Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 797 Views | 26.10.2010 | 13:55 Uhr
geschrieben von Thomas Stranz

FlexStrom AG (Berlin)

Nachzahlung trotz Minderverbrauch und kein Aktionsbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900000996279

Für den Zeitraum vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010 haben wir ein Strompaket (Winteraktion 4500 Family) gekauft und hierfür entsprechend der vertraglichen Vereinbarung eine einmalige Vorauszahlung geleistet. Verbraucht haben wir tatsächlich nur 4194 kW/h.

SCHLAGWORTE

Gemäß Vertragsbestätigung sollten wir den vereinbarten Aktionsbonus in Höhe von 125,-- € mit der ersten Jahresrechnung erhalten. Am 26.10.2009 wurde uns eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum ab 01.02.2010 angeboten, in der der Aktionsbonus aus dem ersten Laufzeitjahr preismindernd eingerechnet war. Der Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Aktionsbonus war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch unstrittig.

Das Angebot der Vertragsverlängerung haben wir nicht angenommen und deshalb den Stromliefervertrag am 20.11.2009 "fristgerecht zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit (letzter Belieferungstag = 31.01.2010)" gekündigt. Wir waren also genau ein Jahr Kunde bei FlexStrom und haben unseren Anspruch auf Gutschrift des Aktionsbonus durch die Kündigung zum Laufzeitende nicht verwirkt. (Mittlerweile enthalten die AGB im Punkt 7.3 auch die Regelung, dass der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.)

Am 18.10.2010 wurde uns die Schlussrechnung mit einer Nachforderung von 115,62 € anstelle einer Benachrichtigung über die Auszahlung des Aktionsbonus zugestellt. Laut Schlussrechnung sind wir darüber hinaus nach vier Monaten von dem Tarif "1711 Winteraktion 4500er Family" in den Tarif "1835 FlexStrom 4500er Family Rabatt" gewechselt. Eine Vertragsbestätigung haben wir nur für den Tarif "Winteraktion 4500er Family" erhalten. Über den Tarifwechsel wurde nicht vorher informiert.

Mit dem Tarifwechsel verbunden waren eine Erhöhung des kWh-Preises um 17% und eine Erhöhung der Grundgebühr um 58%, die jedoch meines Erachtens erst nach rechtzeitiger vorheriger Bekanntgabe wirksam hätte werden dürfen.

Darüber hinaus sind die tatsächlichen Verbräuche nicht wie eingekauft nach Kw/h Preisen abgerechnet worden. Stattdessen hat man eine Lastprofilkurve angenommen.

Winteraktion 4500er Family (vier Monate)

Beispiel: Für in unserem Fall 1445,6 kW/h sind 235,16 € angesetzt worden (Lastprofilkurve). Nach dem KW/h Preis von 0,152 muß die Summe aber 219,73 € betragen.

Nach Vetragsänderung: Auf 4500er Family Rabatt (acht Monate)

Beispiel: Für in unserem Fall 2748,4 Kw/h sind 541,26 € angesetzt worden (Lastprofilkurve). Nach dem KW/h Preis von 0,184 € muß die Summe aber 505,7 € betragen.

Das sollten auch noch mal alle Betroffenen kontrollieren.

Ich fordere die "Firma FlexStrom" daher auf, die Schlussrechnung unverzüglich zu korrigieren. Mir ist es unbegreiflich, wie man in der heutigen Zeit so mit Kunden umspringen kann. Einige Firmen verstehen scheinbar nicht, dass sie auch eine soziale Verantwortung tragen, der sie aber scheinbar nicht nachkommen wollen.

So etwas schadet auch der Gesellschaft.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Ich fordere die „Firma FlexStrom“ auf, die Schlussrechnung unverzüglich zu korrigieren


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


02.11.2010 | 21:11
von Thomas Stranz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben eine neue Rechnung erhalten, in der unserer Forderung entsprochen wird. Bis die angekündigte Summe überwiesen ist (lt. FlexStrom drei Wochen) sehe ich das Anliegen als noch nicht erledigt.


12.11.2010 | 21:21
von Thomas Stranz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die geforderte Nachzahlung der ersten Rechnung von Flexstrom ohne Einzugsermächtigung von unserem Konto abgebucht worden ist, haben wir die Summe umgehend zurückbuchen lassen. Wir warten auf die zugesagte Überweisung der in der korrigierten Rechnung angegebenen Summe (Aktionsbonus). Erst nach diesem Vorgang ist die Sache für uns erledigt. Wir waren ganz sicher das letzte mal Kunde von Flexstrom. :-(


03.12.2010 | 21:39
von Thomas Stranz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde mit Rückzahlung des Bonus im November gelöst.




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