Durch eteleon gelöste Beschwerde. | 1803 Views | 10.10.2010 | 09:45 Uhr
geschrieben von W. T.

eteleon AG (München)

Prepaid Karte: 68 € im Minus

Bestell-/Kundennummer: 01753869116

Ich habe eine Prepaid-Karte von DiscoTel. Am 23.08.10 wurden mit diesem Handy von 19.00 Uhr bis 22.30 Uhr mehrere Gespräche nach Polen geführt, ohne dass ein Guthaben vorhanden war.

Es erfolgte weder eine Warnung noch eine Sperre oder Hinweis. Das ist für mich keine Prepaid-Karte, da ich ja keine Kostenkontrolle habe. Antworten erfolgten immer per Mail, auf AGB berufend.

Ich habe die Karte am 25.08.10 zurückgeschickt, jetzt will die Firma diese Summe einziehen, ich habe auf die Rücksendung meiner Karte verwiesen und auch die Einzugsermächtigung damit storniert.

Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Soll ich eine Rückbuchung machen, wenn das Geld eingezogen wird?

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Meine Forderung an eteleon AG: Erstattung von 68 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (24)


10.10.2010 | 14:41
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
Wer hat denn mit dem Handy noch Polen telefoniert?
Der heilige Geist oder doch Sie selbst? Oder haben Sie jemandem das Handy zum Telefonieren überlassen?
Also etwas genauer sollte man schon sein, wenn man sich beschweren will.

10.10.2010 | 15:38
von W. T. | Regelverstoß melden
Natürlich habe ich jemandem das Handy überlassen, mit einem Guthaben von 7,51 €, aber das ist ja völlig unerheblich. Auch ich persönlich hätte weitertelefoniert, in dem guten Glauben, noch im Plus zu sein.

Was hat das mit der Beschwerde zu tun? Ich will mich nur beschweren, dass die Möglichkeit besteht, ein Prepaidhandy mit dieser Summe überziehen zu können. Ich will bei einem Prepaid Handy eine genaue Kostenverwaltung, deshalb nehme ich Prepaid.

10.10.2010 | 19:37
von ReclaBoxler-1114423 | Regelverstoß melden
Auszug aus der AGB Ihres Anbieters - diese haben SIE akzeptiert:
www.discotel.de/info/legal_texts
IV. Roaming / Internationale Verbindungen / Dienste von Drittanbietern

1. Eine Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste sowie für Dienste von Drittanbietern ist mit der Annahme des Kundenantrages verbunden und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. Der Diensteanbieter behält sich jedoch vor, diese Dienste nachträglich zu sperren soweit der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
2. Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner Mobilfunkkarte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende nationale oder internationale Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Beide Arten des Roamings sind kostenpflichtig. Die Roamingfreischaltung setzt voraus, dass zwischen den deutschen und den ausländischen Netzbetreibern die entsprechenden Abkommen bestehen.

VI. Entgeltpflichtige Leistungen

1. Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten, über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste sowie mobile Datenkommunikationsdienste verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann. Dies erfolgt dann in einer der darauffolgenden Rechnungen.

2. Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die Zustellung von SMS an den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden aus technischen Gründen gelöscht.

3. Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet der Diensteanbieter in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.

10.10.2010 | 19:44
von ???? | Regelverstoß melden
Kann es sein, dass Sie nicht das Geld haben, um diese entstandenen Kosten zu tragen? Fakt ist, Sie (bzw. der jenige, dem Sie das Telefon überlassen haben) haben telefoniert und somit sind Sie (bzw. der Verursacher) verpflichtet, zu zahlen. Wie arm ist das denn mitlerweile, dass man jetzt schon wegen einer Kleinigkeit nicht zahlt, also irgendwo hört es langsam auf.

10.10.2010 | 19:49
von 1114423 | Regelverstoß melden
Sorry überigens, daß auch ich hier mit einem "stupiden Verweis auf die AGB" geantwortet habe - aber wenn Sie diese genau lesen, ist klar, daß ein Überziehen einer prepaid Karte möglich ist. Und zwar für Dienstleistungen, die verzögert abgerechnet werden - und dazu zählen nun mal Auslandstelefonate.

Sie werden mit Ihrer Beschwerde kein Recht bekommen - also bezahlen und als Lehrgeld verbuchen - niemals jemandem leichtsinnig eine prepaid Karte überlassen.

10.10.2010 | 20:22
von ReclaBoxler-4463179 | Regelverstoß melden
Prepaid bedeutet ´vorher bezahlt'. Würde meine Tochter mit ihrer Prepaidkarte lustig weiter telefonieren können, ohne entsprechende Vorauszahlung, käme ich regelmäßig in Teufels Küche. Ich kann die Beschwerde sehr gut nachvollziehen!
.
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 spider monkey ? : Völlig daneben ist Ihre Frage, ob der Beschwerdeführer die Kosten vielleicht nicht bezahlen kann. Darum geht's doch hier gar nicht. Antworten Sie bitte nur konkret auf den Beschwerdevortrag!

10.10.2010 | 21:52
von X. 99 | Regelverstoß melden
Man kann nun sagen, was man will, aber es KANN und DARF nicht sein, dass man mit einer Prepaidkarte ins Minus kommen kann. Wenn die Provider zur korrekten Abrechnung nicht in der Lage sind, muss man ihnen einfach die Lizens entziehen. Andere kriegen das nämlich auch hin. Somit wäre ja der komplette Sinn und die Bedeutung hinfällig.
AGB's hin oder her, sie müssen dem Gesetz entsprechen. Ist ähnlich der Flatrate, eine Flatrate muss eine Flatrate sein und kann nicht nach X Minuten Geld kosten.

10.10.2010 | 22:35
von ReclaBoxler-8126717 | Regelverstoß melden
www.heise.de/mobil/artikel/Nachberechnete-Gebuehren-trotz-Vorkasse-222473.html

AUSRISS: 02.03.2009 Urs Mansmann Minus auf dem Prepaid-Konto

Nachberechnete Gebühren trotz Vorkasse
Das Wort "Prepaid" steht für Vorkasse. Im Mobilfunkmarkt ist es in den Köpfen der meisten Kunden oft mit dem Wort "Kostenkontrolle" verbunden. Um ein Prepaid-Produkt nutzen zu können, muss der Kunde in Vorleistung treten und sein Guthabenkonto auffüllen. Viele lassen sich dadurch zu dem Schluss verleiten, dass bei leerem Guthabenkonto keine Telefonate oder Datenverbindungen mehr möglich sind. Das ist leider mitunter ein teurer Trugschluss.
Bei einigen Mobilfunk-Providern kann das Guthaben unter Umständen ins Minus rutschen, etwa bei Fonic und O2. Die Unternehmen schreiben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): "Einzelne Entgelte, insbesondere Entgelte für den Versand von SMS aus dem Ausland oder den Empfang von Gesprächen im Ausland, können mit zeitlicher Verzögerung abgebucht werden." Und logischerweise ist der Kunde anschließend verpflichtet, den Negativsaldo wieder auszugleichen.

10.10.2010 | 22:43
von ReclaBoxler-1114423 | Regelverstoß melden
Http:/ www.discotel.de/faq#

Warum habe ich ein Negativsaldo beim 7,5 Cent-Tarif, obwohl es sich um Prepaid handelt?
Es kann vorkommen, dass die Verbindungsdaten zeitverzögert vom Netzbetreiber an discoTEL übermittelt werden. In diesem Fall werden die Verbindungen auch entsprechend verzögert mit Ihrem discoTEL-Guthaben verrechnet. Dies bitten wir, insbesondere im Hinblick auf Kartenverlust und Roaming (da hier - auch für Datenverbindungen - höhere Kosten anfallen können), zu beachten. Roaming können Sie übrigens ganz einfach in Ihrer Servicewelt unter https://service.discoTEL.de auf Wunsch deaktivieren.

11.10.2010 | 07:15
von ReclaBoxler-71230736 | Regelverstoß melden
Auch hier ist wieder so ein Fall, wo man etwas tut (hier einen Vertrag abschließt), ohne sich ALLES durchzulesen, was man da unterschreibt. Es geht ganz klar aus den AVB hervor, dass Auslandsgespräche zeitverzögert abgerechnet werden. Ich glaube noch nicht mal, dass der Beschwerdeführer nicht zahlen will, sondern einfach nur - wie wohl 90 % der Bevölkerung - dachte, wenn´s abtelefoniert ist, gibts nichts mehr. Pech gehabt, hätte man mal vorher alles gelesen. Selbstverständlich muss hier die offene Rechnung beglichen werden!

11.10.2010 | 08:39
von W. T. | Regelverstoß melden
#71230736#
Wenn 90% der Bevölkerung denkt, wenn´s Guthaben abtelefoniert ist, kann nicht telefoniert werden, ist doch der Begriff Prepaid gerade bei diesen Anbietern irreführend, oder?

Alle anderen Anbieter, gerade auch O2, haben dies abgestellt.

11.10.2010 | 09:52
von ReclaBoxler-4217595 | Regelverstoß melden
 spider monkey Wolfgang Thiel
Es kommt nicht darauf an, was angeblich 90% der Bevölkerung denkt (falls sie überhaupt denken können). Es gibt AGB, die einem Rechtsgeschäft zu Grunde liegen und die beachtet werden müssen. Wer "denkt", aber die AGB nicht liest oder nicht kapiert, und trotzdem Verträge eingeht, dem ist einfach nicht, zu helfen.
Traurig, dass dieses hier bei 90% der Beschwerdeführer so zu sein, scheint.

11.10.2010 | 10:01
von W. T. | Regelverstoß melden
Ich glaube doch, dass es darauf ankommt, was 90 % der Bevölkerung denken. Anderseits wäre es nicht rechtens, auf Kosten der Mehrheit faule Geschäfte zu machen, weil man weiß, dass die AGBS nicht gelesen werden.

Die meisten Firmen scheinen dies erkannt zu haben.

11.10.2010 | 10:54
von ReclaBoxler-8832117 | Regelverstoß melden
Prepaid war im Ursprung (echtes) Prepaid = Leistung nur so lange, wie ein Guthaben vorhanden war. Deswegen denken auch 90 % der Bevölkerung, dass dem weiterhin so ist. Dann kamen doch, wie heute überall üblich, die Trickser ins Spiel. Im nachstehenden Link ist das ausführlich erklärt.

www.teltarif.de/prepaid-tarif-handy-postpaid/news/36713.html

Weniger Kostenkontrolle mit Quasi-Prepaid-Tarifen
Prepaid vs. Quasi-Prepaid bei einem echten Prepaid-Tarif mit klassischer Guthabenaufladung per "Rubbelkarte" Voucher haben die Kunden jederzeit die volle Kontrolle über kostenpflichtige Dienstleistungen wie Anrufe und Kurznachrichten. Diese Dienste können die Kunden nur nutzen, wenn sie über ausreichend Guthaben auf ihrem Verrechnungskonto verfügen. Bei einem Quasi-Prepaid-Tarif werden beispielsweise Telefonate nicht bei einem Guthabenstand von null Euro unterbrochen, da die Abrechnung durch den Anbieter im Gegensatz zum echten Prepaid-Tarif erst im Nachhinein erfolgt.
Dadurch ist es Kunden auch relativ leicht möglich, mit ihrem Verrechnungskonto ins Minus zu geraten. Besonders bei einer Nutzung des Quasi-Prepaid-Tarifs im Ausland kann dies aufgrund der hohen Roamingkosten zu einer bösen Überraschung führen, oder durch Handy-Anrufe auf teure 0900-Sonderrufnummern. Wer hier einen Minus-Betrag auf dem Guthaben-Konto aufweist, muss laut geltenden AGB den Betrag zügig ausgleichen, damit der Mobilfunkanschluss nicht gesperrt wird.
Die größere Kostenkontrolle in echten Prepaid-Tarifen geben manche Handy-Nutzer allerdings auch freiwillig auf, indem sie eine automatische Guthabenaufladung per Lastschrift vom Bankkonto oder Bezahlung per Kreditkarte aktivieren. Damit umgehen sie den Kauf eines Guthaben-Vouchers im Supermarkt, am Kiosk oder an der Tankstelle, das Freirubbeln des Guthaben-Codes und das Eingeben dieses Codes über die Handy-Tastatur. Neues Guthaben wird dann bei Bedarf selbst vom Kunden oder automatisch nach Unterschreiten eines bestimmten Guthabenbetrags auf dem Kundenkonto aufgeladen.

11.10.2010 | 16:34
von Peter Arner | Regelverstoß melden
Bei echten Prepaid Tarifen ist ein negatives Guthaben vom Kunden nicht auszugleichen, denn die Möglichkeit des negat.GH verantwortet der Anbieter, insbesondere wenn er in der Werbung schreibt "Volle Kostenkontrolle".

Hatte selber schon über 500 € Negativsaldo bei div. Anbietern produziert (alles echte Prepaids) und außer einem hat man dieses Negativsaldo nicht zurückgefordert.

Dieser eine beantrage tatsächlich einen ger. Mahnbescheid, dem ich widersprach. Dann auch dort nix mehr gehört.

Also, nicht zahlen.

11.10.2010 | 20:00
von W. T. | Regelverstoß melden
Welche Vorteile biete der discoPLUS 7,5 Cent Prepaid Tarif?

Als Prepaid Angebot hat der discoPLUS 7,5 Cent Tarif im Vergleich zu Postpaid Tarifen viele Vorteile.

Prepaid Tarife haben keine Vertragsbindung, Mindestlaufzeit oder monatliche Grundgebühr. Im Gegensatz zu Postpaid Angeboten bleibt man so stets unabhängig. Zusätzlich bieten Prepaid Angebote eine transparente Kostenübersicht, da man das Guthaben mit dem gewünschten Betrag erst auflädt und somit nicht unerwünscht hohe Rechnungen entstehen können.

Als besonderes Angebot biete discoPLUS zusätzlich die komfortable Möglichkeit der automatischen Aufladung der Prepaidkarte.

Um einen discoPLUS Prepaid Tarif abschließen zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Alle Informationen zum discoPLUS 7,5 Cent Prepaid Tarif finden Sie in unseren Tarifdetal

Das habe ich heute gelesen, damit keine unerwünschte hohe Rechnungen entstehen können, so ihre Werbung.

17.10.2010 | 17:21
von W. T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher nichts mehr gehört. Einzugsermächtigung habe ich storniert. Es wurde aber bisher auch noch nicht versucht, abzubuchen.


28.10.2010 | 08:56
von W. T. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihre Mühe,
die Firma hat zwar nicht geantwortet, mich auch nicht angeschrieben, das Geld aber auch nicht eingezogen, dadurch gehe ich von einer stillen Lösung aus.

Mit freundlichen Grüssen

W. Thiel


29.10.2010 | 09:57
von ReclaBoxler-2962248 | Regelverstoß melden
Heute hat die Firma den Betrag eingezogen, ich habe eine Rückbuchung vorgenommen.

Freundliche Grüße

W. Thiel

30.10.2010 | 20:16
von W. T. | Regelverstoß melden
Am Mittwoch habe ich Termin bei einem Anwalt.

01.11.2010 | 10:07
von Pe Ce | Regelverstoß melden
Hallo! Ich denke, dass Ihnen Ihr Rechtsanwalt da nicht weiterhelfen kann und Sie die Kosten auf jeden Fall tragen müssen. Das Problem ist, dass es bei Prepaid-Karten, speziell im Ausland, kein sogn. "Hotbilling" gibt. Das bedeutet, dass der ausländische GSM-Netzbetreiber die Daten nicht zeitnah an den deutschen Anbieter (DiscoTel) weiterleitet. Es kann also durchaus vorkommen, dass Gesprächsverbindungen erst nach mehreren Tagen an den Anbieter gemeldet und abgerechnet werden. Das ist kein Verschulden von DiscoTel, sondern eine rein technische Problematik. Tatsache ist doch, dass Sie bzw. Ihr Bekannter die Leistung bezogen und somit einen Nutzen/Mehrwert erhalten haben. Insofern werden Sie nicht darauf bestehen können, dass Ihnen der Anbieter Ihre Kosten übernehmen soll. Stellen Sie sich vor, Sie gehen in einen Supermarkt und futtern dort während dem Einkauf ein paar Äpfel. Später an der Kasse möchte man dann von Ihnen das Geld für den Verzehr. Sie können sich auch hier kaum darauf berufen, dass die Äpfel nicht einzeln bepreist waren und Ihnen das keiner gesagt hatte. Sie lachen über dieses Beispiel? Nur weil diese Situation für jedermann klar und selbstverständlich ist, dass man Ware, die man z. B. in einem Kaufhaus isst oder verbraucht. später auch bezahlen muss, ändert das nichts daran, dass Sie auch andere Leistungen die Sie defintiv und nachweislich bezogen und genutzt (verbraucht) haben, bezahlen müssen. Die AGB´s der Anbieter und Netzbetreiber sind in diesem Fall eindeutig. Sie könnten evtl. versuchen. den Polnischen Netzbetreiber zu verklagen. warum dieser sich "so lange" Zeit gelassen hat. seine Daten nach Deutschland zu melden. Aber auch das dürfte hoffnungslos sein? : -S Fazit: Zahlen Sie den Betrag zähneknirschend. Holen Sie sich das Geld vom Nutzer (der der in Polen telefoniert hatte) und blockieren Sie in Zukunft die automatische Netzwahl/Roamingfunktion Ihres Handys, so dass man nicht versehentlich in einem ausländischen Netz telefoniert. Sie schaden sich nur selbst, wenn Sie die Zahlung verweigern - das wirkt sich negativ auf IHRE Schufa aus. Meine Meinung. Viel GlückPC

27.11.2010 | 08:49
von W. T. | Regelverstoß melden
Hallo
mitlerweile hat ein RA den vorgang, weil ich 3 monate nicht da bin.
der vergleich mit den äpfeln im supermarkt ist blödsinn.
die firma wirbt mit konntrolle, also kann es nicht möglich sein für 68.- zu überziehen. dann brauch ich kein prepaid handy.
bin selbst gespannt. die advocard hat den fall übernommen.

komme märz 11 wieder.

27.11.2010 | 10:43
von ReclaBoxler-3418717 | Regelverstoß melden
Hoffentlich jetzt besser informiert über Handykosten. Gute Reise - Frohes Neues 2011, mit Glück wird`s ja.

26.02.2011 | 13:27
von Max Sieger | Regelverstoß melden
Hi, habe den gleichen Fall. Was sagt der RA? Habe jetzt den Bescheid von einer Kanzlei, die das Geld einfordert.

04.05.2013 | 09:48
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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