Durch Deutsche Bank gelöste Beschwerde. | 668 Views | 12.11.2010 | 10:21 Uhr
geschrieben von Gu. Li.

Deutsche Bank AG (FRANKFURT AM MAIN)

Deutsche Bank hält Aktien aus Postbank Umtausch fest

Das Umtauschangebot der Deutschen Bank für den Umtausch der Postbankaktien war auf den 4.11.2010 22:00 Uhr terminiert. Ich habe am 3.11.10 bei der IngDiba den Umtausch angewiesen. Am 4.11.10 wurde die Ausbuchung der Postbankaktien aus meinem Depot in eine Girosammelverwahrung (o. ä. ) mitgeteilt. Die Postbankaktien stehen nun wieder in meinem Depot und sind gesperrt.

SCHLAGWORTE

Auf Nachfrage bei der IngDiba wurde mir mitgeteilt, dass die Aktien nun gesperrt sind bis die Deutsche Bank sie abruft. Da die Deutsche Bank jetzt eine Nachfrist bis zum 24.11.2010 mitgeteilt hat, werden die Aktien bis zu diesem Termin gesperrt bleiben, so IngDiba. Und nicht genug damit, so IngDiba, kann die Deutsche Bank weitere Nachfristtermine setzen und sich somit die Sperrung der Aktien sich verlängern, wie lange? Ein Rücktritt von dem Umtausch ist nicht möglich, so IngDiba.

Was ist das denn für eine Art und Weise?

Ich bekomme ein Angebot mit einer Frist, gebe diesem nach und anschließen ist mein Geld (gesperrte Akien) erst einmal weg, ohne dass ich vorher über diese Falle informiert wurde. Ich brauche das Geld und die Brüder halten es einfach fest.

Kann mir jemand bestätigen, dass das Festhalten (sperren) der Aktien, obwohl eine Frist bis zum 4.11.10 angegeben war, rechtlich einwandfrei ist?

Oder betreibt die Dt. Bank oder IngDiba Wegelagerei?

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Meine Forderung an Deutsche Bank AG: Umtausch und Freigabe der Aktien zum ersten festgelegten Termin, 4.11.10


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Kommentare und Trackbacks (5)


14.11.2010 | 07:47
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Schon mal was von Google gehört?

www.lmgtfy.com/?q=hinterlegungsbescheinigung

de.wikipedia.org/wiki/Globalurkunde#Hinterlegungsbescheinigung

Wer mit Aktien spekuliert, sollte wenigstens über ein Grundwissen des Aktienrechts verfügen.

14.11.2010 | 11:03
von Gu Li | Regelverstoß melden
Dank für den falschen Kommentar, trifft doch das Thema nicht!
"Bescheinigung einer -> Hinterlegungsstelle über die Anzahl hinterlegter Aktien zur Teilnahme an einer -> Hauptversammlung."
Ich möchte doch nicht an einer Hauptversammlung teilnehmen. War wohl etwas früh. Wer bis zum Ende liest, ist klar im Vorteil.

15.11.2010 | 06:51
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
 spider monkey Gu Li

es geht nicht um die Hauptversammlung, sondern darum, dass mit den Aktien nicht spekuliert werden darf, solange eine wichtige Maßnahme, in dem Fall bis die Übernahme abgeschlossen ist.
Stimmt schon mit dem bis zum Ende lesen, aber das wichtigste dabei ist, auch bis zum Ende zu denken und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.
Das haben Sie leider versäumt.

20.11.2010 | 04:47
von Gu. Li. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.12.2010 | 21:37
von Gu. Li. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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