1140 Views | 09.10.2010 | 12:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1715196
Ich sollte 1,99 € für eine Testwoche zahlen.
Dies wurde mir abgezogen, dann kam aber eine Rechnung in Höhe von 81,-- €, die ich nicht zahlte. Jetzt kam ein Brief von einem Rechtsanwalt mit Zahlungsbetrag in Höhe von 134,84 €!
Wenn ich nicht zahle, geht alles vor Gericht
Soll ich zahlen oder nicht? Bitte um Eure Antwort
Meine Forderung an Prebyte Media GmbH:
Kündigung und Geld zurück!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Warum: Ganz einfach, die Klausel, nach der
a) nur schriftlich gekündigt werden darf
b) sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung das Testabo in ein Jahresabo verwandelt ist nicht rechtens, weil gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u. a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.