Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 381 Views | 07.11.2010 | 19:34 Uhr
geschrieben von Lothar Rink

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom gewährt Neukundenbonus nicht

Bestell-/Kundennummer: 90001004291

Hier wieder ein Fall, wo Flexstrom den Neukundenbonus nicht gewährt, aber noch weiter geht und das Inkassounternehmen Syllego einschaltet.

SCHLAGWORTE

Fall ähnlich wie von anderen in diesem Forum beschrieben. Vertrag begann am 01.03.2009 um 0:00 Uhr und wurde zum 28.02.2010 24:00 Uhr gekündigt, also nach einem vollen Vertragsjahr. In der Abschlussrechnung wurde dann der Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Dies wurde auf Reklamation einmal mit "Kündigung innerhalb des ersten Jahres" bzw. "Mindestens ein Jahr würde ein Jahr und einen Tag bedeuten" begründet. Da nach mehrfachem Hin und Her keine Lösung kam, habe ich den nachzuzahlenden Betrag abzgl. des Neukundenbonus an Flexstrom überwiesen.

Flexstrom hat daraufhin die Inkassofirma Syllego eingeschaltet, die die 125 EURO, also den mir zustehenden Neukundenbonus, fordert, sowie diverse Beträge für Mahnung usw. in Höhe von ca. 162 EURO. Daraufhin habe ich auch Syllego dargelegt, dass mir der Neukundenbonus zusteht. Drei Monate später hat Syllego dann geantwortet und mir eine ehemalige Standardantwort von Flexstrom geschickt und sich auch noch auf die falschen AGBs bezogen. Der Forderungsbetrag ist dabei auf ca. 174 EURO gestiegen.

Besonders interessant sind dabei zwei Sätze in den Briefen von Syllego, die wohl viele in die Knie zwingen, die kein gut gefülltes Bankkonto haben und sich somit keinen SCHUFA-Eintrag leisten können:

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

1. "Bei pünklicher Zahlung vermeiden Sie weitere außergerichtliche Maßnahmen und gerichtliche Schritte gegen Sie, die zusätzliche Kosten verursachen."

2. "P. S.: Wir setzten Sie hiermit in Kenntnis, dass wir Daten zu Ihrer Person gespeichert haben und weisen Sie darauf hin, dass Ihre Daten bei ausbleibender Zahlung einer Wirtschaftsauskunft eingemeldet werden, so dass gegebenenfalls zukünftige Vertragsabschlüsse abgelehnt werden könnten."

Ich werde jetzt nochmal Syllego und Flexstrom antworten, auch mit der hier eingestellten Vertragsnummer, wo der Bonus richtigerweise gewährt wurde.

Ansonsten freue ich mich auf das Gerichtsverfahren und lasse die Klausel endlich mal für alle rechtskräftig bestätigen und hinterlege das Aktenzeichen dann hier und in den anderen Stromforen. Habe meinen Anwalt bisher absichtlich nicht eingeschaltet, damit es zu einem Gerichtsverfahren kommt, denn so ein Geschäftsverhalten darf nicht durchgehen.

Mit den besten Grüßen

LR

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlung des Neukundenbonus, d. h. Einstellung der Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.11.2010 | 10:36
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Rink,

gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.11.2010 | 20:55
von Lothar Rink noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat sich heute bei mir per E-Mail gemeldet und eine Begründung und Unterlagen gefordert, auf die ich meine Forderung begründe. Die Begründung habe ich schon mehrfach gegeben. Alte Schriftverkehre werden scheinbar bei Flexstrom nicht weitergegeben oder ignoriert. Ich glaube, dies ist alles nur eine Hinhalte- und Entnervungstaktik. Ich bin mal gespannt, wann Flexstrom merkt, dass ich über ReclaBox und meine normale Mail die gleiche Beschwerde abgegeben habe. Da läuft nichts koordiniert außer der standartisierten Abwehrung von Kundenansprüchen.
Ich bin ganz gelassen, da ich mir sicher bin, dass ich im Recht bin, und dieses werde ich mir auch holen. Schade um die Zeit der deutschen Gerichte, aber Vereine wie Flexstrom pokern darauf, dass die Leute irgendwann keine Lust mehr haben, sich wegen 125€ zu streiten. Hier geht es aber ums Prinzip, solche Leute machen unser Land kaputt, wenn man nicht mehr ehrliche Geschäfte machen kann.
Ich achte jetzt immer darauf, dass die Firmen keine langen Vertragsbindungen und kurze Kündigungsfristen haben. Wer einen so fairen Vertrag anbietet, hat einen ehrlichen Preis und weiß es auch. Ist nicht immer der Beste auf den ersten Blick, aber das merkt man erst hinterher, wenn die Streiterei anfängt.
Mal sehen, wann und wie Flexstrom sich hier im Portal äußert.


26.11.2010 | 17:33
von Lothar Rink noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute, 26.11.10, habe ich noch nichts von Flexstrom seit dem 09.11.10 gehört. Scheinbar wird diesmal richtig geprüft, sonst kamen die vorgefertigten Antworten immer schneller.


11.12.2010 | 21:11
von Lothar Rink noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute 11.12.10 nichts weiteres von Flexstrom gehört.


04.01.2011 | 20:26
von Lothar Rink noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstom hat jetzt wieder das Inkasso-Unternehmen Syllego aktiviert und fährt wieder mit neuen Drohungen auf und erhöht die Mahnkosten.
Bin mal gespannt, wie es weitergeht, habe mir heute schon mal Rückendeckung von meiner Rechtsschutzversicherung geholt. Werde berichten, wie es vor Gericht ausgegangen ist, damit endlich alle ihre Ruhe vor diesem Verein haben. Die Anwälte haben mich auch noch darauf hingewiesen, dass hier durchaus der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs in Betracht kommt, wenn auf Verivox der Neukundenbonus in die Erstjahreskosten eingerechnet werden.


11.05.2011 | 16:31
von ReclaBoxler-7229318 | Regelverstoß melden
Ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit in Bezug auf Inkassounternehmen und Einmeldung in eine Auskunftei, wie viel Wahrheit steht dahinter. Ich wäre super dankbar, wenn mir jemand eine Kopie dieser Mahnungen von Syllego zur Verfügung stellen könnte. Persönliche Daten können gerne einfach geschwärzt werden. Mir geht es vor allem um die Zeile, in der steht, dass die Einmeldung in eine Auskunftei erfolgt. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.



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