FlexStrom AG (Berlin)
Verweigerung des Aktionsbonus, Preiserhöhung nicht marktüblich
Bestell-/Kundennummer: 900001008178
Auch ich habe mit Lieferbeginn 01.03.2009 einen Stromliefervertrag mit Flexstrom abgeschlossen, gewählt habe ich das Paket 3600er XMAS privat. Die erste Überraschung war die Rechnung über 607,20 €, da ich eigentlich ein Angebot zum Preis von 482,20 € bestellt hatte.
Die Differenz war der Aktionsbonus, den ich gemäß Fußnote 1 wie vereinbart mit meiner ersten Jahresrechnung erhalten sollte. So weit so gut - dann gibt's das Geld in einem Jahr wieder - so dachte ich - und habe es geistig unter "zinsloses Darlehen" an Flexstrom verbucht. Irgendwie müssen die ja ihre günstigen Preise finanzieren, dann halt wohl so. Weit gefehlt, wie ich jetzt erfahren durfte.
Die nächste Post ließ nicht lange auf sich warten, es war eine satte Preiserhöhung nach Ablauf der Preisbindung. Das Schreiben hat wie ein Standard-Werbeflyer ausgesehen, nur durch Zufall ist es nicht im Papierkorb gelandet. Der brisante Inhalt hat sich erst mit der Schlussrechnung in seiner ganzen Tragweite erschlossen.
Kurz vor Weihnachten - am 21.12.2009 - kam wieder Post von Flexstrom, eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Die Preise waren wieder satt erhöht. Die Verlängerung konnte ich aber schon alleine deshalb nicht annehmen, weil ich das Gebäude kein volles Jahr mehr bewohne. Also habe ich Flexstrom am 28.12.2009 mitgeteilt, dass ich den Vertrag fristgerecht zum 28.02.2010 beenden muss.
Ab dem 01.03.2010 habe ich einen Vertrag mit Vattenfall abgeschlossen, der monatlich zu kündigen war. Den ausstehenden Aktionsbonus von Flexstrom hatte ich schon (fast) vergessen, bis die auf den 22.09.2010 datierte Schlussrechnung bei mir einging. Ich sollte 148,88 € nachzahlen - ganz schön happig, wenn man eigentlich schon für das ganze Jahr bezahlt hat. Aus den 482,20 € - die mir Verivox vorgerechnet hatte und die mich auf Flexstrom überhaupt erst aufmerksam gemacht hatten - sind 756,08 € geworden - um mehr als Faktor 1,5 erhöht. Der Aktionsbonus war kommentarlos nicht berücksichtigt.
Nun habe ich doch mal die Unterlagen aus dem Regal geholt und festgestellt, dass eben der Aktionsbonus nicht berücksichtigt wurde und mir auch der versprochene Reisegutschein nicht zugegangen ist. Das habe ich dann an Flexstrom geschrieben und erst mal die Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen.
Der Reisegutschen ging mir dann umgehend zu, auf der Verweigerung des Aktionsbonus wurde jedoch bestanden. Darauf habe ich den Fall mit meinem Anwalt besprochen und ein bisschen im Internet recherchiert. Es gibt da einen schönen Beitrag vom Verbraucherschutz unter www.konsumer.info/?p=12892
Hier hat ein Leidensgenosse unter Einschaltung des Verbraucherschutzes sogar die Preiserhöhung wiederbekommen. Das klang interessant, so viel wollte ich ja bisher noch gar nicht haben. Um des lieben Friedens Willen habe ich Flexstrom dann angeboten, die Differenz zwischen Nachforderung und Aktionsbonus zu bezahlen - 23,88 € - und die Sache damit auf sich beruhen zu lassen. Von der Rückforderung der Preiserhöhung und der Publizierung im Internet wollte ich in dem Fall dann absehen.
Das war für Flexstrom offenbar nicht akzeptabel. Erst habe ich eine Mahnung über die offenen 125 € erhalten. Heute kam dann noch einen Anruf einer freundlichen Dame von Flexstrom, die mir geraten hat, zu bezahlen, weil ich mich doch durch diesen "Selbstabzug" juristisch auf den ganz falschen Weg begeben hätte und es schon wesentlich besser wäre, erstmal einfach zu bezahlen. Natürlich müsse ich selbst wissen, was ich tue, aber sie gibt mir den wirklich nur gut gemeinten Rat, doch besser die offene Summe zu bezahlen.
So geht's aber nun wirklich nicht - diese Geschäftspraxis ist wirklich in der alleruntersten Schublade angesiedelt.
22.10.2010 | 13:28
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Ostermair,
gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
[Zitat]
Sehr geehrter Herr Ostermair,
leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen, möchten Ihnen jedoch folgendesmitteilen.
Wir werden Ihre Schlussrechnung, unter Berücksichtigung des Bonus und derLöschung der Preisanpassung zum 01.06.2009 aus Ihrem Tarif, korrigieren. Beides wird aus Kulanz und ohne Ankernnung einer Rechtspflicht vorgenommen.
Die neu erstellte Schlussrechnung senden wir Ihnen per Post zu.
[Zitat Ende]
Wenn den Worten nun Taten folgen, werde ich die Beschwerde als "gelöst" kennzeichnen.