FlexStrom AG (Berlin)
Aktionsbonus nicht berücksichtigt
Betreffend Ihre Schlussrechnung vom 29.10.2010 teile ich hiermit mit, dass sie den vereinbarten Aktionsbonus von 80 Euro bisher nicht erstattet haben, obwohl die 12 Monate bereits vergangen sind.
Ihre Forderung von 94,87 Euro werde ich daher mit meiner Forderung von 80 Euro verrechnen, womit ein Betrag von 14,87 Euro zur Abbuchung fällig wird.
Sollte der Bonusbetrag von 80 Euro bis zu ihrer Abbuchung nicht eingegangen sein wird eine Abbuchung ohne Berücksichtigung des Bonusbetrages zu ihren Kosten zurückgebucht werden. Betr. eventueller Rückfragen erreichen sie mich auch telefonisch.
03.11.2010 | 11:08
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte/r ReclaBoxler-1210137,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
heute erreicht mich eine neue Schlussabrechnung, in der der Aktionsbonus berücksichtigt wurde.
Die Beschwerde ist damit gegenstandslos!