Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 654 Views | 06.11.2010 | 16:12 Uhr
geschrieben von Raimond Reimann

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Widerspruch

Bestell-/Kundennummer: 4202435

Hatte auch per Online den Antrag auf Stromwechsel bei TelDaFax ausgefüllt.

Am 26.10.2010 habe ich die Unterlagen erhalten, und - nachdem ich mich nun Informiert hatte über TelDaFax - am 01.11.2010 per Rückschein Widerspruch gegen mein Vertrag eingelegt, dabei die gesetzliche Widerrufsfrist eingehalten. Aber leider keine Reaktion von TelDaFax.

Wurde hier ja schon mehrfach geschrieben, dass TelDaFax auf Einschreiben nicht reagiere.

Ich hatte auch die Vollmacht nicht unterschrieben und nicht an TelDaFax geschickt.

Meine Angst ist, dass TelDaFax ohne Einwilligung und Vollmacht von mir trotzdem einfach Geld von meinem Konto abbuchen wird und ich dann die Rennereien habe.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Widerspruch anerkennen, keine Abbuchung von Konto


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (11)


06.11.2010 | 16:54
von ReclaBoxler-3518182 | Regelverstoß melden
Ich verstehe langsam die Stromwechsler nicht mehr.
Warum schließt man erst einen Vertrag ab und informiert sich dann im Internet? Warum um alles in der Welt informiert man sich nicht erst und schließt dann einen Vertrag ab? Erst denken, dann handeln und nicht umgekehrt.

 spider monkey Raimond Reimann.
Wenn TelDaFax abbucht, dann ist das ein Anruf bei der Bank, um das Ganze zu stornieren, und keine große Rennerei.

06.11.2010 | 17:07
von Raimond Reimann | Regelverstoß melden
Stimmt. Aber man ja auch nicht ahnen, dass Widersprüche einfach ignoriert werden. Und man überhaupt keine Antwort darauf erhält. Hellseher Fähigkeiten habe ich noch nicht.

06.11.2010 | 21:49
von ReclaBoxler-2523813 | Regelverstoß melden
Dann rufen Sie doch mal an und verweisen auf das Schreiben? Denke, die haben derzeit genug um die Ohren, dank der Medien. ;)

07.11.2010 | 10:59
von Ein Stromwechsler | Regelverstoß melden
Man kann mit teldafax leben, tun wir seit drei Jahren, muss aber aufpassen. Die Geschäftspraxis ist Guthaben und Liquidität zu Teldafax zu ziehen, dementsprechend schnell abzubuchen und langsam zurückzuzahlen, Forderungen auch mal zu hoch - viel zu hoch! - auszuweisen oder doppelt abzubuchen, und Guthaben nicht oder zu niedrig zu berechnen und nicht oder erst sehr spät auszuzahlen. Wenn man dann protestiert, wird sich z. B. mit 'Systemfehlern' entschuldigt. Trotzdem kann sich der Versorger lohnen, die Preise sind einfach gut, wenn man aufpasst. Und das kostet natürlich wieder Zeit. Wir managen gegen die obige Praxis von Teldafax, indem wir Zählerstände und -zeiten zu unseren Gunsten auslegen, da können - wie bei deren Berechnungen - auch mal Irrtümer vorkommen, und indem wir zu hohe Abbuchungen kompromisslos zurückrufen, dann haben wir bis zur Klärung erst mal ein halbes Jahr 'Vorauslieferung' statt Vorauskasse, damit wird das ein faires Geschäft.

07.11.2010 | 11:22
von Ein Stromwechsler | Regelverstoß melden
Lese gerade weiter und finde Berichte, der Laden soll insolvent sein? Behauptet aber selbst das Gegenteil? So was kann natürlich der Todesstoß sein. Damit könnte man aber auch so umgehen: Jetzt anmelden, Vorkassenabbuchung zurück buchen lassen, da laut Insolvenzgerüchten Zweifel an der Fähigkeit zur Leistungserbringung bestehen, wenn der Laden überlebt, zahlt man später und hat einen günstigen Vertrag, wenn nicht, kann es lange dauern, bis ein Insolvenzverwalter nach Geld fragt. Und ob der das dann zu bekommen hat, nur wenn er auch geliefert hat. Kann ja vielleicht mal jemand mit Erfahrungen im Vertrags- und Insolvenzrecht was zu schreiben. Klappen Zurückbuchungen auch bei Insolvenz? Vielleicht sollte man so etwas nicht 'vorsätzlich' machen, sonst könnte man gegen 'Treu und Glauben' verstoßen, aber Vorsatz ist sehr schwer zu beweisen.

09.11.2010 | 18:00
von Raimond Reimann | Regelverstoß melden
Hallo

Leider musste ich jetzt auch die Erfahrung machen.
Anrufen zwecklos. Man erreicht einfach keinen.
Weiß nicht, was aus meinem Widerspruch nun wird.

10.11.2010 | 10:57
von Joachim | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Herr Reimann,

ich bin auch ein "geschätzer" Kunde von TelDaFax; mein Tipp:
Legen Sie Beschwerde bei der Bundesnetzagentur Per Mail ein: Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de

und senden Sie das Mail CC: an reklamation spider monkey teldafax.de

evtl. hilft dann dieser Weg.

10.11.2010 | 15:28
von Raimond Reimann | Regelverstoß melden
Hallo,

mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass mein Widerspruch registriert vermerkt ist. Und anerkannt ist. Da rechtzeitig war. Es findet keine Abbuchung von Konto statt.

Nun weiß ich aber nicht, was telefonische Sagen wert ist.

10.11.2010 | 21:35
von Joachim | Regelverstoß melden
Ich würde behaupten, dass das nicht die Aussage wert ist, die Ihnen gegenüber getroffen wurde. Auf "schriftlich" bestehen, und wie ich schon sagte - Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.

11.11.2010 | 12:45
von Raimond Reimann | Regelverstoß melden
Habe das jetzt schriftlich mit der Stornierung.
Zum Glück wohl noch gut gegangen. Fand auch keine Abbuchung statt.

13.11.2010 | 19:46
von Raimond Reimann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hatte ich schon geschrieben. Storniert und schriftlich von TelDaFax bestätigt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!