FlexStrom AG (Berlin)
Flexstrom gewährt Neukundenbonus nicht
Bestell-/Kundennummer: 90001004291
Hier wieder ein Fall, wo Flexstrom den Neukundenbonus nicht gewährt, aber noch weiter geht und das Inkassounternehmen Syllego einschaltet.
Fall ähnlich wie von anderen in diesem Forum beschrieben. Vertrag begann am 01.03.2009 um 0:00 Uhr und wurde zum 28.02.2010 24:00 Uhr gekündigt, also nach einem vollen Vertragsjahr. In der Abschlussrechnung wurde dann der Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Dies wurde auf Reklamation einmal mit "Kündigung innerhalb des ersten Jahres" bzw. "Mindestens ein Jahr würde ein Jahr und einen Tag bedeuten" begründet. Da nach mehrfachem Hin und Her keine Lösung kam, habe ich den nachzuzahlenden Betrag abzgl. des Neukundenbonus an Flexstrom überwiesen.
Flexstrom hat daraufhin die Inkassofirma Syllego eingeschaltet, die die 125 EURO, also den mir zustehenden Neukundenbonus, fordert, sowie diverse Beträge für Mahnung usw. in Höhe von ca. 162 EURO. Daraufhin habe ich auch Syllego dargelegt, dass mir der Neukundenbonus zusteht. Drei Monate später hat Syllego dann geantwortet und mir eine ehemalige Standardantwort von Flexstrom geschickt und sich auch noch auf die falschen AGBs bezogen. Der Forderungsbetrag ist dabei auf ca. 174 EURO gestiegen.
Besonders interessant sind dabei zwei Sätze in den Briefen von Syllego, die wohl viele in die Knie zwingen, die kein gut gefülltes Bankkonto haben und sich somit keinen SCHUFA-Eintrag leisten können:
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
1. "Bei pünklicher Zahlung vermeiden Sie weitere außergerichtliche Maßnahmen und gerichtliche Schritte gegen Sie, die zusätzliche Kosten verursachen."
2. "P. S.: Wir setzten Sie hiermit in Kenntnis, dass wir Daten zu Ihrer Person gespeichert haben und weisen Sie darauf hin, dass Ihre Daten bei ausbleibender Zahlung einer Wirtschaftsauskunft eingemeldet werden, so dass gegebenenfalls zukünftige Vertragsabschlüsse abgelehnt werden könnten."
Ich werde jetzt nochmal Syllego und Flexstrom antworten, auch mit der hier eingestellten Vertragsnummer, wo der Bonus richtigerweise gewährt wurde.
Ansonsten freue ich mich auf das Gerichtsverfahren und lasse die Klausel endlich mal für alle rechtskräftig bestätigen und hinterlege das Aktenzeichen dann hier und in den anderen Stromforen. Habe meinen Anwalt bisher absichtlich nicht eingeschaltet, damit es zu einem Gerichtsverfahren kommt, denn so ein Geschäftsverhalten darf nicht durchgehen.
Mit den besten Grüßen
LR
09.11.2010 | 10:36
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Rink,
gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
Ich bin ganz gelassen, da ich mir sicher bin, dass ich im Recht bin, und dieses werde ich mir auch holen. Schade um die Zeit der deutschen Gerichte, aber Vereine wie Flexstrom pokern darauf, dass die Leute irgendwann keine Lust mehr haben, sich wegen 125€ zu streiten. Hier geht es aber ums Prinzip, solche Leute machen unser Land kaputt, wenn man nicht mehr ehrliche Geschäfte machen kann.
Ich achte jetzt immer darauf, dass die Firmen keine langen Vertragsbindungen und kurze Kündigungsfristen haben. Wer einen so fairen Vertrag anbietet, hat einen ehrlichen Preis und weiß es auch. Ist nicht immer der Beste auf den ersten Blick, aber das merkt man erst hinterher, wenn die Streiterei anfängt.
Mal sehen, wann und wie Flexstrom sich hier im Portal äußert.
Bin mal gespannt, wie es weitergeht, habe mir heute schon mal Rückendeckung von meiner Rechtsschutzversicherung geholt. Werde berichten, wie es vor Gericht ausgegangen ist, damit endlich alle ihre Ruhe vor diesem Verein haben. Die Anwälte haben mich auch noch darauf hingewiesen, dass hier durchaus der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs in Betracht kommt, wenn auf Verivox der Neukundenbonus in die Erstjahreskosten eingerechnet werden.