigen unberechtigten Tarifänderung und Einstellung jeglicher Mahnforderungen Rechnung Nr. : 621266


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.10.2010 | 10:03
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Jatzek-Wolfgram,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.10.2010 | 13:24
von Rene Jatzek-Wolfgram | Regelverstoß melden
Auf meine Beschwerde erhielt ich zunächst die übliche Standard E-Mail:

"Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.10.2010. Wir haben Ihr Anliegen an die entsprechende Abteilung zur Bearbeitung und Prüfung weitergeleitet. Wir bitten Sie bezüglich der Bearbeitung um ein wenig Geduld."

Kurz darauf folgte folgende Information:

"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.10.2010. Da wir Sie telefonisch nicht erreichen konnten, melden wir uns über diesen Weg bei Ihnen. Wir teilen Ihnen mit, dass am 02.09.2010 Ihnen die korrigierte Jahresverbrauchsabrechnung postalisch zugesandt wurde."

Die erwähnte Verbrauchsrechnung vom 02.09.2010 enthält aber lediglich den korrigierten Zählerstand, eine Tarifkorrektur wurde darin nicht vorgenommen.
Flexstrom war zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht bereit, die unter jährige unrechtmäßige Tariferhöhung zurückzunehmen.

29.10.2010 | 13:41
von Rene Jatzek-Wolfgram gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat jetzt noch einmal schriftlich reagiert (vermutlich in der Hoffnung, dass ich mir das lästige Abtippen beim Veröffentlichen spare) und tatsächlich eine Korrekturrechnung erstellt:

"Anbei erhalten Sie eine korrigierte Rechnung. Die vorausgegangene Rechnung wird damit gegenstandslos..."

In dieser Rechnung wird lediglich ein Restbetrag von 14,23 Euro durch den Mehrverbrauch über 3600 kWh (Paketvolumen) hinaus ausgewiesen. Dank reclabox kann ich damit meine Beschwerde jetzt als gelöst kennzeichnen. Nach Vertragsende im Frühjahr 2011 wird mir Flexstrom wieder eine Jahresverbrauchrechnung zustellen, vielleich hören wir dann wieder voneinander. Ich werde mir bis dahin so wie so einen anderen Stromanbieter suchen müssen, weil der Bunus ja angeblich in diesem Jahr verrechnet wurde.

Noch einmal herzlichen Dank an reclabox für die tolle Unterstützung!


29.10.2010 | 13:49
von Rene Jatzek-Wolfgram | Regelverstoß melden
Ja, ich habe mich vertippt. "Bonus. "

Shame on me!



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