FlexStrom AG (Berlin)
Flexstrom gewährt den zugesagten Aktionsbonus nicht!
Bestell-/Kundennummer: 900001150862
Es ist wirklich immer wieder das Gleiche und hier im Forum schon etliche Male behandelt.
Mein Vertragsverhältnis mit Flexstrom bestand vom 01-10-2009 bis 30-09-2010. Wegen Preiserhöhungen habe ich fristgerecht zum 30-09-2010 gekündigt.
Nachdem ich per E-Mail mit Flexstrom Kontakt aufgenommen habe und um Überweisung meines Aktionsbonus bat, wurde mir mitgeteilt, dass ich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt habe und damit keinen Anspruch auf den Bonus habe.
Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von 12 Monaten kündigen. Dies habe ich getan! Wenn man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
Rechtlich steht mir der Aktionsbonus zu! Das Vertragsverhältnis hat ein ganzes Jahr bestanden.
Ich weiss, dass bei Kundennummer 900001027829 der Aktionsbonus nach Beschwerde gezahlt worden ist.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich diese jetzt gebrauchen und die Sache einem Anwalt in die Hand geben!
03.11.2010 | 16:44
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte Frau Zaunbrecher,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Sehr geehrte Frau Zaunbrecher,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.10.2010, in der Sie um Korrektur der Schlussrechnung aufgrund des fehlenden Bonus bitten.
Wir teilen Ihnen mit, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir keine Rechnungskorrektur vornehmen können.
Freundliche Grüße
Wiebke R.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Mein Vertragsverhältnis mit Flexstrom bestand vom 01-10-2009 bis 30-09-2010. Wegen Preiserhöhungen habe ich fristgerecht zum 30-09-2010 gekündigt. Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan! Wenn man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate. Rechtlich steht mir der Aktionsbonus zu! Das Vertragsverhältnis hat ein ganzes Jahr bestanden.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich diese jetzt gebrauchen und die Sache einem Anwalt in die Hand geben!
Freundliche Grüße,
Melanie Zaunbrecher