Durch Prebyte Media gelöste Beschwerde. | 1452 Views | 12.10.2010 | 20:13 Uhr
geschrieben von Kai Schwoch

Prebyte Media GmbH (München)

Verlängerung bei Flirt-Fever ohne Genehmigung

Hier reiche ich Beschwerde über Flirt-fever/PREBYTE MEDIA GMBH ein, da ich bei denen ein Test-Abo für eine Woche hatte und das ohne meine Einwilligung verlängert wurde.

Aus 1,99 € wurden über 120,-- €, und das Geld will ich wieder auf meinem Konto sehen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Prebyte Media GmbH: 81,00 Euro Rückerstattung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


12.10.2010 | 20:29
von ReclaBoxler-1120872 | Regelverstoß melden
Bugs Bunny würde hier jetzt sicher sagen: Das ist eine Verlustigung allererster Kajüte. :-)
.
Sie können hier hier noch tausend Beschwerden gegen Flirt-Fever schreiben, aber Ihr Geld werden Sie auf diesem Wege mit Sicherheit nicht mehr bekommen.
Lesen Sie mal die Beschwerden über "Flirt-Cafe". Das ist die gleiche Firma und die gleiche Masche.

Sie können Ihr Geld innerhalb von sechs Wochen bei Ihrer Bank zurückholen. Aber mal abgesehen davon, haben Sie mit dem 1,99 Euro Testabo einer automatischen Verlängerung zugestimmt, wenn das ABO nicht innerhalb von zwei Wochen gekündigt wird. Siehe AGB's.

Wieder mal einer, die den berühmten Haken gesetzt hat und zu faul war, die AGB's zu lesen.

12.10.2010 | 22:43
von Raubr...ach egal! | Regelverstoß melden
Na, da hat Ihr Nachfolger, der Herr Leopold, aber ein Dusel. Seine Forderung wird (wohl nicht) befriedigt und er bekommt (nicht) noch was obendrauf.
de.reclabox.com/beschwerde/34320-prebyte-media-muenchen-beschwerd-ueber-flirt-fever-warum-ich-so-viel-geld-zahlen-muss

13.10.2010 | 08:03
von ! ! ! | Regelverstoß melden
3. Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
3.1 Die Anmeldung zum Service "flirt-fever" ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er zumindest einen zweiwöchigen Test des Nachrichten-Service buchen.
3.2 Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Prebyte Media GmbH sind den Anmeldeseiten ("Authentifizierung") und den gesonderten "BGB-Informationen" zu entnehmen.
3.3 Die Art der Zahlung der jeweiligen Servicegebühr ist der jeweiligen Anmeldeseite zu entnehmen.
3.4 Die Prebyte Media GmbH bemüht sich, die angebotenen Serviceleistungen sorgfältig, mit den richtigen Angaben und den korrekten Preisen in das System zu übernehmen. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich Fehler einschleichen. Die Korrektur von Irrtümern ist deshalb ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.
3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um neun Wochen. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere neun Wochen, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.
3.7. Der Vertrag, bei dem die Zahlung kostenpflichtiger Dienste per Handypayment erfolgt, hat abweichend von 3.6. eine Mindestlaufzeit von sieben Tagen und verlängert sich um jeweils weitere sieben Tage, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird.
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck oder Fax: + 49 (0) 1805 - 36 25 37 (14 Ct. /Minute).

-------------------------------------------------------------------

Diese verflixten AGB aber auch und dann auch noch ganz unten direkt auf der ersten Seite...

Beim nächsten Mal dann passen wir aber besser auf.
PS: Auch im "wirklichen Leben" trifft man oftmals seine Liebste. ;-)

19.10.2010 | 22:09
von Kai Schwoch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam noch keine Antwort von der Firma.


27.10.2010 | 21:40
von Kai Schwoch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Thema hat sich erledigt, da ich ihnen per Post ein Schreiben geschickt habe und gekündigt habe.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!