FlexStrom AG (Berlin)
12 Monate Preisgarantie nicht eingehalten & Nachzahlung
Bestell-/Kundennummer: D10900001009195
Mit Datum vom 22.09.2010 ließen Sie mir eine Endabrechung zu meinem am 02.12.2009 gekündigten Versorgungsvertrag mit o. g. Nummer zukommen. Hierin führten Sie eine Nachbelastung in Höhe von EUR 110,26 auf welche Sie per Lastschrift am 05.10.2010 von meinem Konto eingezogen hatten. Am 25.10.10 habe ich dieser Lastschrift und somit Ihrer Endabrechnung schriftlich per eMail widersprochen und ließ zeitgleich den Betrag wieder auf mein Konto zurück buchen.
Am 28.10.2010 erhielt ich daraufhin Ihrerseits ein zweite (? ) Mahnung in der Sie mich zum Ausgleich der o. g. Summe zzgl. EUR 3,50 Mahngebühren auffordern. Hiermit widerspreche ich auch dieser Mahnung und erhebe wiederholt Einspruch gegen die von Ihnen erstellte Endabrechung! Wie ich Ihnen bereits in meiner eMail am 25.10.10 mitgeteilt habe, erwarte ich Ihrerseits eine schlüssige und nachvollziehbare Abrechnung aus welcher eindeutig hervor geht mit welchem Recht Sie mir eine Nachbelastung in dieser Höhe in Rechnung stellen!
Hintergrund:
Ich hatte zum 01.03.2009 mit Ihnen einen Versorgungsvertrag auf Basis des damals aktuellen Pakettarifes „ 1710 – Winteraktion 3600er Young Family“ INKLUSIVE einer 12Monatigen Festpreisgarantie abgeschlossen. Dieser Tarif beinhaltet bis zu 3.600 kWh Verbrauch pro Jahr. Laut Ihrer Abrechnung erreichte ich im Vertragsjahr einen Verbrauch von 3.576 kWh – ich lag also innerhalb des garantierten Volumens! Ich kann daher eine Nachbelastung Ihrerseits nicht nachvollziehen und erwarte hierzu Ihre detaillierte und schriftliche Stellungnahme.
Wie ich zahlreichen Foren im Internet (z. B. ciao, uvm. ) entnehmen konnte, scheint ein solches Geschäftsgebaren Ihrerseits Gang und Gäbe zu sein und man kann einvernehmlich nachlesen, dass Sie regelmäßig ungerechtfertigte Nachbelastungen erheben. Aus diesem Grund fordere ich Sie heute wiederholt auf, mir eine schlüssige Erklärung zu liefern auf welcher rechtlichen Grundlage Sie eine Nachbelastung meinerseits fordern. Sofern Sie wiederum keine detaillierte Erläuterung hierzu liefern, werde ich den Ausgleich dieser Rechnung weiterhin verweigern und behalte mir zudem vor zu dieser Angelegenheit, neben der Übergabe an meine anwaltlichen Vertretung und dem örtlichen Verbraucherschutz, auch Erfahrungsberichte in den einschlägigen und zahlreichen Foren zu veröffentlichen welche die Verfahrensweisen Ihres Unternehmens gegenüber Endkunden eindeutig und unmissverständlich darstellen und offen legen! Sie dürfen gewiss sein, dass ich hierbei „ Ross und Reiter“ nennen werde und sofern es mir gelingt nur einen einzigen Kunden davon abzuhalten zu Ihrem Unternehmen zu wechseln, sehe ich das bereits als Teilerfolg und als Zeichen dafür, dass Kunden sich gegen solche Methoden gemeinsam wehren müssen!
Ein seriöses Unternehmen veröffentlicht im Übrigen auch seine vollständigen Kontaktdaten wie z. B. eine (funktionierende) FAXNUMMER!
03.11.2010 | 11:06
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Cappelletti,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
vielen Dank für Ihre heutige Antwort auf meine Reklamation. Die Unterlagen / das Schreiben liegt Flexstrom bereits vor und sollte - wie meine direkten Kontaktdaten auch - anhand der angegebenen Referenznummer in Ihrem Haus gefunden werden.
In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Peter Cappelletti
Da ich aber keineswegs "in aller Deutlichkeit" (Zitat aus dem Schreiben) auf eine "notwendige Preisanpassung" während der Vertragslaufzeit hingewiesen worden bin, lehne ich dieses Angebot ab. Hätte man mir unmissverständlich mitgeteilt/mich darüber informiert, dass die Preise bei FlexStrom steigen, hätte ich von meinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht!
Die Vorgehensweise und das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens widersprechen dem Verbraucherschutz nicht nur, sondern sie treten ihn regelrecht mit den Füßen wie die zahlreichen Beschwerden allein hier auf ReclaBox beweisen.
Ich befürchte, dass solchen Machenschaften nur noch mit anwaltschaftlicher Vertretung gegenüber getreten werden kann? Ich werde nun einfach abwarten, was als Nächstes kommt und sobald eine Mahnung o. ä. hier eintrifft, werde ich diese meinem Anwalt zur Beantwortung und zur Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen überlassen.
Was mir allerdings noch immer ein Rätsel ist, wie können "neutrale & unabhängige" Preisvergleichsportale wie z. B. www.Verivox.de solche Anbieter überhaupt noch zu einem seriösen Vergleich heran ziehen? Die Preisverschleierungstaktik unter Einberechnung dubioser Reisegutscheine oder Gutschriften; nachträgliche, stillschweigende Preiserhöhungen um dann völlig falsche Endabrechnungen zu erstellen, dürfte doch auch diesen Portalen nicht entgangen sein?
In diesem Sinne. Viel Erfolg allen Betroffenen!
Beschwerde ist gelöst.