Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 350 Views | 28.10.2010 | 22:49 Uhr
geschrieben von FlexStrom Nein danke

FlexStrom AG (Berlin)

Undurchsichtige Stromlieferpakete bei Flexstrom

Bestell-/Kundennummer: 900000944956

Vom 01.02.2009 bis 31.01.2010 bestellten wir bei der Firma FlexStrom das 2400 kwh Strompaket zum Preis von 424,80. Das ungute Gefühl begann, als ich mehrmals per E-Mail anfragte, wann man den Aktionsbonus von 125 Euro bekommen würde. Auf der Vertragsbestätigung steht, dass dieser mit der ersten Jahresrechnung ausgezahlt würde.

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Weiter war vereinbart, dass der Jahresvorschuss vier Wochen nach Vertragsschluss fällig würde. Das ungute Gefühl bestätigte sich, als bereits wenige Tage danach die erste und sodann die zweite Mahnung, natürlich incl. Mahngebühren und Verzugszinsen ins Haus flatterte.

Nun gut, haben wir uns also an die bezahlte Menge Strom gehalten und tatsächlich 35 kwh weniger verbraucht und innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt. Manchmal ist Service doch einfach besser als 5 Euro zu sparen.

Aber nun stellt sich zehn Monate später raus, dass selbst das mit dem Sparen bei FlexStrom nix war. Die Schlussrechnung ist gekommen und danach sollen wir 72,49 Euro nachzahlen. Bzw. wird der Betrag abgebucht, was noch frecher ist, da ich niemals ein Einzugsermächtigung erteilt habe.

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Natürlich ist ein Aktionsbonus nicht gut geschrieben, das war ja zu erwarten. Aber es wurde auch für nach vier Monaten auf einen anderen Tarif gewechselt, bei dem offensichtlich ein höherer kwh-Preis sowie eine fast doppelte Grundgebühr verlangt wurde. Davon abgesehen, dass wir über eine Tarifänderung nie informiert wurden, auch nicht per irgendwelchen Werbezetteln, ist die Oberfrechheit, dass nach vier Monaten ein Zählerstand "rechnerisch ermittelt" wurde.

Das Geld werde ich nicht einziehen lassen, das Schreiben an FlexStrom wird noch heute Abend fertig gestellt. Soll diese ominöse Firma den Betrag einklagen, darauf lasse ich es ankommen und ich bin mir sicher, dass jedes Gericht diese undurchsichtige Abrechnung genauso sehen wird.

Ich kann jedem nur raten, die Finger von dieser Gesellschaft zu lassen, auch wenn auf Verbraucherseiten der Tarif als angeblich günstigster erklärt wird.

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.11.2010 | 17:24
von ReclaBoxler-6515523 | Regelverstoß melden
Nun hat Flex Strom also tatsächlich das Geld abgebucht, obwohl ich nochmal ein Schreiben an Flex Strom geschickt habe, indem ich alles dargelegt habe und nochmals eindeutig auf die nicht vorliegende Einzugsermächtigung hingewiesen habe. Das Geld habe ich zurück gebucht, aber ein Antwort von Flex Strom ist bis heute (sechs Tage) später noch nicht gekommen.

05.11.2010 | 13:06
von FlexStrom Nein danke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Rückmeldung von Flexstrom.


19.11.2010 | 18:29
von FlexStrom Nein danke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ca. zwei Wochen nach meiner E-Mail an Flexstrom kamen drei Briefe von Flexstrom - 1. eine Mahnung, weil ich das Geld zurückgebucht hatte, 2. die Bestätigung, dass aufgrund meiner Beschwerde eine neue Abrechnung erfolgen würde und 3. die neue Abrechnung.

Danach wurde uns der Aktionsbonus von 125 Euro gutgeschrieben sowie auf die Nachzahlung aufgrund der erhöhten Preise verzichtet. Natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht... Und tatsächlich war nach einer weiteren Woche das Geld auf dem Konto.

Also, beschweren lohnt sich. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich Juristin bin und dass in meiner Email auch zu erkennen war. Ich weiß nicht, ob das Eindruck auf Flexstrom gemacht hat oder ob die tatsächlich so freundlich in ihrer Beschwerdeabteilung sind. Aber das kann mir jetzt egal sein, denn von diesem Unternehmen werde ich in Zukunft Abstand halten.


25.11.2010 | 16:02
von Francis Kremer | Regelverstoß melden
Hallo,

können Sie mir den Text für Ihr Anschreiben an Flexstrom zur Verfügung stellen? francis. kremer at gmx.de

Besonders interessant ist die Preiserhöhung, auf die Sie sich beziehen. Ich war von Dezember 09 bis November 09 Flexstrom Kunde und im Februar flatterte eine Preiserhöhung in Form einer Werbebroschüre ins Haus. Ist diese rechtswirksam oder kann ich die Preiserhöhung ablehnen?

Besten Dank!



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