Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 237 Views | 26.10.2010 | 10:33 Uhr
geschrieben von Hans Baldauf

FlexStrom AG (Berlin)

Vertraglich abgesicherte Bonuszahlung verweigert

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900000991683

Vom 01.02.2009 bis 31.01.2010 war ich Kunde der Flexstrom AG, Tarif 3600 young family. Am 01.02.2010 begann der Nachfolgevertrag mit unserem lokalen Versorger.

SCHLAGWORTE

Als mir 2009 klar wurde, dass der Paketverbrauch nicht ausreichen würde und der Mehrverbrauch deutlich teurer werden würde, habe ich ausdrücklich erst zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt. Dabei habe ich auch auf die erwartete Bonuszahlung hingewiesen. Die Kündigung wurde von Flexstrom bestätigt. Zu der erwarteten Bonuszahlung wurde keine Stellung bezogen.

Laut der AGB steht diese jedem Neukunden zu, dessen Vertrag ein Jahr lang besteht: Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

Meine 2-malige Aufforderung zur Zahlung des Bonus wurde mit einem leeren Hinweis auf die AGB abgelehnt. In dieser ist aber m. E. genau die Verpflichtung zur Zahlung nach Ablauf eines Vertragsjahres verankert.

Ein Blick ins Internet öffnet mir nun die Augen. Bei der Flexstrom AG scheint es Geschäftspolitik zu sein, Kunden über die tatsächlichen Kosten zu täuschen und deren berechtigte Forderungen auszutricksen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlung des vertraglich zugesicherten Bonus von 125,- €


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Kommentare und Trackbacks (2)


28.10.2010 | 11:50
von Hans Baldauf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch vor meiner Beschwerde bei Reclabox hatte ich Flexstrom mitgeteilt, den Vorgang meinem RA zu übergeben. Überraschender Weise hat Flexstrom daraufhin eingelenkt:
"Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben. Um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, haben wir uns dennoch entschieden, Ihnen den Bonus zu gewähren. Dies geschieht allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie erhalten umgehend eine Korrekturrechnung mit Ausweisung Ihres Bonus."

Mal sehen, ob das auch geschieht. Trotzdem bin ich froh, dass es ReclaBox gibt. Es war für mich beeindruckend und erschütternd, wieviel Kunden mit Flexstrom die gleichen negativen Erfahrungen gemacht haben. Sehr gefreut dagegen hat mich der Erfolg vieler Beschwerden, der durch ReclaBox zustandekam. Ich hatte ReclaBox bisher nicht gekannt und bin auf der Suche nach 'Gleichgeschädigten' aufmerksam geworden.

Vielen Dank an die Verantwortlichen.


29.10.2010 | 18:50
von Hans Baldauf | Regelverstoß melden
Mittlerweile hat Flexstrom eine korrigierte Abrechnung geschickt, die den Bonus von 125,- € berücksichtigt. Somit war die Beschwerde erfolgreich.



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