Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 905 Views | 03.11.2010 | 14:56 Uhr
geschrieben von Thomas Müller

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom Abrechnung Lastprofilkurve

Die Firma Flexstrom AG hat mir nach 3 Widersprüchen eine fast richtige Endabrechnung zugesandt. Jedoch rechnet man die Kosten nicht nach den tatsächlichen Verbräuchen in den entsprechenden Zeiträumen ab, obwohl die Verbräuche in der Endabrechnung aufgeführt worden sind. Im Gegenteil, es wird eine Lastprofilkurve herangezogen welche mir bei Vertragsabschluss nicht vorlag. Sie entspricht auch nicht der vorgegebenen Lastprofilkurve für HA.

Meine Forderung ist deshalb eine Endabrechnung nach den tatsächlichen Verbräuchen in den entsprechenden Zeiträumen. Außerdem bitte ich um Erstattung der Portokosten (Einschreiben), aufgrund der 3 falschen Abrechnungen.

Die letzte Rechnung wurde bereits unter Vorbehalt gezahlt!

Als Ergänzung: Der Vertrags wurde 12 Monate erfüllt und fristgemäß gekündigt!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Abrechnung bzw. Erstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2010 | 16:23
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Müller,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (5)


03.11.2010 | 19:38
von Thomas Müller | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Breidbach,

dieses Problem habe ich Ihnen bereits geschildert, aber ohne Lösung. Gerne probiere ich es ein weiteres Mal und werde das Ergebnis dann hier "posten".

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Müller

03.11.2010 | 20:08
von Thomas Müller | Regelverstoß melden
Folgende E-Mail wurde heute an Herrn Breidbach versandt.

Sehr geehrter Herr Breidbach,

bezugnehmend auf Ihre dritte Korrekturrechnung zum Vertrag XXX forderte ich Sie auf den Stromverbrauch des Paketpreises nach den tatsächlich vorliegenden Verbrauchen, in den entsprechenden Zeiträumen, zu den geltenden Preisen zu berechnen.
Leider sind Sie dem nicht gefolgt und berechneten die Kosten nach einer synthetischen Lastprofilkurve. Diese Lastprofilkurve war mir bei Vertragsabschluss nicht ausgehändigt bzw. ist diese in den AGB nicht ersichtlich. Ergänzend ist zu bemerken, dass der Vertrag fristgemäß gekündigt bzw. erfüllt worden ist.

Die von Ihnen angemahnte Summe in Höhe von XXX Euro habe ich Ihnen unter Vorbehalt rechtlicher Klärung und Rückforderung überwiesen. Selbstverständlich wurde dies auf dem Überweisungsträger vermerkt!

Deshalb bitte ich Sie noch einmal auf diesem Weg:

1.) Eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen (siehe oben)
2.) Die mir, aufgrund Ihrer falschen Abrechnungen, entstandenen Portokosten (Einschreiben in Höhe von XXX Euro zu erstatten (Rechnungen haben Sie vorliegen).

Ich bedanke mich für eine schnelle Bearbeitung

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Müller
Essen, den 03.11.2010

09.11.2010 | 11:02
von Thomas Müller | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich einen Anruf von der Flexstrom AG. Es wird nach der Lastprofilkurve abgerechnet und nicht nach den kw/H. Ich könnte mir ja diese Lastprofilkurve bei dem Grundversorger besorgen. Anscheinend gibt es keine Einsicht und ich werde nach der Einschaltung der Verbraucherzentrale nun auch gerichtliche Schritte einleiten müssen.

10.11.2010 | 20:41
von Achim Schulte | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Müller,
ich rate Ihnen gerichtlich gegen Flexstrom vorzugehen.
Mit freundlichen Grüssen

14.11.2010 | 12:51
von Thomas Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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